Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen Genehmigung

    Abwasserentsorgung über Kleinkläranlagen; Mitteilung des Prüfergebnisses

    Kleinkläranlagen auf dem eigenen Grundstück müssen von einem anerkannten privaten Sachverständigen regelmäßig geprüft werden. Das Prüfergebnis ist der unteren Wasserrechtsbehörde mitzuteilen.

    Beschreibung

    Kleinkläranlagen nach dem Stand der Technik bestehen meist aus einer mechanischen Reinigungsstufe und einer nachgeschalteten biologischen Abwasserbehandlungsstufe. Das Abwasser wird zunächst in eine Grube geleitet, in der sich die festen Inhaltsstoffe absetzen; die gelösten organischen Inhaltsstoffe werden in einer nachgeschalteten biologischen Reinigungsstufe durch Mikroorganismen abgebaut. Müssen im Einzelfall weitergehende Reinigungsanforderungen erfüllt werden (z. B. Stickstoffelimination, Phosphorelimination, Abwasserhygienisierung), so sind aufwändigere Kleinkläranlagen zu errichten und zu betreiben.

    Kleinkläranlagen auf dem eigenen Grundstück werden in aller Regel vom Haus- bzw. Grundstückseigentümer gebaut und betrieben. Um auf Dauer eine gute Reinigungsleistung zu gewährleisten, ist es erforderlich, die Kleinkläranlagen regelmäßig zu warten und zu überwachen. Häufig wird – vor allem bei technisch aufwändigeren Anlagen – diese Aufgabe im Rahmen eines Wartungsvertrages Fachbetrieben übertragen. Der Fäkalschlamm aus der mechanischen Reinigungsstufe ist regelmäßig ordnungsgemäß zu entsorgen.

    Alle 2 Jahre (4 Jahre bei Anlagen ohne Mängel bei der letzten Überwachung) müssen Kleinkläranlagen von einem anerkannten privaten Sachverständigen in der Wasserwirtschaft (PSW) geprüft werden; das Prüfergebnis ist gegenüber der unteren Wasserrechtsbehörde (Kreisverwaltungsbehörde) zu bescheinigen.

    Hinweise für Cham: Ergänzung: Landratsamt Cham

    Online-Dienst

    Abwasserrecht - Bestätigung der Bemessung von Kleinkläranlagen

    ID: L100042_136348.-135514

    Beschreibung

    Sie können die Bestätigung der zur Bemessung der Kleinkläranlage vorhandenen Räumlichkeiten online beantragen.

    Online erledigen

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    Ansprechpartner

    Landratsamt Cham - Wasserrecht (LRA CHA)

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    Hausanschrift

    Rachelstr. 6

    93413 Cham

    Postfachadresse

    Postfach 1432

    93404 Cham

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    Mo 8:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 8:00 Uhr - 16:00 Uhr

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    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: wasserrecht@lra.landkreis-cham.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/748736253895Weiterführende Informationen im BayernPortal

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    erforderliche Unterlagen

    • Prüfbericht eines Sachverständigen (2 - 4 Jahre)

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 05.03.2024

    Hinweise für Cham: Ergänzung: Landratsamt Cham

    Fachlich freigegeben durch Landratsamt Cham am 03.07.2024

    Stichwörter

    Entsorgungsweg, Fäkalschlammentsorgung, Hauskläranlagen

    Sprachversion

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