Entnahme und Ableiten von Wasser aus oberirdischen Gewässern Erlaubnis

    Wasserrecht; Beantragung einer Gestattung

    Für jede Einwirkung auf ein Gewässer, die nicht nur von völlig untergeordneter Bedeutung ist, wird eine behördliche Gestattung benötigt.

    Beschreibung

    Die Nutzungsansprüche der Gesellschaft an das Wasser sind vielfältig und konfliktreich. Deshalb müssen alle menschlichen Einwirkungen auf das ober- und unterirdische Wasser zielbewusst geordnet und überwacht werden. Dies ist Aufgabe der Wassergesetze und ihres Vollzugs. Wasserrechtsbehörden sind die Kreisverwaltungsbehörden (Landratsämter, kreisfreie Städte und einzelne kreisangehörige Gemeinden in eingeschränktem Umfang).

    Das Wasserrecht setzt sich zusammen aus Rechtsnormen der Europäischen Gemeinschaft, aus Rechtsnormen, die der Bund erlassen hat und Rechtsnormen, die der Freistaat Bayern erlassen hat. Für jede Einwirkung auf ein Gewässer, die nicht nur von völlig untergeordneter Bedeutung ist, brauchen Sie eine behördliche Gestattung. Insbesondere berechtigt das Grundeigentum grundsätzlich nicht zu einer Gewässerbenutzung etc. (§ 4 Abs. 3 WHG). Über den unten angegebenen Link kommen Sie zu einer Internetseite, auf der Sie eine Übersicht über die wichtigsten wasserrechtlichen Verfahren und ihre rechtliche Behandlung finden.

    Es gibt mehrere Arten der wasserrechtlichen Gestattung:

    • Für eine Gewässerbenutzung ist eine Erlaubnis oder Bewilligung nötig, z. B. wenn Sie Wasser aus einem Bach ableiten, ein Gewässer aufstauen oder Stoffe einleiten wollen (§ 9 WHG).
    • Die Herstellung, Beseitigung oder wesentliche Umgestaltung eines Gewässers oder seiner Ufer erfordert eine sog. Planfeststellung oder Plangenehmigung (§ 68 WHG).
    • Bauliche Anlagen in Gewässern oder in weniger als 60 m Entfernung von einem Gewässer bedürfen in der Regel bei größeren Gewässern der Genehmigung nach § 36 WHG, Art. 20 BayWG, wenn nicht bereits eine Baugenehmigung notwendig ist.


    Keine Gestattung ist z. B. notwendig für:

    • das Entnehmen von Grundwasser in geringen Mengen für Zwecke der Land- und Forstwirtschaft und des Gartenbaus zur Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit (§ 46 Abs. 3 WHG, Art. 29 BayWG)
    • Tätigkeiten, die unter den sog. Gemeingebrauch an oberirdischen Gewässern fallen (§ 25 WHG, Art. 18 BayWG; u. a. möglich beim Baden, Tränken, Eissport...)
    • einige Einwirkungen auf bestimmte Gewässer, soweit sie von wasserwirtschaftlich untergeordneter Bedeutung sind (vgl. Art. 1 Abs. 2 BayWG; z. B. bei einem künstlichen Teich, der nicht in Verbindung mit anderen Gewässern steht)

    Zuständig für die Erteilung einer Gestattung ist grundsätzlich die Kreisverwaltungsbehörde, also das Landratsamt für das Gebiet des Landkreises bzw. die kreisfreie Stadt für ihr Stadtgebiet. In bestimmten Fällen können auch größere kreisangehörige Gemeinden zuständig sein.

    Hinweise für Fürth: Ergänzung: Landratsamt Fürth

    Online-Dienste

    Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Genehmigung für die Einleitung von vorbehandeltem Abwasser aus der Zahnbehandlung (amalgamhaltiges Abwasser) in öffentliche Abwasserentsorgungsanlagen (Indirekteinleitung)

    ID: L100042_202760.-72158

    Beschreibung

    Hier können Sie die Erteilung einer wasserrechtlichen Genehmigung nach § 58 WHG i.V.m. Anhang 50 AbwV für die Einleitung von vorbehandeltem Abwasser aus der Zahnbehandlung (amalgamhaltiges Abwasser) in öffentliche Abwasserentsorgungsanlagen (Indirekteinleitung) online beantragen.

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    Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Genehmigung für die Einleitung von vorbehandeltem Abwasser in öffentliche Abwasserentsorgungsanlagen (Indirekteinleitung)

    ID: L100042_202759.-72158

    Beschreibung

    Hier können Sie die Erteilung einer wasserrechtlichen Genehmigung nach § 58 WHG für die Einleitung von vorbehandeltem Abwasser in öffentliche Abwasserentsorgungsanlagen (Indirekteinleitung) online beantragen.

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    Anzeige einer Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

    ID: L100042_196570.-72158

    Beschreibung

    Hier können Sie eine Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen gemäß §40 AwSV anzeigen

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    Beschränkte wasserrechtliche Erlaubnis - Bauwasserhaltung

    ID: L100042_196588.-72158

    Beschreibung

    Sie können einen Antrag auf Erteilung einer beschränkten wasserrechtlichen Erlaubnis gemäß Art. 15 BayWG i.V.m. Art. 70 BayWG für sonstige Wasserentnahmen (z. B. Bauwasserhaltung, Bewässerung, Brauchwasserversorgung) online beantragen

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    • Beschränkte wasserrechtliche Erlaubnis - Bauwasserhaltung
      Sie können einen Antrag auf Erteilung einer beschränkten wasserrechtlichen Erlaubnis gemäß Art. 15 BayWG i.V.m. Art. 70 BayWG für sonstige Wasserentnahmen (z. B. Bauwasserhaltung, Bewässerung, Brauchwasserversorgung) online beantragen

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    Beschränkte wasserrechtliche Erlaubnis - Kleinkläranlage

    ID: L100042_196567.-72158

    Beschreibung

    Antrag auf Erteilung einer beschränkten wasserrechtlichen Erlaubnis für das Einleiten des in der Kläranlage behandelten häuslichen Abwassers in ein Gewässer

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    Wasserrechtliche Erlaubnis - Beregnung

    ID: L100042_196568.-72158

    Beschreibung

    Sie können einen Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis nach §10 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i.V.m. Art. 15 Bayer. Wassergesetz (BayWG) online stellen

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    • Wasserrechtliche Erlaubnis - Beregnung
      Sie können einen Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis nach §10 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i.V.m. Art. 15 Bayer. Wassergesetz (BayWG) online stellen

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    Wasserrechtliche Erlaubnis - Erdwärmesondenanlage

    ID: L100042_196592.-72158

    Beschreibung

    Sie können einen Antrag auf eine wasserrechtliche Erlaubnis zur Errichtung und Betrieb einer Erdwärmesondenanlage gem. §§ 8 WHG ff i. V. m. Art. 15 BayWG online beantragen.

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    Wasserrechtliche Erlaubnis - Grundwasserwärmepumpe

    ID: L100042_196569.-72158

    Beschreibung

    Hier können Sie eine wasserrechtliche Erlaubnis zum Betrieb einer Grundwasserwärmepumpe gemäß §8 WHG, Art. 15BayWG i.V.m. Art. 70 BayWG beantragen

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    Wasserrechtliche Erlaubnis - Teichanlage

    ID: L100042_196590.-72158

    Beschreibung

    Sie können einen Antrag auf Plangenehmigung und Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis zur Errichtung und zum Betrieb einer Teichanlage online stellen

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    Ansprechpartner

    Landratsamt Fürth (LRA FÜ)

    Adresse

    Hausanschrift

    Im Pinderpark 2

    90513 Zirndorf

    Postfachadresse

    Postfach 1407

    90507 Zirndorf

    Öffnungszeiten

    Mo 07:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 07:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 07:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Do 07:30 Uhr - 17:00 Uhr

    Fr 07:30 Uhr - 12:30 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@lra-fue.bayern.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=02887002407Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/02887002407Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 911 9773-0

    Fax: +49 911 9773-1113

    Internet

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    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 07.06.2024

    Hinweise für Fürth: Ergänzung: Landratsamt Fürth

    Fachlich freigegeben durch Landratsamt Fürth am 06.10.2024

    Stichwörter

    Wassergesetze; Wasserentnahme; Brunnen, Wasserrechtliche Erlaubnis, Wasserrechtliche Genehmigung, gehobene und beschränkte Erlaubnis, Planfeststellung, Gewässerbenutzung, Gewässerausbau, Erdaufschlüsse, wassergefährdende Stoffe, Abwassereinleitung, Wasserrechtliche Gestattung

    Sprachversion

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