Hochwasser; Festsetzung von Überschwemmungsgebieten

    Die Bayerische Wasserwirtschaftsverwaltung ermittelt Überschwemmungsgebiete für ein 100-jährliches Hochwasserereignis, die von den Kreisverwaltungsbehörden durch Rechtsverordnung festgesetzt werden.

    Beschreibung

    Der wirksamste Weg Hochwasserschäden zu vermeiden ist, im Rahmen der Vorsorge Schadenspotentiale in überschwemmungsgefährdeten Bereichen gar nicht entstehen zu lassen. Das Wasserhaushaltsgesetz verpflichtet die Länder , innerhalb von Risikogebieten oder zugeordneten Flächen mindestens die Gebiete, in denen ein Hochwasserereignis statistisch einmal in 100 Jahren zu erwarten ist und die zur Hochwasserentlastung und –rückhaltung beanspruchten Gebiete als Überschwemmungsgebiete festzusetzen.

    In Bayern besteht an allen größeren Gewässern, den Gewässern erster und zweiter Ordnung mit einer Gesamtlänge von 9.000 km, sowie vor allem in den Siedlungsbereichen an den kleineren Gewässern, den Gewässern dritter Ordnung, die Notwendigkeit, Überschwemmungsgebiete zu ermitteln. Diese Bereiche werden durch Rechtverordnung der Kreisverwaltungsbehörde festgesetzt.

    Fachlich bilden ein digitales Geländemodell, Vermessungsdaten sowie die Auswertung von Landnutzungsdaten und Luftbildern die Grundlage. Damit kann ein Hochwasserereignis simuliert werden, das statistisch gesehen einmal in 100 Jahren auftritt und die zugehörige Überschwemmungsfläche ermittelt werden. 

    In Form von Lageplänen geben die Wasserwirtschaftsämter diese Ergebnisse an die Kreisverwaltungsbehörden zur Festsetzung.

    In festgesetzten Überschwemmungsgebieten gelten verschiedene Verbote. Beispielsweise dürfen in festgesetzten Überschwemmungsgebieten keine neuen Baugebiete in Bauleitplänen oder sonstigen Satzungen nach dem Baugesetzbuch ausgewiesen werden. Ausnahmen sind nur unter strengen rechtlichen Voraussetzungen möglich.

    Hinweise für Erlangen: Ergänzung: Stadt Erlangen

    Weitere konkrete Verbote gelten für festgesetzte Überschwemmungsgebiete. Dazu gehören zum Beispiel die Erhöhung und die Bebauung eines Grundstücks sowie das Lagern von Gegenständen, die den Hochwasserabfluss behindern oder fortgeschwemmt werden können. Für bestehende Gebäude in überschwemmungsgefährdeten Gebieten gibt das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen in einer Hochwasserschutzfibel Tipps, wie Gebäude und Inventar gegen Hochwasser und ansteigendes Grundwasser geschützt werden können (vgl. "Weiterführende Links").

    An Regnitz und Schwabach gibt es im Stadtgebiet Abflusspegel, an denen regelmäßig der Wasserstand gemessen und dokumentiert wird. Die aktuellen Pegelstände sowie charakteristische Abflussdaten von Regnitz und Schwabach veröffentlicht das Bayerische Landesamt für Wasserwirtschaft (vgl. "Weiterführende Links").

    Welche Bereiche in der Stadt Erlangen in überschwemmungsgefährdeten Gebieten lässt sich im Umweltatlas Bayern oder im BayernAtlas (unter "Thema wechseln" – "Naturgefahren" – "Hochwasser") einsehen.

    Online-Dienst

    UmweltAtlas Bayern - Überschwemmungsgefahren im Themenbereich Naturgefahren

    ID: L100042_126706

    Beschreibung

    Mit dem Themenbereich Naturgefahren des UmweltAtlas Bayern werden Information über Hochwassergefahren sowie vorläufig gesicherte und amtlich festgesetzte Überschwemmungsgebieten veröffentlicht.

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    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 05.03.2024

    Hinweise für Erlangen: Ergänzung: Stadt Erlangen

    Fachlich freigegeben durch Stadt Erlangen am 25.03.2024

    Stichwörter

    Hochwasser, Überschwemmung, Vorsorge, Bauleitplanung,, Hochwasserereignis, Hochwassergebiet, Pegelstand, überfluten, Überflutung, überschwemmen, übersteigen

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