Wasserrecht; Beantragung einer Gestattung
Beschreibung
Die Nutzungsansprüche der Gesellschaft an das Wasser sind vielfältig und konfliktreich. Deshalb müssen alle menschlichen Einwirkungen auf das ober- und unterirdische Wasser zielbewusst geordnet und überwacht werden. Dies ist Aufgabe der Wassergesetze und ihres Vollzugs. Wasserrechtsbehörden sind die Kreisverwaltungsbehörden (Landratsämter, kreisfreie Städte und einzelne kreisangehörige Gemeinden in eingeschränktem Umfang).
Das Wasserrecht setzt sich zusammen aus Rechtsnormen der Europäischen Gemeinschaft, aus Rechtsnormen, die der Bund erlassen hat und Rechtsnormen, die der Freistaat Bayern erlassen hat. Für jede Einwirkung auf ein Gewässer, die nicht nur von völlig untergeordneter Bedeutung ist, brauchen Sie eine behördliche Gestattung. Insbesondere berechtigt das Grundeigentum grundsätzlich nicht zu einer Gewässerbenutzung etc. (§ 4 Abs. 3 WHG). Über den unten angegebenen Link kommen Sie zu einer Internetseite, auf der Sie eine Übersicht über die wichtigsten wasserrechtlichen Verfahren und ihre rechtliche Behandlung finden.
Es gibt mehrere Arten der wasserrechtlichen Gestattung:
- Für eine Gewässerbenutzung ist eine Erlaubnis oder Bewilligung nötig, z. B. wenn Sie Wasser aus einem Bach ableiten, ein Gewässer aufstauen oder Stoffe einleiten wollen (§ 9 WHG).
- Die Herstellung, Beseitigung oder wesentliche Umgestaltung eines Gewässers oder seiner Ufer erfordert eine sog. Planfeststellung oder Plangenehmigung (§ 68 WHG).
- Bauliche Anlagen in Gewässern oder in weniger als 60 m Entfernung von einem Gewässer bedürfen in der Regel bei größeren Gewässern der Genehmigung nach § 36 WHG, Art. 20 BayWG, wenn nicht bereits eine Baugenehmigung notwendig ist.
Keine Gestattung ist z. B. notwendig für:
- das Entnehmen von Grundwasser in geringen Mengen für Zwecke der Land- und Forstwirtschaft und des Gartenbaus zur Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit (§ 46 Abs. 3 WHG, Art. 29 BayWG)
- Tätigkeiten, die unter den sog. Gemeingebrauch an oberirdischen Gewässern fallen (§ 25 WHG, Art. 18 BayWG; u. a. möglich beim Baden, Tränken, Eissport...)
- einige Einwirkungen auf bestimmte Gewässer, soweit sie von wasserwirtschaftlich untergeordneter Bedeutung sind (vgl. Art. 1 Abs. 2 BayWG; z. B. bei einem künstlichen Teich, der nicht in Verbindung mit anderen Gewässern steht)
Zuständig für die Erteilung einer Gestattung ist grundsätzlich die Kreisverwaltungsbehörde, also das Landratsamt für das Gebiet des Landkreises bzw. die kreisfreie Stadt für ihr Stadtgebiet. In bestimmten Fällen können auch größere kreisangehörige Gemeinden zuständig sein.
Hinweise für Fürth: Ergänzung: Landratsamt Fürth
Online-Dienste
Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Genehmigung für die Einleitung von vorbehandeltem Abwasser aus der Zahnbehandlung (amalgamhaltiges Abwasser) in öffentliche Abwasserentsorgungsanlagen (Indirekteinleitung)
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Hier können Sie die Erteilung einer wasserrechtlichen Genehmigung nach § 58 WHG i.V.m. Anhang 50 AbwV für die Einleitung von vorbehandeltem Abwasser aus der Zahnbehandlung (amalgamhaltiges Abwasser) in öffentliche Abwasserentsorgungsanlagen (Indirekteinleitung) online beantragen.
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- Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Genehmigung für die Einleitung von vorbehandeltem Abwasser aus der Zahnbehandlung (amalgamhaltiges Abwasser) in öffentliche Abwasserentsorgungsanlagen (Indirekteinleitung)
Hier können Sie die Erteilung einer wasserrechtlichen Genehmigung nach § 58 WHG i.V.m. Anhang 50 AbwV für die Einleitung von vorbehandeltem Abwasser aus der Zahnbehandlung (amalgamhaltiges Abwasser) in öffentliche Abwasserentsorgungsanlagen (Indirekteinleitung) online beantragen.
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Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Genehmigung für die Einleitung von vorbehandeltem Abwasser in öffentliche Abwasserentsorgungsanlagen (Indirekteinleitung)
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- Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Genehmigung für die Einleitung von vorbehandeltem Abwasser in öffentliche Abwasserentsorgungsanlagen (Indirekteinleitung)Hier können Sie die Erteilung einer wasserrechtlichen Genehmigung nach § 58 WHG für die Einleitung von vorbehandeltem Abwasser in öffentliche Abwasserentsorgungsanlagen (Indirekteinleitung) online beantragen.
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Anzeige einer Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
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- Anzeige einer Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden StoffenHier können Sie eine Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen gemäß §40 AwSV anzeigen
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Beschränkte wasserrechtliche Erlaubnis - Bauwasserhaltung
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- Beschränkte wasserrechtliche Erlaubnis - BauwasserhaltungSie können einen Antrag auf Erteilung einer beschränkten wasserrechtlichen Erlaubnis gemäß Art. 15 BayWG i.V.m. Art. 70 BayWG für sonstige Wasserentnahmen (z. B. Bauwasserhaltung, Bewässerung, Brauchwasserversorgung) online beantragen
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Beschränkte wasserrechtliche Erlaubnis - Kleinkläranlage
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- Beschränkte wasserrechtliche Erlaubnis - KleinkläranlageAntrag auf Erteilung einer beschränkten wasserrechtlichen Erlaubnis für das Einleiten des in der Kläranlage behandelten häuslichen Abwassers in ein Gewässer
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Wasserrechtliche Erlaubnis - Beregnung
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- Wasserrechtliche Erlaubnis - BeregnungSie können einen Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis nach §10 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i.V.m. Art. 15 Bayer. Wassergesetz (BayWG) online stellen
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Wasserrechtliche Erlaubnis - Erdwärmesondenanlage
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- Wasserrechtliche Erlaubnis - ErdwärmesondenanlageSie können einen Antrag auf eine wasserrechtliche Erlaubnis zur Errichtung und Betrieb einer Erdwärmesondenanlage gem. §§ 8 WHG ff i. V. m. Art. 15 BayWG online beantragen.
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Wasserrechtliche Erlaubnis - Grundwasserwärmepumpe
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- Wasserrechtliche Erlaubnis - GrundwasserwärmepumpeHier können Sie eine wasserrechtliche Erlaubnis zum Betrieb einer Grundwasserwärmepumpe gemäß §8 WHG, Art. 15BayWG i.V.m. Art. 70 BayWG beantragen
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Wasserrechtliche Erlaubnis - Teichanlage
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- Wasserrechtliche Erlaubnis - TeichanlageSie können einen Antrag auf Plangenehmigung und Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis zur Errichtung und zum Betrieb einer Teichanlage online stellen
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Ansprechpartner
Landratsamt Fürth (LRA FÜ)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1407
90507 Zirndorf
Öffnungszeiten
Mo 07:30 Uhr - 16:00 Uhr
Di 07:30 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 07:30 Uhr - 16:00 Uhr
Do 07:30 Uhr - 17:00 Uhr
Fr 07:30 Uhr - 12:30 Uhr
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Kontakt
E-Mail: poststelle@lra-fue.bayern.de
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Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/02887002407Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 911 9773-0
Fax: +49 911 9773-1113
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 07.06.2024
Hinweise für Fürth: Ergänzung: Landratsamt Fürth
Fachlich freigegeben durch Landratsamt Fürth am 06.10.2024
Stichwörter
Wassergesetze; Wasserentnahme; Brunnen, Wasserrechtliche Erlaubnis, Wasserrechtliche Genehmigung, gehobene und beschränkte Erlaubnis, Planfeststellung, Gewässerbenutzung, Gewässerausbau, Erdaufschlüsse, wassergefährdende Stoffe, Abwassereinleitung, Wasserrechtliche Gestattung