Kraftfahrzeugkennzeichen; Beantragung eines E-Kennzeichens

    Mit dem E-Kennzeichen hat man die Möglichkeit besonders gekennzeichnete Parkplätze zu benutzen oder dafür freigegebene Straßenzüge zu befahren. Das Fahrzeug muss ein reines Elektrofahrzeug sein oder als Hybridfahrzeug besondere Anforderungen erfüllen.

    Beschreibung

    Auf Antrag wird für folgende Fahrzeuge ein E-Kennzeichen zugeteilt:

    • Batterieelektrofahrzeug (BEV)
    • Brennstoffzellenfahrzeug (FCEV)
    • Hybridfahrzeug (PHEV)

    Hier müssen zusätzlich folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

    • CO2-Ausstoß (WLTP) unter 50 g/km oder
    • Reichweite mit Elektroantrieb 40 km (Reichweite Stadt, EAER City)

    Die Fahrzeuge müssen der Klasse M1, N1, L3e, L4e, L5e oder L7e zugeordnet sein. Fahrzeuge der Klasse N2 können ein E-Kennzeichen erhalten, wenn sie bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 4.250 kg in Deutschland mit einer Fahrerlaubnis der Klasse B geführt werden können.

    Das E-Kennzeichen führt hinter der Erkennungsnummer den Buchstaben "E". Es kann auch als Wechselkennzeichen oder als Saisonkennzeichen zugeteilt werden.

    Ein E-Kennzeichen können Sie auch online bei beantragen. Näheres dazu erfahren Sie auf der Internetseite Ihrer Zulassungsbehörde.

    Informationen über die Online-Verfahren der Zulassungsbehörden finden Sie unter "Weiterführende Links". 

    Hinweise für Aschaffenburg: Ergänzung: Landratsamt Aschaffenburg

    Online-Dienste

    Online Zulassungsbehörde

    ID: L100042_194514.-176093

    Beschreibung

    Sie können online alle gängigen Fahrzeug-Zulassungen und -Abmeldungen beantragen und zum Teil sogar mit sofortiger Wirkung durchführen.

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    • Online Zulassungsbehörde
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    Wunschkennzeichen

    ID: L100042_194645.-176093

    Beschreibung

    Sie können Ihr Wunschkennzeichen online reservieren.

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    Zulassungsbehörde und Führerscheinwesen - Online Terminvereinbarung: Alzenau

    ID: L100042_51230.-176093

    Beschreibung

    Sie können einen Termin bei der Zulassungsbehörde und Fahrerlaubnisbehörde in Alzenau online beantragen.

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    Zulassungsbehörde und Führerscheinwesen - Online Terminvereinbarung: Mainaschaff

    ID: L100042_51231.-176093

    Beschreibung

    Sie können einen Termin bei der Zulassungsbehörde und Fahrerlaubnisbehörde in Mainaschaff online beantragen.

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    Zulassungswesen - Einverständniserklärung des gesetzlichen Vertreters

    ID: L100042_208721.-176093

    Beschreibung

    Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter im Rahmen der Kraftfahrzeugzulassung für minderjährige Personen.

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    Zulassungswesen - Veräußerungsanzeige

    ID: L100042_208718.-176093

    Beschreibung

    Veräußerungsanzeige im Zulassungswesen

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    Zulassungswesen - Vollmacht zur Fahrzeugzulassung

    ID: L100042_208719.-176093

    Beschreibung

    Vollmacht zur Fahrzeugzulassung

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    Zulassungswesen - Zustellungsvollmacht

    ID: L100042_208720.-176093

    Beschreibung

    Zustellungsvollmacht im Rahmen der Kraftfahrzeugzulassung für GbR

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    Ansprechpartner

    Landratsamt Aschaffenburg - Fachbereich 43 - Verkehrswesen (Standort 1) (LRA AB)

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Glockenturm 6

    63814 Mainaschaff

    Postanschrift

    Am Glockenturm 6

    63814 Mainaschaff

    Öffnungszeiten

    Mo 07:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 07:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 07:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 07:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Fr 07:00 Uhr - 12:00 Uhr


    Für die Bearbeitung von Anliegen im Führerschein- und KFZ-Zulassungswesen ist zwingend eine Terminvereinbarung notwendig. Bitte nutzen Sie die Online-Terminvereinbarung.

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@lra-ab.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/6936762791511Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 6021 394-6300

    Fax: +49 6021 394-950

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    Landratsamt Aschaffenburg - Fachbereich 43 - Verkehrswesen (Standort 2) (LRA AB)

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    Hausanschrift

    Emmy-Noether-Straße 3

    63755 Alzenau

    Postanschrift

    Emmy-Noether-Straße 3

    63755 Alzenau

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    Mo 07:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 07:00 Uhr - 12:00 Uhr

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    Fr 07:00 Uhr - 12:00 Uhr


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    erforderliche Unterlagen

    • Nachweis der Voraussetzungen durch EU-Übereinstimmungsbescheinigung oder Datenbestätigung des Herstellers
    • weitere Zulassungsunterlagen sind abhängig vom Zulassungsvorgang (siehe unter "Verwandte Themen")

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Es fallen die Kosten des jeweiligen Zulassungsvorganges an (siehe unter "Verwandte Themen"). Sie können das E-Kennzeichen bei der Neuzulassung und jeder Umschreibung des Fahrzeugs beantragen.

    Wollen Sie Ihr Fahrzeug mit einem E-Kennzeichen versehen, fallen Kosten etwa in Höhe von 30,00 EUR an.

    Die internetbasierte Zulassung mit einem E-Kennzeichen kostet 13,10 EUR.

    Hinzu kommen Gebühren des Kraftfahrt-Bundesamtes (0,60 – 3,80 EUR) und für verwendete Dokumentensiegel (je 0,30 EUR).
    Außerdem darf die Zulassungsbehörde ausgegebene Portokosten in Rechnung stellen

    Für die Reservierung und die Wahl eines Wunschkennzeichens fallen zusätzliche Gebühren an.

    Die Kennzeichen müssen Sie auf eigene Rechnung selbst bei privaten Anbietern besorgen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Aschaffenburg: Ergänzung: Landratsamt Aschaffenburg

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 09.07.2024

    Hinweise für Aschaffenburg: Ergänzung: Landratsamt Aschaffenburg

    Fachlich freigegeben durch Landratsamt Aschaffenburg am 28.02.2025

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