Altlasten- und Bodenschutzkataster Auskunft

    Altlastenkataster; Beantragung einer Auskunft

    Anfragen zu Daten aus dem bayerischen Altlastenkataster, sind an die vor Ort zuständigen Kreisverwaltungsbehörden zu richten.

    Beschreibung

    Die zuständige Kreisverwaltungsbehörde kann Ihnen Auskunft zu sogenannten altlastenverdächtigen Flächen bzw. Altlasten erteilen. Dabei handelt es sich um Flächen, von denen aufgrund von schädlichen Bodenveränderungen im Sinne des Bundes-Bodenschutzgesetz Gefahren für den Menschen oder die Umwelt ausgehen können.

    Altlastverdächtige Flächen können z. B. ehemalige Müllplätze (Altablagerungen) und ehemals industriell oder gewerblich genutzte Grundstücke (Altstandorte) sein, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist.

    Erste Informationen zu Altlastenverdachtsflächen sowie Altlastenflächen können Sie sich über den öffentlichen Zugang über das Online-Verfahren "ABuDIS – Altlasten-, Bodenschutz- und Dateninformationssystem" online abrufen.

    Das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) führt die katastermäßige Erfassung bestimmter schädlicher Bodenveränderungen und altlastverdächtiger Flächen durch. Für detaillierte Auskünfte zu Altlastenflächen wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Kreisverwaltungsbehörde.

    Hinweise für Rhön-Grabfeld: Ergänzung: Landratsamt Rhön-Grabfeld

    Online-Dienste

    Altlastenkataster - Auskünfte über öffentlichen Zugang zu ABuDIS

    ID: L100042_92790

    Beschreibung

    Sie können über den öffentlichen Zugang des Altlastenkatasters, das vom Landesamt für Umwelt bereitgestellt wird, allgemeine Informationen zu Altlasten abrufen. Es ist eine Flächenauskunft zu Altlastenflächen nach Katasternummer und regionalem Lagebezug möglich. Personenbezogene Daten wie Flurnummern, Koordinaten, Straßennamen und Hausnummern etc. sind aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht enthalten. Für detaillierte Auskünfte zu Altlastenflächen wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Kreisverwaltungsbehörde.

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    • Altlastenkataster - Auskünfte über öffentlichen Zugang zu ABuDIS

      Sie können über den öffentlichen Zugang des Altlastenkatasters, das vom Landesamt für Umwelt bereitgestellt wird, allgemeine Informationen zu Altlasten abrufen. Es ist eine Flächenauskunft zu Altlastenflächen nach Katasternummer und regionalem Lagebezug möglich. Personenbezogene Daten wie Flurnummern, Koordinaten, Straßennamen und Hausnummern etc. sind aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht enthalten. Für detaillierte Auskünfte zu Altlastenflächen wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Kreisverwaltungsbehörde.

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    Deutsch

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    Umwelt | Antrag auf Auskunft aus dem Altlastenkataster

    ID: L100042_82291.-105946

    Beschreibung

    Sie können eine Auskunft aus dem Altlastenkataster online beantragen.

    Online erledigen

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    Ansprechpartner

    Landratsamt Rhön-Grabfeld - 4.2.5 - Abfallrecht (LRA NES)

    Adresse

    Hausanschrift

    Spörleinstr. 11

    97616 Bad Neustadt a.d.Saale

    Postanschrift

    Spörleinstr. 11

    97616 Bad Neustadt a.d.Saale

    Kontakt

    E-Mail: umweltamt@rhoen-grabfeld.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/6748589253406Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9771 94-314

    Sprachversion

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    erforderliche Unterlagen

    • Eigentümer: Eigentumsnachweis (Eigentumserklärung oder Kopie Grundbuchauszug)
    • für Nicht-Eigentümer: Vollmacht oder Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers (bei Nicht-Vorlage, muss die Behörde den Eigentümer anhören)
    • Flurkartenauszug oder Lagekarte

    Voraussetzungen

    Der Bekanntgabe der Informationen dürfen keine gesetzlich geschützten Interessen anderer entgegen stehen.

    Sollten Sie nicht selbst Grundstückseigentümer des Grundstücks sein, für das Sie die Auskunft aus dem Altlastenkataster beantragen, müssen Sie dem Antrag eine Vollmacht des Grundstückseigentümers beifügen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    keiner

    Verfahrensablauf

    Der Antrag aus Auskunft aus dem Altlastenkataster kann formlos erfolgen. Er muss die postalische Anschrift sowie Angabe zur Gemarkung, Flur und Flurstück, sowie die erforderlichen Unterlagen enthalten.

    Bei landkreisübergreifenden Anfragen zu Altlasten und Altlastverdachtsflächen, kann ein Antrag auf Auskunft auch beim Landesamt für Umwelt gestellt werden. 

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer ist fallspezifisch.

    Kosten

    Die Gebühren sind vom Verwaltungsaufwand abhängig.

    Die Erteilung mündlicher und einfacher schriftlicher Auskünfte, die Einsichtnahme in Umweltinformationen vor Ort, Maßnahmen und Vorkehrungen sowie die Unterrichtung der Öffentlichkeit sind gebührenfrei. 

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 15.12.2023

    Hinweise für Rhön-Grabfeld: Ergänzung: Landratsamt Rhön-Grabfeld

    Fachlich freigegeben durch Landratsamt Rhön-Grabfeld am 04.09.2024

    Stichwörter

    Bodenschutzrecht

    Sprachversion

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    Englisch

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