Erdaufschluss Anzeige Entgegennahme

    Wärmepumpen und Erdwärmesonden; Anzeige von Bohrungen zur Errichtung

    Bohrungen zur Errichtung von Erdwärmesondenanlagen und Grundwasserwärmepumpen müssen zum Schutz des Bodens und des Grundwassers gegen Verunreinigungen bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde angezeigt werden.

    Beschreibung

    Um Bauherren, Planer, Fachhandwerker und Bohrunternehmen über Erdwärmesonden zu informieren und den Weg zum ordnungsgemäßen Bau einer Anlage aufzeigen, haben die Ministerien für Umwelt und Verbraucherschutz sowie für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie gemeinsam mit dem Bundesverband WärmePumpe (BWP) e. V. einen Leitfaden für die Erstellung von Erdwärmesonden für Wärmepumpenanlagen herausgegeben. Neben grundsätzlichen Aussagen zur wasserrechtlichen Beurteilung gibt er Hinweise und Empfehlungen, was bei Erstellung und Betrieb einer Erdwärmesondenanlage zu beachten ist und informiert über nötige Antragsunterlagen.

    Der Leitfaden wurde auf Grund technischer Weiterentwicklungen und rechtlicher Änderungen aktualisiert und in einer 4. Auflage neu aufgelegt. Er kann im Internet heruntergeladen (siehe unter "Weiterführende Links") werden.

    Bohrungen zur Errichtung von Erdwärmesondenanlagen müssen zum Schutz des Bodens und des Grundwassers gegen Verunreinigungen bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde angezeigt werden.
    Reichen die Bohrungen für die Erdwärmesonden bis in das Grundwasser hinein, ist in der Regel eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich.

    Online-Dienste

    Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis zum Betrieb einer Wärmepumpe

    ID: L100042_141070.-139338

    Beschreibung

    Sie können eine wasserrechtliche Erlaubnis zum Betrieb einer Wärmepumpe online beantragen.

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    Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis zum Einbringen von Erdsonden in das Grundwasser

    ID: L100042_141071.-139338

    Beschreibung

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    Antrag für die Errichtung einer Wärmepumpenanlage

    ID: L100042_141069.-139338

    Beschreibung

    Sie können die Errichtung einer Wärmepumpenanlage online beantragen.

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    Bau- und Nutzungsanzeige für Erdwärmekollektoren

    ID: L100042_141072.-139338

    Beschreibung

    Sie können die Bau- und Nutzungsanzeige für Erdwärmekollektoren (§ 49 WHG, Art. 30 BayWG) online übermitteln.

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    Ansprechpartner

    Landratsamt Haßberge - FB 34 Wasserrecht u. Naturschutz (LRA HAS)

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Herrenhof 1

    97437 Haßfurt

    Postanschrift

    Am Herrenhof 1

    97437 Haßfurt

    Öffnungszeiten

    Mo 8:30 Uhr - 12:30 Uhr

    Di 8:30 Uhr - 12:30 Uhr

    Mi 8:30 Uhr - 12:30 Uhr

    Do 8:30 Uhr - 12:30 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Fr 8:30 Uhr - 12:30 Uhr


    Zulassungsbehörde Haßfurt: Mo. u. Die nachmittags von 14:00 bis 16:00 Uhr
    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: wasserrecht@landratsamt-hassberge.de

    De-Mail: poststelle@hassberge.de-mail.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/061076850739Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9521 27-0

    Fax: +49 9521 27-101

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Arbeiten, die so tief in den Boden eindringen, dass sie sich unmittelbar oder mittelbar auf die Bewegung, die Höhe oder die Beschaffenheit des Grundwassers auswirken können, sind der zuständigen Behörde einen Monat vor Beginn der Arbeiten anzuzeigen.

    Ist seit der Anzeige ein Monat vergangen, ohne dass eine Einstellungs- oder Beseitigungsanordnung nach § 49 Abs. 3 WHG ergangen ist, können die Arbeiten begonnen und so lange durchgeführt werden, bis auf das Grundwasser eingewirkt wird.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 20.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English