Altlastenkataster; Beantragung einer Auskunft
Anfragen zu Daten aus dem bayerischen Altlastenkataster, sind an die vor Ort zuständigen Kreisverwaltungsbehörden zu richten.
Beschreibung
Die zuständige Kreisverwaltungsbehörde kann Ihnen Auskunft zu sogenannten altlastenverdächtigen Flächen bzw. Altlasten erteilen. Dabei handelt es sich um Flächen, von denen aufgrund von schädlichen Bodenveränderungen im Sinne des Bundes-Bodenschutzgesetz Gefahren für den Menschen oder die Umwelt ausgehen können.
Altlastverdächtige Flächen können z. B. ehemalige Müllplätze (Altablagerungen) und ehemals industriell oder gewerblich genutzte Grundstücke (Altstandorte) sein, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist.
Erste Informationen zu Altlastenverdachtsflächen sowie Altlastenflächen können Sie sich über den öffentlichen Zugang über das Online-Verfahren "ABuDIS – Altlasten-, Bodenschutz- und Dateninformationssystem" online abrufen.
Das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) führt die katastermäßige Erfassung bestimmter schädlicher Bodenveränderungen und altlastverdächtiger Flächen durch. Für detaillierte Auskünfte zu Altlastenflächen wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Kreisverwaltungsbehörde.
Hinweise für Mühldorf a.Inn: Ergänzung: Landratsamt Mühldorf a.Inn
Online-Dienste
Altlastenkataster - Auskünfte über öffentlichen Zugang zu ABuDIS
Beschreibung
Sie können über den öffentlichen Zugang des Altlastenkatasters, das vom Landesamt für Umwelt bereitgestellt wird, allgemeine Informationen zu Altlasten abrufen. Es ist eine Flächenauskunft zu Altlastenflächen nach Katasternummer und regionalem Lagebezug möglich. Personenbezogene Daten wie Flurnummern, Koordinaten, Straßennamen und Hausnummern etc. sind aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht enthalten. Für detaillierte Auskünfte zu Altlastenflächen wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Kreisverwaltungsbehörde.
Online erledigen
- Altlastenkataster - Auskünfte über öffentlichen Zugang zu ABuDIS
Sie können über den öffentlichen Zugang des Altlastenkatasters, das vom Landesamt für Umwelt bereitgestellt wird, allgemeine Informationen zu Altlasten abrufen. Es ist eine Flächenauskunft zu Altlastenflächen nach Katasternummer und regionalem Lagebezug möglich. Personenbezogene Daten wie Flurnummern, Koordinaten, Straßennamen und Hausnummern etc. sind aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht enthalten. Für detaillierte Auskünfte zu Altlastenflächen wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Kreisverwaltungsbehörde.
Vertrauensniveau
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Antrag auf Auskunft aus dem Altlastenkataster
Beschreibung
Notwendige Unterlagen
Unter gewissen Umständen kann die Vorlage zusätzlicher Unterlagen erforderlich sein:
- sofern der/die Antragsteller/in nicht Grundstückseigentümer/in ist, wird die Vollmacht bzw. Einverständniserklärung des/der tatsächlichen Eigentümers/Eigentümerin benötigt
Die Vollmacht kann vom/von der Grundstückeigentümer/in online eingereicht werden. Ein Online-Formular zur Erteilung der Vollmacht ist hier zu finden.
- sofern das betroffene Grundstück vor Kurzem (wenige Tage bis einige Wochen) den Eigentümer gewechselt hat, wird u. U. ein Eigentumsnachweis in Form eines Grundbuchauszuges benötigt. Hier empfiehlt sich vor dem Ausfüllen des Antrags eine Abklärung mit dem/der zuständigen Ansprechpartner/in (Kontaktdaten siehe unten). Das Verfahren kann so ggf. erheblich beschleunigt werden.
Online erledigen
- Antrag auf Auskunft aus dem Altlastenkataster
Notwendige Unterlagen
Unter gewissen Umständen kann die Vorlage zusätzlicher Unterlagen erforderlich sein:
- sofern der/die Antragsteller/in nicht Grundstückseigentümer/in ist, wird die Vollmacht bzw. Einverständniserklärung des/der tatsächlichen Eigentümers/Eigentümerin benötigt
Die Vollmacht kann vom/von der Grundstückeigentümer/in online eingereicht werden. Ein Online-Formular zur Erteilung der Vollmacht ist hier zu finden.
- sofern das betroffene Grundstück vor Kurzem (wenige Tage bis einige Wochen) den Eigentümer gewechselt hat, wird u. U. ein Eigentumsnachweis in Form eines Grundbuchauszuges benötigt. Hier empfiehlt sich vor dem Ausfüllen des Antrags eine Abklärung mit dem/der zuständigen Ansprechpartner/in (Kontaktdaten siehe unten). Das Verfahren kann so ggf. erheblich beschleunigt werden.
- sofern der/die Antragsteller/in nicht Grundstückseigentümer/in ist, wird die Vollmacht bzw. Einverständniserklärung des/der tatsächlichen Eigentümers/Eigentümerin benötigt
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Vollmacht für Antrag auf Auskunft aus dem Altlastenkataster
Beschreibung
Vollmacht des Eigentümers zur Einholung der Auskunft aus dem Altlastenkataster für ein spezifisches Grundstück durch den Antragsteller.
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- Vollmacht für Antrag auf Auskunft aus dem Altlastenkataster
Vollmacht des Eigentümers zur Einholung der Auskunft aus dem Altlastenkataster für ein spezifisches Grundstück durch den Antragsteller.
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Ansprechpartner
Landratsamt Mühldorf a.Inn - Team - Staatliches Abfallrecht und Bodenschutzrecht (LRA MÜ)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1474
84446 Mühldorf a.Inn
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 13:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: abfallrecht@lra-mue.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/4944211500502Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8631 699-0
Fax: +49 8631 699-699
Internet
erforderliche Unterlagen
- Eigentümer: Eigentumsnachweis (Eigentumserklärung oder Kopie Grundbuchauszug)
- für Nicht-Eigentümer: Vollmacht oder Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers (bei Nicht-Vorlage, muss die Behörde den Eigentümer anhören)
- Flurkartenauszug oder Lagekarte
Voraussetzungen
Der Bekanntgabe der Informationen dürfen keine gesetzlich geschützten Interessen anderer entgegen stehen.
Sollten Sie nicht selbst Grundstückseigentümer des Grundstücks sein, für das Sie die Auskunft aus dem Altlastenkataster beantragen, müssen Sie dem Antrag eine Vollmacht des Grundstückseigentümers beifügen.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
Der Antrag aus Auskunft aus dem Altlastenkataster kann formlos erfolgen. Er muss die postalische Anschrift sowie Angabe zur Gemarkung, Flur und Flurstück, sowie die erforderlichen Unterlagen enthalten.
Bei landkreisübergreifenden Anfragen zu Altlasten und Altlastverdachtsflächen, kann ein Antrag auf Auskunft auch beim Landesamt für Umwelt gestellt werden.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Die Gebühren sind vom Verwaltungsaufwand abhängig.
Die Erteilung mündlicher und einfacher schriftlicher Auskünfte, die Einsichtnahme in Umweltinformationen vor Ort, Maßnahmen und Vorkehrungen sowie die Unterrichtung der Öffentlichkeit sind gebührenfrei.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 15.12.2023
Hinweise für Mühldorf a.Inn: Ergänzung: Landratsamt Mühldorf a.Inn
Fachlich freigegeben durch Landratsamt Mühldorf a.Inn am 27.09.2024
Stichwörter
Bodenschutzrecht