Altlastenkataster; Beantragung einer Auskunft
Anfragen zu Daten aus dem bayerischen Altlastenkataster, sind an die vor Ort zuständigen Kreisverwaltungsbehörden zu richten.
Beschreibung
Die zuständige Kreisverwaltungsbehörde kann Ihnen Auskunft zu sogenannten altlastenverdächtigen Flächen bzw. Altlasten erteilen. Dabei handelt es sich um Flächen, von denen aufgrund von schädlichen Bodenveränderungen im Sinne des Bundes-Bodenschutzgesetz Gefahren für den Menschen oder die Umwelt ausgehen können.
Altlastverdächtige Flächen können z. B. ehemalige Müllplätze (Altablagerungen) und ehemals industriell oder gewerblich genutzte Grundstücke (Altstandorte) sein, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist.
Erste Informationen zu Altlastenverdachtsflächen sowie Altlastenflächen können Sie sich über den öffentlichen Zugang über das Online-Verfahren "ABuDIS – Altlasten-, Bodenschutz- und Dateninformationssystem" online abrufen.
Das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) führt die katastermäßige Erfassung bestimmter schädlicher Bodenveränderungen und altlastverdächtiger Flächen durch. Für detaillierte Auskünfte zu Altlastenflächen wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Kreisverwaltungsbehörde.
Hinweise für Erlangen: Ergänzung: Stadt Erlangen
Online-Dienste
Altlastenkataster - Auskünfte über öffentlichen Zugang zu ABuDIS
Beschreibung
Sie können über den öffentlichen Zugang des Altlastenkatasters, das vom Landesamt für Umwelt bereitgestellt wird, allgemeine Informationen zu Altlasten abrufen. Es ist eine Flächenauskunft zu Altlastenflächen nach Katasternummer und regionalem Lagebezug möglich. Personenbezogene Daten wie Flurnummern, Koordinaten, Straßennamen und Hausnummern etc. sind aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht enthalten. Für detaillierte Auskünfte zu Altlastenflächen wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Kreisverwaltungsbehörde.
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- Altlastenkataster - Auskünfte über öffentlichen Zugang zu ABuDIS
Sie können über den öffentlichen Zugang des Altlastenkatasters, das vom Landesamt für Umwelt bereitgestellt wird, allgemeine Informationen zu Altlasten abrufen. Es ist eine Flächenauskunft zu Altlastenflächen nach Katasternummer und regionalem Lagebezug möglich. Personenbezogene Daten wie Flurnummern, Koordinaten, Straßennamen und Hausnummern etc. sind aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht enthalten. Für detaillierte Auskünfte zu Altlastenflächen wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Kreisverwaltungsbehörde.
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Auskunft aus dem Altlasten- und Verdachtsflächenkataster beantragen (aus sonstigen Gründen)
Beschreibung
Mit diesem Online-Antrag können Sie eine Auskunft aus dem Altlasten- und Verdachtsflächenkataster (aus sonstigen Gründen) beantragen.
Bürgerfreundlich und digital: Füllen Sie diesen Online-Antrag ganz einfach direkt über Ihren Internetbrowser aus. In vielen Fällen sparen Sie sich damit den Gang zur Behörde.
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Auskunft aus dem Altlasten- und Verdachtsflächenkataster beantragen (für Eigentümer/-innen)
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Auskunft aus dem Altlasten- und Verdachtsflächenkataster beantragen (für ein bestehendes Miet- oder Pachtverhältnis)
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Auskunft aus dem Altlasten- und Verdachtsflächenkataster beantragen (für eine Kauf-, Miet- oder Pachtabsicht)
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Ansprechpartner
Stadt Erlangen - Abt. Bodenschutz
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Schuhstraße 40
91052 Erlangen
Öffnungszeiten
Mo 09:30 Uhr - 15:00 Uhr
Di 09:30 Uhr - 15:00 Uhr
Mi 09:30 Uhr - 15:00 Uhr
Do 09:30 Uhr - 15:00 Uhr
Fr 09:30 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: umweltamt@stadt.erlangen.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/9221209911505Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9131 86-2182
Fax: +49 9131 86-2956
Stadt Erlangen - Amt für Umweltschutz und Energiefragen
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Schuhstraße 40
91052 Erlangen
Öffnungszeiten
Mo 09:30 Uhr - 15:00 Uhr
Di 09:30 Uhr - 15:00 Uhr
Mi 09:30 Uhr - 15:00 Uhr
Do 09:30 Uhr - 15:00 Uhr
Fr 09:30 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: umweltamt@stadt.erlangen.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/743526084635Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9131 86-2467
Fax: +49 9131 86-2956
erforderliche Unterlagen
- Eigentümer: Eigentumsnachweis (Eigentumserklärung oder Kopie Grundbuchauszug)
- für Nicht-Eigentümer: Vollmacht oder Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers (bei Nicht-Vorlage, muss die Behörde den Eigentümer anhören)
- Flurkartenauszug oder Lagekarte
Voraussetzungen
Der Bekanntgabe der Informationen dürfen keine gesetzlich geschützten Interessen anderer entgegen stehen.
Sollten Sie nicht selbst Grundstückseigentümer des Grundstücks sein, für das Sie die Auskunft aus dem Altlastenkataster beantragen, müssen Sie dem Antrag eine Vollmacht des Grundstückseigentümers beifügen.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
Der Antrag aus Auskunft aus dem Altlastenkataster kann formlos erfolgen. Er muss die postalische Anschrift sowie Angabe zur Gemarkung, Flur und Flurstück, sowie die erforderlichen Unterlagen enthalten.
Bei landkreisübergreifenden Anfragen zu Altlasten und Altlastverdachtsflächen, kann ein Antrag auf Auskunft auch beim Landesamt für Umwelt gestellt werden.
Hinweise für Erlangen: Ergänzung: Stadt Erlangen
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Die Gebühren sind vom Verwaltungsaufwand abhängig.
Die Erteilung mündlicher und einfacher schriftlicher Auskünfte, die Einsichtnahme in Umweltinformationen vor Ort, Maßnahmen und Vorkehrungen sowie die Unterrichtung der Öffentlichkeit sind gebührenfrei.
Hinweise für Erlangen: Ergänzung: Stadt Erlangen
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 15.12.2023
Hinweise für Erlangen: Ergänzung: Stadt Erlangen
Fachlich freigegeben durch Stadt Erlangen am 01.12.2023
Stichwörter
Bodenschutzrecht