Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen Genehmigung

    Abwasserentsorgung über Kleinkläranlagen; Mitteilung des Prüfergebnisses

    Kleinkläranlagen auf dem eigenen Grundstück müssen von einem anerkannten privaten Sachverständigen regelmäßig geprüft werden. Das Prüfergebnis ist der unteren Wasserrechtsbehörde mitzuteilen.

    Beschreibung

    Kleinkläranlagen nach dem Stand der Technik bestehen meist aus einer mechanischen Reinigungsstufe und einer nachgeschalteten biologischen Abwasserbehandlungsstufe. Das Abwasser wird zunächst in eine Grube geleitet, in der sich die festen Inhaltsstoffe absetzen; die gelösten organischen Inhaltsstoffe werden in einer nachgeschalteten biologischen Reinigungsstufe durch Mikroorganismen abgebaut. Müssen im Einzelfall weitergehende Reinigungsanforderungen erfüllt werden (z. B. Stickstoffelimination, Phosphorelimination, Abwasserhygienisierung), so sind aufwändigere Kleinkläranlagen zu errichten und zu betreiben.

    Kleinkläranlagen auf dem eigenen Grundstück werden in aller Regel vom Haus- bzw. Grundstückseigentümer gebaut und betrieben. Um auf Dauer eine gute Reinigungsleistung zu gewährleisten, ist es erforderlich, die Kleinkläranlagen regelmäßig zu warten und zu überwachen. Häufig wird – vor allem bei technisch aufwändigeren Anlagen – diese Aufgabe im Rahmen eines Wartungsvertrages Fachbetrieben übertragen. Der Fäkalschlamm aus der mechanischen Reinigungsstufe ist regelmäßig ordnungsgemäß zu entsorgen.

    Alle 2 Jahre (4 Jahre bei Anlagen ohne Mängel bei der letzten Überwachung) müssen Kleinkläranlagen von einem anerkannten privaten Sachverständigen in der Wasserwirtschaft (PSW) geprüft werden; das Prüfergebnis ist gegenüber der unteren Wasserrechtsbehörde (Kreisverwaltungsbehörde) zu bescheinigen.

    Hinweise für Trebgast (VGem): Ergänzung: Landratsamt Kulmbach

    Online-Dienst

    Wasserrecht; Antrag auf Erteilung einer beschränkten wasserrechtlichen Erlaubnis für das Einleiten des in einer Kleinkläranlage behandelten häuslichen Abwassers in ein Gewässer

    ID: L100042_23173.-59854

    Beschreibung

    Sie können den Antrag auf Erteilung einer beschränkten wasserrechtlichen Erlaubnis für das Einleiten des in einer Kleinkläranlage behandelten häuslichen Abwassers in ein Gewässer auch online übermitteln.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Landratsamt Kulmbach - 34 Naturschutz, Wasserrecht und Landschaftspflege (LRA KU)

    Adresse

    Hausanschrift

    Konrad-Adenauer-Straße 5

    95326 Kulmbach

    Postfachadresse

    Postfach 1660

    95307 Kulmbach

    Öffnungszeiten

    Mo 07:45 Uhr - 15:00 Uhr

    Di 07:45 Uhr - 15:00 Uhr

    Mi 07:45 Uhr - 12:30 Uhr

    Do 07:45 Uhr - 17:30 Uhr

    Fr 07:45 Uhr - 12:30 Uhr


    Unser Servicecenter steht Ihnen wie folgt zur Verfügung:

    Mo: 07:30 - 16:30 Uhr
    Di: 07:30 - 16:30 Uhr
    Mi: 07:30 - 12:30 Uhr (telefonisch bis 16:30 Uhr)
    Do: 07:30 - 17:30 Uhr
    Fr: 07:30 - 12:30 Uhr

    Das Landratsamt Kulmbach und die zugehörigen Nebengebäude sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung für Besucher zugänglich. Die Terminvergabe erfolgt telefonisch, per E-Mail, schriftlich oder über die Online-Terminvergabe.

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/757749140617Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9221 707-0

    Fax: +49 9221 707-240

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Prüfbericht eines Sachverständigen (2 - 4 Jahre)

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 05.03.2024

    Hinweise für Trebgast (VGem): Ergänzung: Landratsamt Kulmbach

    Fachlich freigegeben durch Landratsamt Kulmbach am 09.08.2024

    Stichwörter

    Entsorgungsweg, Fäkalschlammentsorgung, Hauskläranlagen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English