Altlasten- und Bodenschutzkataster AuskunftOnline erledigen

    Altlastenkataster; Beantragung einer Auskunft

    Anfragen zu Daten aus dem bayerischen Altlastenkataster, sind an die vor Ort zuständigen Kreisverwaltungsbehörden zu richten.

    Beschreibung

    Die zuständige Kreisverwaltungsbehörde kann Ihnen Auskunft zu sogenannten altlastenverdächtigen Flächen bzw. Altlasten erteilen. Dabei handelt es sich um Flächen, von denen aufgrund von schädlichen Bodenveränderungen im Sinne des Bundes-Bodenschutzgesetz Gefahren für den Menschen oder die Umwelt ausgehen können.

    Altlastverdächtige Flächen können z. B. ehemalige Müllplätze (Altablagerungen) und ehemals industriell oder gewerblich genutzte Grundstücke (Altstandorte) sein, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist.

    Erste Informationen zu Altlastenverdachtsflächen sowie Altlastenflächen können Sie sich über den öffentlichen Zugang über das Online-Verfahren "ABuDIS – Altlasten-, Bodenschutz- und Dateninformationssystem" online abrufen.

    Das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) führt die katastermäßige Erfassung bestimmter schädlicher Bodenveränderungen und altlastverdächtiger Flächen durch. Für detaillierte Auskünfte zu Altlastenflächen wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Kreisverwaltungsbehörde.

    Online-Dienste

    Altlastenkataster - Auskünfte über öffentlichen Zugang zu ABuDIS

    ID: L100042_92790

    Beschreibung

    Sie können über den öffentlichen Zugang des Altlastenkatasters, das vom Landesamt für Umwelt bereitgestellt wird, allgemeine Informationen zu Altlasten abrufen. Es ist eine Flächenauskunft zu Altlastenflächen nach Katasternummer und regionalem Lagebezug möglich. Personenbezogene Daten wie Flurnummern, Koordinaten, Straßennamen und Hausnummern etc. sind aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht enthalten. Für detaillierte Auskünfte zu Altlastenflächen wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Kreisverwaltungsbehörde.

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    • Altlastenkataster - Auskünfte über öffentlichen Zugang zu ABuDIS

      Sie können über den öffentlichen Zugang des Altlastenkatasters, das vom Landesamt für Umwelt bereitgestellt wird, allgemeine Informationen zu Altlasten abrufen. Es ist eine Flächenauskunft zu Altlastenflächen nach Katasternummer und regionalem Lagebezug möglich. Personenbezogene Daten wie Flurnummern, Koordinaten, Straßennamen und Hausnummern etc. sind aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht enthalten. Für detaillierte Auskünfte zu Altlastenflächen wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Kreisverwaltungsbehörde.

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    Sprache

    Deutsch

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    Antrag auf Auskunft aus dem Altlastenkataster

    ID: L100042_54171.-85182

    Beschreibung

    Notwendige Unterlagen

    Unter gewissen Umständen kann die Vorlage zusätzlicher Unterlagen erforderlich sein:

    • sofern der/die Antragsteller/in nicht Grundstückseigentümer/in ist, wird die Vollmacht bzw. Einverständniserklärung des/der tatsächlichen Eigentümers/Eigentümerin benötigt
      Die Vollmacht kann vom/von der Grundstückeigentümer/in online eingereicht werden. Ein Online-Formular zur Erteilung der Vollmacht ist hier zu finden.
       
    • sofern das betroffene Grundstück vor Kurzem (wenige Tage bis einige Wochen) den Eigentümer gewechselt hat, wird u. U. ein Eigentumsnachweis in Form eines Grundbuchauszuges benötigt. Hier empfiehlt sich vor dem Ausfüllen des Antrags eine Abklärung mit dem/der zuständigen Ansprechpartner/in (Kontaktdaten siehe unten). Das Verfahren kann so ggf. erheblich beschleunigt werden.

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    • Antrag auf Auskunft aus dem Altlastenkataster

      Notwendige Unterlagen

      Unter gewissen Umständen kann die Vorlage zusätzlicher Unterlagen erforderlich sein:

      • sofern der/die Antragsteller/in nicht Grundstückseigentümer/in ist, wird die Vollmacht bzw. Einverständniserklärung des/der tatsächlichen Eigentümers/Eigentümerin benötigt
        Die Vollmacht kann vom/von der Grundstückeigentümer/in online eingereicht werden. Ein Online-Formular zur Erteilung der Vollmacht ist hier zu finden.
         
      • sofern das betroffene Grundstück vor Kurzem (wenige Tage bis einige Wochen) den Eigentümer gewechselt hat, wird u. U. ein Eigentumsnachweis in Form eines Grundbuchauszuges benötigt. Hier empfiehlt sich vor dem Ausfüllen des Antrags eine Abklärung mit dem/der zuständigen Ansprechpartner/in (Kontaktdaten siehe unten). Das Verfahren kann so ggf. erheblich beschleunigt werden.

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    Vollmacht für Antrag auf Auskunft aus dem Altlastenkataster

    ID: L100042_54172.-85182

    Beschreibung

    Vollmacht des Eigentümers zur Einholung der Auskunft aus dem Altlastenkataster für ein spezifisches Grundstück durch den Antragsteller.

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    Ansprechpartner

    Landratsamt Mühldorf a.Inn - Team - Staatliches Abfallrecht und Bodenschutzrecht (LRA MÜ)

    Adresse

    Hausanschrift

    Färberstr. 1

    84453 Mühldorf a.Inn

    Postfachadresse

    Postfach 1474

    84446 Mühldorf a.Inn

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 13:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: abfallrecht@lra-mue.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/4944211500502Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8631 699-0

    Fax: +49 8631 699-699

    Internet

    Sprachversion

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    Landratsamt Garmisch-Partenkirchen - Arbeitsbereich 341: Wasserrecht (LRA GAP)

    Adresse

    Hausanschrift

    Olympiastr. 10

    82467 Garmisch-Partenkirchen

    Postfachadresse

    Postfach 1563

    82455 Garmisch-Partenkirchen

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:30 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:30 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:30 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:30 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: Wasserrecht@LRA-GAP.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/6112063543102Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8821 751-1

    Internet

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    erforderliche Unterlagen

    • Eigentümer: Eigentumsnachweis (Eigentumserklärung oder Kopie Grundbuchauszug)
    • für Nicht-Eigentümer: Vollmacht oder Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers (bei Nicht-Vorlage, muss die Behörde den Eigentümer anhören)
    • Flurkartenauszug oder Lagekarte

    Voraussetzungen

    Der Bekanntgabe der Informationen dürfen keine gesetzlich geschützten Interessen anderer entgegen stehen.

    Sollten Sie nicht selbst Grundstückseigentümer des Grundstücks sein, für das Sie die Auskunft aus dem Altlastenkataster beantragen, müssen Sie dem Antrag eine Vollmacht des Grundstückseigentümers beifügen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    keiner

    Verfahrensablauf

    Der Antrag aus Auskunft aus dem Altlastenkataster kann formlos erfolgen. Er muss die postalische Anschrift sowie Angabe zur Gemarkung, Flur und Flurstück, sowie die erforderlichen Unterlagen enthalten.

    Bei landkreisübergreifenden Anfragen zu Altlasten und Altlastverdachtsflächen, kann ein Antrag auf Auskunft auch beim Landesamt für Umwelt gestellt werden. 

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer ist fallspezifisch.

    Kosten

    Die Gebühren sind vom Verwaltungsaufwand abhängig.

    Die Erteilung mündlicher und einfacher schriftlicher Auskünfte, die Einsichtnahme in Umweltinformationen vor Ort, Maßnahmen und Vorkehrungen sowie die Unterrichtung der Öffentlichkeit sind gebührenfrei. 

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 15.12.2023

    Stichwörter

    Bodenschutzrecht

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English