Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen Genehmigung

    Abwasserentsorgung über Kleinkläranlagen; Mitteilung des Prüfergebnisses

    Kleinkläranlagen auf dem eigenen Grundstück müssen von einem anerkannten privaten Sachverständigen regelmäßig geprüft werden. Das Prüfergebnis ist der unteren Wasserrechtsbehörde mitzuteilen.

    Beschreibung

    Kleinkläranlagen nach dem Stand der Technik bestehen meist aus einer mechanischen Reinigungsstufe und einer nachgeschalteten biologischen Abwasserbehandlungsstufe. Das Abwasser wird zunächst in eine Grube geleitet, in der sich die festen Inhaltsstoffe absetzen; die gelösten organischen Inhaltsstoffe werden in einer nachgeschalteten biologischen Reinigungsstufe durch Mikroorganismen abgebaut. Müssen im Einzelfall weitergehende Reinigungsanforderungen erfüllt werden (z. B. Stickstoffelimination, Phosphorelimination, Abwasserhygienisierung), so sind aufwändigere Kleinkläranlagen zu errichten und zu betreiben.

    Kleinkläranlagen auf dem eigenen Grundstück werden in aller Regel vom Haus- bzw. Grundstückseigentümer gebaut und betrieben. Um auf Dauer eine gute Reinigungsleistung zu gewährleisten, ist es erforderlich, die Kleinkläranlagen regelmäßig zu warten und zu überwachen. Häufig wird – vor allem bei technisch aufwändigeren Anlagen – diese Aufgabe im Rahmen eines Wartungsvertrages Fachbetrieben übertragen. Der Fäkalschlamm aus der mechanischen Reinigungsstufe ist regelmäßig ordnungsgemäß zu entsorgen.

    Alle 2 Jahre (4 Jahre bei Anlagen ohne Mängel bei der letzten Überwachung) müssen Kleinkläranlagen von einem anerkannten privaten Sachverständigen in der Wasserwirtschaft (PSW) geprüft werden; das Prüfergebnis ist gegenüber der unteren Wasserrechtsbehörde (Kreisverwaltungsbehörde) zu bescheinigen.

    Hinweise für Passau: Ergänzung: Landratsamt Passau

    Online-Dienst

    Wasserrecht - Abwasserbeseitigung bei Kleinkläranlagen

    ID: L100042_29078.-64286

    Beschreibung

    Sie können eine beschränkte Erlaubnis für das Einleiten von behandeltem Abwasser aus einer Kleinkläranlage in ein Gewässer online beantragen.

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    Ansprechpartner

    Landratsamt Passau - Wasserrecht (LRA PA)

    Adresse

    Hausanschrift

    Domplatz 11

    94032 Passau

    Postfachadresse

    Postfach 1972

    94009 Passau

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    Do 07:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Fr 07:30 Uhr - 12:00 Uhr


    Persönliche Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung abweichende Öffnungszeiten bei den Zulassungsstellen

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@landkreis-passau.de

    De-Mail: info@landkreis-passau.de-mail.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/894512077937Weiterführende Informationen im BayernPortal

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    erforderliche Unterlagen

    • Prüfbericht eines Sachverständigen (2 - 4 Jahre)

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 05.03.2024

    Hinweise für Passau: Ergänzung: Landratsamt Passau

    Fachlich freigegeben durch Landratsamt Passau am 08.01.2024

    Stichwörter

    Entsorgungsweg, Fäkalschlammentsorgung, Hauskläranlagen

    Sprachversion

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