Altlasten- und Bodenschutzkataster AuskunftOnline erledigen

    Altlastenkataster; Beantragung einer Auskunft

    Anfragen zu Daten aus dem bayerischen Altlastenkataster, sind an die vor Ort zuständigen Kreisverwaltungsbehörden zu richten.

    Beschreibung

    Die zuständige Kreisverwaltungsbehörde kann Ihnen Auskunft zu sogenannten altlastenverdächtigen Flächen bzw. Altlasten erteilen. Dabei handelt es sich um Flächen, von denen aufgrund von schädlichen Bodenveränderungen im Sinne des Bundes-Bodenschutzgesetz Gefahren für den Menschen oder die Umwelt ausgehen können.

    Altlastverdächtige Flächen können z. B. ehemalige Müllplätze (Altablagerungen) und ehemals industriell oder gewerblich genutzte Grundstücke (Altstandorte) sein, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist.

    Erste Informationen zu Altlastenverdachtsflächen sowie Altlastenflächen können Sie sich über den öffentlichen Zugang über das Online-Verfahren "ABuDIS – Altlasten-, Bodenschutz- und Dateninformationssystem" online abrufen.

    Das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) führt die katastermäßige Erfassung bestimmter schädlicher Bodenveränderungen und altlastverdächtiger Flächen durch. Für detaillierte Auskünfte zu Altlastenflächen wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Kreisverwaltungsbehörde.

    Hinweise für Erlangen: Ergänzung: Stadt Erlangen

    Die Stadt Erlangen führt ein Altlastenkataster, in dem Flächen mit bekannten Untergrundverunreinigungen sowie Flächen, bei denen ein Verdacht auf solche Verunreinigungen besteht, erfasst werden. Dazu gehören zum Beispiel: Industriestandorte, Betriebe in denen mit wassergefährdenden Stoffen umgegangen wurde, KFZ- Werkstätten, Tankstellen, chemische Reinigungen, Altdeponien, Altlablagerungen und weitere.

    Online-Dienste

    Altlastenkataster - Auskünfte über öffentlichen Zugang zu ABuDIS

    ID: L100042_92790

    Beschreibung

    Sie können über den öffentlichen Zugang des Altlastenkatasters, das vom Landesamt für Umwelt bereitgestellt wird, allgemeine Informationen zu Altlasten abrufen. Es ist eine Flächenauskunft zu Altlastenflächen nach Katasternummer und regionalem Lagebezug möglich. Personenbezogene Daten wie Flurnummern, Koordinaten, Straßennamen und Hausnummern etc. sind aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht enthalten. Für detaillierte Auskünfte zu Altlastenflächen wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Kreisverwaltungsbehörde.

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    • Altlastenkataster - Auskünfte über öffentlichen Zugang zu ABuDIS

      Sie können über den öffentlichen Zugang des Altlastenkatasters, das vom Landesamt für Umwelt bereitgestellt wird, allgemeine Informationen zu Altlasten abrufen. Es ist eine Flächenauskunft zu Altlastenflächen nach Katasternummer und regionalem Lagebezug möglich. Personenbezogene Daten wie Flurnummern, Koordinaten, Straßennamen und Hausnummern etc. sind aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht enthalten. Für detaillierte Auskünfte zu Altlastenflächen wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Kreisverwaltungsbehörde.

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    Auskunft aus dem Altlasten- und Verdachtsflächenkataster beantragen (aus sonstigen Gründen)

    ID: L100042_134035.-92025

    Beschreibung

    Mit diesem Online-Antrag können Sie eine Auskunft aus dem Altlasten- und Verdachtsflächenkataster (aus sonstigen Gründen) beantragen.

    Bürgerfreundlich und digital: Füllen Sie diesen Online-Antrag ganz einfach direkt über Ihren Internetbrowser aus. In vielen Fällen sparen Sie sich damit den Gang zur Behörde.

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    Auskunft aus dem Altlasten- und Verdachtsflächenkataster beantragen (für Eigentümer/-innen)

    ID: L100042_132042.-92025

    Beschreibung

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    Auskunft aus dem Altlasten- und Verdachtsflächenkataster beantragen (für ein bestehendes Miet- oder Pachtverhältnis)

    ID: L100042_134033.-92025

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    Auskunft aus dem Altlasten- und Verdachtsflächenkataster beantragen (für eine Kauf-, Miet- oder Pachtabsicht)

    ID: L100042_134034.-92025

    Beschreibung

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    Ansprechpartner

    Stadt Erlangen - Abt. Bodenschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Schuhstraße 40

    91052 Erlangen

    Postanschrift

    Schuhstraße 40

    91052 Erlangen

    Öffnungszeiten

    Mo 09:30 Uhr - 15:00 Uhr

    Di 09:30 Uhr - 15:00 Uhr

    Mi 09:30 Uhr - 15:00 Uhr

    Do 09:30 Uhr - 15:00 Uhr

    Fr 09:30 Uhr - 12:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: umweltamt@stadt.erlangen.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/9221209911505Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9131 86-2182

    Fax: +49 9131 86-2956

    Sprachversion

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    Stadt Erlangen - Amt für Umweltschutz und Energiefragen

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    Hausanschrift

    Schuhstraße 40

    91052 Erlangen

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    Schuhstraße 40

    91052 Erlangen

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    Kontakt

    E-Mail: umweltamt@stadt.erlangen.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/743526084635Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9131 86-2467

    Fax: +49 9131 86-2956

    Sprachversion

    Deutsch

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    erforderliche Unterlagen

    • Eigentümer: Eigentumsnachweis (Eigentumserklärung oder Kopie Grundbuchauszug)
    • für Nicht-Eigentümer: Vollmacht oder Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers (bei Nicht-Vorlage, muss die Behörde den Eigentümer anhören)
    • Flurkartenauszug oder Lagekarte

    Voraussetzungen

    Der Bekanntgabe der Informationen dürfen keine gesetzlich geschützten Interessen anderer entgegen stehen.

    Sollten Sie nicht selbst Grundstückseigentümer des Grundstücks sein, für das Sie die Auskunft aus dem Altlastenkataster beantragen, müssen Sie dem Antrag eine Vollmacht des Grundstückseigentümers beifügen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    keiner

    Verfahrensablauf

    Der Antrag aus Auskunft aus dem Altlastenkataster kann formlos erfolgen. Er muss die postalische Anschrift sowie Angabe zur Gemarkung, Flur und Flurstück, sowie die erforderlichen Unterlagen enthalten.

    Bei landkreisübergreifenden Anfragen zu Altlasten und Altlastverdachtsflächen, kann ein Antrag auf Auskunft auch beim Landesamt für Umwelt gestellt werden. 

    Hinweise für Erlangen: Ergänzung: Stadt Erlangen

    Für die Auskunft benötigen wir eine Anfrage in schriftlicher Form (per Post, E-Mail oder Fax), die genaue Adresse und die Flurnummer des Grundstücks.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer ist fallspezifisch.

    Kosten

    Die Gebühren sind vom Verwaltungsaufwand abhängig.

    Die Erteilung mündlicher und einfacher schriftlicher Auskünfte, die Einsichtnahme in Umweltinformationen vor Ort, Maßnahmen und Vorkehrungen sowie die Unterrichtung der Öffentlichkeit sind gebührenfrei. 

    Hinweise für Erlangen: Ergänzung: Stadt Erlangen

    Eine Auskunft aus dem Altlastenkataster ist gebührenpflichtig.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 15.12.2023

    Hinweise für Erlangen: Ergänzung: Stadt Erlangen

    Fachlich freigegeben durch Stadt Erlangen am 01.12.2023

    Stichwörter

    Bodenschutzrecht

    Sprachversion

    Deutsch

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