Erlaubnis zur gewerbsmäßig oder selbstständigen betriebenen Handel mit Schusswaffen oder Munition Erteilung / Erlaubnis zum gewerbsmäßigen Waffenhandel Erteilung / Stellvertretungserlaubnis für ein erlaubnisbedüftiges Waffengewerbe Erteilung für Leiter Zweigniederlassung / Stellvertretungserlaubnis für ein erlaubnisbedüftiges Waffengewerbe Erteilung für Stellvertreter / Stellvertretungserlaubnis für ein erlaubnisbedüftiges Waffengewerbe Erteilung

    Waffenhandel; Beantragung einer Erlaubnis

    Wenn Sie Schusswaffen oder Munition kaufen und verkaufen möchten, benötigen Sie dafür eine Waffenhandelserlaubnis.

    Beschreibung

    Die Erlaubnis zum Handel mit Schusswaffen oder Munition wird durch eine Waffenhandelserlaubnis erteilt.

    Die Waffenhandelserlaubnis kann auf bestimmte Schusswaffen- und Munitionsarten beschränkt werden.

    Die Erlaubnis erlischt, wenn der Erlaubnisinhaber die Tätigkeit nicht innerhalb eines Jahres nach Erteilung der Erlaubnis begonnen oder ein Jahr lang nicht ausgeübt hat. Die Fristen können aus besonderen Gründen verlängert werden.

    Hinweise für Ebersberg: Ergänzung: Landratsamt Ebersberg

    Online-Dienst

    Antrag auf Erteilung / Änderung einer Waffenhandels-, Waffenherstellungs- oder Stellvertretungserlaubnis

    ID: L100042_138023.-136907

    Beschreibung

    Sie können die Erteilung bzw. Änderung einer Waffenhandels-, Waffenherstellungs- oder Stellvertetungserlaubnis online beantragen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Landratsamt Ebersberg (LRA EBE)

    Adresse

    Hausanschrift

    Eichthalstraße 5

    85560 Ebersberg

    Postfachadresse

    Postfach 1449

    85555 Ebersberg

    Öffnungszeiten

    Mo 07:30 Uhr - 17:00 Uhr

    Di 07:30 Uhr - 17:00 Uhr

    Mi 07:30 Uhr - 17:00 Uhr

    Do 07:30 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 07:30 Uhr - 12:30 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@lra-ebe.bayern.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=33109246402Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/33109246402Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8092 823-0

    Fax: +49 8092 823-210

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweis der Zuverlässigkeit und persönlichen Eignung
    • Fachkundenachweis

    Voraussetzungen

    Der Antragsteller muss die erforderliche Zuverlässigkeit und persönliche Eignung besitzen (vgl. §§ 5 und 6 WaffG).

    Sie müssen die erforderliche Fachkunde nachweisen. Dies gilt nicht, wenn Sie weder den Betrieb, eine Zweigniederlassung noch eine unselbstständige Zweigstelle selbst leiten.

    Die Erlaubnis kann versagt werden, wenn Sie nicht Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes sind oder weder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt noch eine gewerbliche Niederlassung im Geltungsbereich dieses Gesetzes haben.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage

    Kosten

    • Ausstellung einer Waffenhandelserlaubnis nach § 21 Abs. 1 WaffG: 100 bis  2.700 Euro
    • Ausstellung einer Stellvertretererlaubnis nach § 21a WaffG: 50 bis 500 Euro
    • Staatliche Fachkundeprüfung nach § 22 Abs. 1 WaffG: 100 bis 250 Euro

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der Inhaber einer Erlaubnis hat die Aufnahme und Einstellung des Betriebs sowie die Eröffnung und Schließung einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle innerhalb von zwei Wochen der zuständigen Behörde anzuzeigen.

     

    Wenn der gewerbsmäßige Waffenhandel durch einen Stellvertreter oder eine Stellvertreterin betrieben werden soll, muss für diese Person eine gesonderte Stellvertretungserlaubnis beantragt werden. Das gilt auch, wenn jemand mit der Leitung einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle beauftragt wird. Die Stellvertretererlaubnis ist an die zugehörige Waffenhandelserlaubnis gebunden. Für eine Stellvertretererlaubnis müssen dieselben Voraussetzungen erfüllt werden wie für eine Waffenhandelserlaubnis.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 27.09.2024

    Hinweise für Ebersberg: Ergänzung: Landratsamt Ebersberg

    Fachlich freigegeben durch Landratsamt Ebersberg am 14.08.2024

    Stichwörter

    Waffenhandelserlaubnis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English