Abwasserentsorgung über Kleinkläranlagen; Mitteilung des Prüfergebnisses
Beschreibung
Kleinkläranlagen nach dem Stand der Technik bestehen meist aus einer mechanischen Reinigungsstufe und einer nachgeschalteten biologischen Abwasserbehandlungsstufe. Das Abwasser wird zunächst in eine Grube geleitet, in der sich die festen Inhaltsstoffe absetzen; die gelösten organischen Inhaltsstoffe werden in einer nachgeschalteten biologischen Reinigungsstufe durch Mikroorganismen abgebaut. Müssen im Einzelfall weitergehende Reinigungsanforderungen erfüllt werden (z. B. Stickstoffelimination, Phosphorelimination, Abwasserhygienisierung), so sind aufwändigere Kleinkläranlagen zu errichten und zu betreiben.
Kleinkläranlagen auf dem eigenen Grundstück werden in aller Regel vom Haus- bzw. Grundstückseigentümer gebaut und betrieben. Um auf Dauer eine gute Reinigungsleistung zu gewährleisten, ist es erforderlich, die Kleinkläranlagen regelmäßig zu warten und zu überwachen. Häufig wird – vor allem bei technisch aufwändigeren Anlagen – diese Aufgabe im Rahmen eines Wartungsvertrages Fachbetrieben übertragen. Der Fäkalschlamm aus der mechanischen Reinigungsstufe ist regelmäßig ordnungsgemäß zu entsorgen.
Alle 2 Jahre (4 Jahre bei Anlagen ohne Mängel bei der letzten Überwachung) müssen Kleinkläranlagen von einem anerkannten privaten Sachverständigen in der Wasserwirtschaft (PSW) geprüft werden; das Prüfergebnis ist gegenüber der unteren Wasserrechtsbehörde (Kreisverwaltungsbehörde) zu bescheinigen.
Hinweise für Cham: Ergänzung: Landratsamt Cham
Online-Dienst
Abwasserrecht - Bestätigung der Bemessung von Kleinkläranlagen
Beschreibung
Online erledigen
- Abwasserrecht - Bestätigung der Bemessung von KleinkläranlagenSie können die Bestätigung der zur Bemessung der Kleinkläranlage vorhandenen Räumlichkeiten online beantragen.
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Landratsamt Cham - Wasserrecht (LRA CHA)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1432
93404 Cham
Öffnungszeiten
Mo 8:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di 8:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 8:00 Uhr - 16:00 Uhr
Do 8:00 Uhr - 16:00 Uhr
Fr 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Bitte vereinbaren Sie auch während dieser Zeiten einen Termin! Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Cham: Mo-Fr 7:30-12:00, Di 13:30-15:30, Do 13:30-17:45 bea: dies gilt nur für die Zulassungsstelle (nicht für Führerscheinstelle)
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: wasserrecht@lra.landkreis-cham.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/748736253895Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9971 78-0
Fax: +49 9971 78-399
Internet
erforderliche Unterlagen
- Prüfbericht eines Sachverständigen (2 - 4 Jahre)
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Weitere Informationen
- Broschüre "Abwasserentsorgung von Einzelanwesen"Kostenlose Bestellung oder Download im Info-Shop des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 05.03.2024
Hinweise für Cham: Ergänzung: Landratsamt Cham
Fachlich freigegeben durch Landratsamt Cham am 03.07.2024
Stichwörter
Entsorgungsweg, Fäkalschlammentsorgung, Hauskläranlagen