Geologische Untersuchung; Anzeige

    Vor Beginn einer geologischen Untersuchung in Bayern muss diese dem Landesamt für Umwelt angezeigt und nach Abschluss der Arbeiten die gewonnenen Daten übermittelt werden.

    Beschreibung

    Eine geologische Untersuchung umfasst alle allgemein geologischen, rohstoffgeologischen, ingenieurgeologischen, geophysikalischen, mineralogischen, geochemischen, bodenkundlichen, geothermischen, hydrogeologischen sowie geotechnischen Messungen und Aufnahmen der Erdoberfläche, des geologischen Untergrunds, des Bodens oder des Grundwassers mit Hilfe von Schürfen, Bohrungen, Feld- oder Bohrlochmessungen und sonstigen Erkundungsmethoden wie der Fernerkundung.

    Alle geologischen Untersuchungen müssen zwei Wochen vor Beginn der Arbeiten von demjenigen, der die Untersuchung für eigene oder fremde Rechnung ausführt, dem Bayerischen Landesamt für Umwelt (LfU) als zuständige Behörde im Sinn des Geologiedatengesetz (GeolDG) angezeigt werden.

    Die Anzeige geologischer Untersuchungen nach dem GeolDG ersetzt nicht die Verpflichtung der Anzeige von Erdaufschlüssen oder Bohrungen nach Wasserhaushaltsgesetz (§ 49 WHG), Bundesberggesetz (BBergG) oder die Beantragung von wasserrechtlichen bzw. bergrechtlichen Verfahren. Diese sind gesondert unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen bei den für den Untersuchungsort zuständigen Behörden einzureichen.

    Online-Dienst

    Digitale Anzeige geologischer Untersuchungen

    ID: L100042_2876

    Beschreibung

    Mit der Online-Anwendung können geologischen Untersuchungen innerhalb der Landesfläche Bayerns angezeigt werden.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Bayerisches Landesamt für Umwelt (LfU)

    Adresse

    Hausanschrift

    Bürgermeister-Ulrich-Str. 160

    86179 Augsburg

    Postanschrift

    86177 Augsburg

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@lfu.bayern.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=07220655338Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/07220655338Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 821 9071-0

    Fax: +49 821 9071-5556

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    Es wurden bei einer Untersuchung innerhalb der Landesfläche Bayerns Daten über den geologischen Untergrund gewonnen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Das LfU stellt eine Online-Anwendung bereit, um der gesetzlichen Verpflichtung zur Anzeige geologischer Untersuchungen nachzukommen (siehe unter "Online-Verfahren").

    Die Online-Anwendung „Geologische Untersuchung online“ ermöglicht:

    • für ein Vorhaben mit einer oder mehreren Einzeluntersuchungen die Kontaktdaten des Melders sowie Auftraggebers und des Planers einmalig in alle Formulare einzugeben,
    • in einer Kartenanwendung zur Untersuchungslokation bis auf Flurstückebene zu navigieren,
    • nach Markierung der Untersuchungslokationen fachliche Angaben zur Untersuchungsmethode in Formularfelder einzugeben,
    • die Daten nach Endkontrolle bequem online an das LfU zu versenden,
    • die zeitnahe Bestätigung des Eingangs der Anzeige beim LfU per E-Mail.

    Für jede eingegebene Untersuchung erhält der Melder eine eindeutige Identifikationsnummer (BID).

    Nach Beendigung der geologischen Untersuchung sind die gewonnen Ergebnisse (Fach- und Bewertungsdaten) entsprechend den Vorgaben nach §§ 9 und 10 GeolDG an das LfU zu übermitteln.

    Fristen

    Alle geologischen Untersuchungen müssen spätestens zwei Wochen vor Beginn der Arbeiten angezeigt werden.

    Nach Abschluss der geologischen Untersuchung sind die Fachdaten innerhalb von 3 Monaten und die Bewertungsdaten innerhalb von 6 Monaten dem LfU zu übermitteln.

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 15.04.2024

    Stichwörter

    Bohrung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English