Wasserrecht; Beantragung einer Gestattung
Beschreibung
Die Nutzungsansprüche der Gesellschaft an das Wasser sind vielfältig und konfliktreich. Deshalb müssen alle menschlichen Einwirkungen auf das ober- und unterirdische Wasser zielbewusst geordnet und überwacht werden. Dies ist Aufgabe der Wassergesetze und ihres Vollzugs. Wasserrechtsbehörden sind die Kreisverwaltungsbehörden (Landratsämter, kreisfreie Städte und einzelne kreisangehörige Gemeinden in eingeschränktem Umfang).
Das Wasserrecht setzt sich zusammen aus Rechtsnormen der Europäischen Gemeinschaft, aus Rechtsnormen, die der Bund erlassen hat und Rechtsnormen, die der Freistaat Bayern erlassen hat. Für jede Einwirkung auf ein Gewässer, die nicht nur von völlig untergeordneter Bedeutung ist, brauchen Sie eine behördliche Gestattung. Insbesondere berechtigt das Grundeigentum grundsätzlich nicht zu einer Gewässerbenutzung etc. (§ 4 Abs. 3 WHG). Über den unten angegebenen Link kommen Sie zu einer Internetseite, auf der Sie eine Übersicht über die wichtigsten wasserrechtlichen Verfahren und ihre rechtliche Behandlung finden.
Es gibt mehrere Arten der wasserrechtlichen Gestattung:
- Für eine Gewässerbenutzung ist eine Erlaubnis oder Bewilligung nötig, z. B. wenn Sie Wasser aus einem Bach ableiten, ein Gewässer aufstauen oder Stoffe einleiten wollen (§ 9 WHG).
- Die Herstellung, Beseitigung oder wesentliche Umgestaltung eines Gewässers oder seiner Ufer erfordert eine sog. Planfeststellung oder Plangenehmigung (§ 68 WHG).
- Bauliche Anlagen in Gewässern oder in weniger als 60 m Entfernung von einem Gewässer bedürfen in der Regel bei größeren Gewässern der Genehmigung nach § 36 WHG, Art. 20 BayWG, wenn nicht bereits eine Baugenehmigung notwendig ist.
Keine Gestattung ist z. B. notwendig für:
- das Entnehmen von Grundwasser in geringen Mengen für Zwecke der Land- und Forstwirtschaft und des Gartenbaus zur Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit (§ 46 Abs. 3 WHG, Art. 29 BayWG)
- Tätigkeiten, die unter den sog. Gemeingebrauch an oberirdischen Gewässern fallen (§ 25 WHG, Art. 18 BayWG; u. a. möglich beim Baden, Tränken, Eissport...)
- einige Einwirkungen auf bestimmte Gewässer, soweit sie von wasserwirtschaftlich untergeordneter Bedeutung sind (vgl. Art. 1 Abs. 2 BayWG; z. B. bei einem künstlichen Teich, der nicht in Verbindung mit anderen Gewässern steht)
Zuständig für die Erteilung einer Gestattung ist grundsätzlich die Kreisverwaltungsbehörde, also das Landratsamt für das Gebiet des Landkreises bzw. die kreisfreie Stadt für ihr Stadtgebiet. In bestimmten Fällen können auch größere kreisangehörige Gemeinden zuständig sein.
Hinweise für Coburg: Ergänzung: Landratsamt Coburg
Online-Dienste
Wasserrecht - Antrag auf Neuerteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis für eine Teichanlage
Beschreibung
Sie können die Neuerteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis für eine Teichanlage online beantragen.
Online erledigen
- Wasserrecht - Antrag auf Neuerteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis für eine Teichanlage
Sie können die Neuerteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis für eine Teichanlage online beantragen.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Wasserrecht - Antrag Bauwasserhaltung
Beschreibung
Sie können die Erteilung einer beschränkten Erlaubnis um das Grundwasser vorübergehend abzusenken und das entnommene oberflächennahe Grundwasser zum Zwecke der Bauwasserhaltung abzuleiten und ohne nachteilige Veränderung seiner Eigenschaften wieder in das oberflächennahe Grundwasser bzw. in ein oberidisches Gewässer einzuleiten, online beantragen.
Online erledigen
- Wasserrecht - Antrag Bauwasserhaltung
Sie können die Erteilung einer beschränkten Erlaubnis um das Grundwasser vorübergehend abzusenken und das entnommene oberflächennahe Grundwasser zum Zwecke der Bauwasserhaltung abzuleiten und ohne nachteilige Veränderung seiner Eigenschaften wieder in das oberflächennahe Grundwasser bzw. in ein oberidisches Gewässer einzuleiten, online beantragen.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Wasserrecht - Antrag Brunnen
Beschreibung
Sie können die Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für das Zutagefördern von Grundwasser online beantragen.
Online erledigen
- Wasserrecht - Antrag Brunnen
Sie können die Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für das Zutagefördern von Grundwasser online beantragen.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Wasserrecht - Anzeige Bohrung
Beschreibung
Sie können die Bohranzeige gemäß § 49 Abs. 1 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) und Art. 30 Abs. 1 des Bayerischen Wassergesetzes (BayWG) online einreichen.
Online erledigen
- Wasserrecht - Anzeige Bohrung
Sie können die Bohranzeige gemäß § 49 Abs. 1 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) und Art. 30 Abs. 1 des Bayerischen Wassergesetzes (BayWG) online einreichen.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Wasserrecht - Anzeige Brunnen
Beschreibung
Sie können die wasserrechtliche Erlaubnis für das zutage Fördern von Grundwasser zur Bewässerung online beantragen.
Online erledigen
- Wasserrecht - Anzeige Brunnen
Sie können die wasserrechtliche Erlaubnis für das zutage Fördern von Grundwasser zur Bewässerung online beantragen.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Landratsamt Coburg - FB 42 Wasserrecht (LRA CO)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 2354
96412 Coburg
Öffnungszeiten
Mo 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Di 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 17:30 Uhr
Fr 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/214186656767Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9561 514-0
Fax: +49 9561 514-1099
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 07.06.2024
Hinweise für Coburg: Ergänzung: Landratsamt Coburg
Fachlich freigegeben durch Landratsamt Coburg am 21.08.2024
Stichwörter
Wassergesetze; Wasserentnahme; Brunnen, Wasserrechtliche Erlaubnis, Wasserrechtliche Genehmigung, gehobene und beschränkte Erlaubnis, Planfeststellung, Gewässerbenutzung, Gewässerausbau, Erdaufschlüsse, wassergefährdende Stoffe, Abwassereinleitung, Wasserrechtliche Gestattung