Kraftfahrzeugkennzeichen; Beantragung eines E-Kennzeichens
Mit dem E-Kennzeichen hat man die Möglichkeit besonders gekennzeichnete Parkplätze zu benutzen oder dafür freigegebene Straßenzüge zu befahren. Das Fahrzeug muss ein reines Elektrofahrzeug sein oder als Hybridfahrzeug besondere Anforderungen erfüllen.
Beschreibung
Auf Antrag wird für folgende Fahrzeuge ein E-Kennzeichen zugeteilt:
- Batterieelektrofahrzeug (BEV)
- Brennstoffzellenfahrzeug (FCEV)
- Hybridfahrzeug (PHEV)
Hier müssen zusätzlich folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
- CO2-Ausstoß (WLTP) unter 50 g/km oder
- Reichweite mit Elektroantrieb 40 km (Reichweite Stadt, EAER City)
Die Fahrzeuge müssen der Klasse M1, N1, L3e, L4e, L5e oder L7e zugeordnet sein. Fahrzeuge der Klasse N2 können ein E-Kennzeichen erhalten, wenn sie bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 4.250 kg in Deutschland mit einer Fahrerlaubnis der Klasse B geführt werden können.
Das E-Kennzeichen führt hinter der Erkennungsnummer den Buchstaben "E". Es kann auch als Wechselkennzeichen oder als Saisonkennzeichen zugeteilt werden.
Ein E-Kennzeichen können Sie auch online bei beantragen. Näheres dazu erfahren Sie auf der Internetseite Ihrer Zulassungsbehörde.
Informationen über die Online-Verfahren der Zulassungsbehörden finden Sie unter "Weiterführende Links".
Hinweise für Aschaffenburg: Ergänzung: Landratsamt Aschaffenburg
Online-Dienste
Online Zulassungsbehörde
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- Online ZulassungsbehördeSie können online alle gängigen Fahrzeug-Zulassungen und -Abmeldungen beantragen und zum Teil sogar mit sofortiger Wirkung durchführen.
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Wunschkennzeichen
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- WunschkennzeichenSie können Ihr Wunschkennzeichen online reservieren.
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Zulassungsbehörde und Führerscheinwesen - Online Terminvereinbarung: Alzenau
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- Zulassungsbehörde und Führerscheinwesen - Online Terminvereinbarung: AlzenauSie können einen Termin bei der Zulassungsbehörde und Fahrerlaubnisbehörde in Alzenau online beantragen.
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Zulassungsbehörde und Führerscheinwesen - Online Terminvereinbarung: Mainaschaff
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- Zulassungsbehörde und Führerscheinwesen - Online Terminvereinbarung: MainaschaffSie können einen Termin bei der Zulassungsbehörde und Fahrerlaubnisbehörde in Mainaschaff online beantragen.
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Zulassungswesen - Einverständniserklärung des gesetzlichen Vertreters
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- Zulassungswesen - Einverständniserklärung des gesetzlichen VertretersEinverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter im Rahmen der Kraftfahrzeugzulassung für minderjährige Personen.
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Zulassungswesen - Veräußerungsanzeige
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- Zulassungswesen - VeräußerungsanzeigeVeräußerungsanzeige im Zulassungswesen
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Zulassungswesen - Vollmacht zur Fahrzeugzulassung
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- Zulassungswesen - Vollmacht zur FahrzeugzulassungVollmacht zur Fahrzeugzulassung
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Zulassungswesen - Zustellungsvollmacht
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- Zulassungswesen - ZustellungsvollmachtZustellungsvollmacht im Rahmen der Kraftfahrzeugzulassung für GbR
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Ansprechpartner
Landratsamt Aschaffenburg - Fachbereich 43 - Verkehrswesen (Standort 1) (LRA AB)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Am Glockenturm 6
63814 Mainaschaff
Öffnungszeiten
Mo 07:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 07:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 07:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 07:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Fr 07:00 Uhr - 12:00 Uhr
Für die Bearbeitung von Anliegen im Führerschein- und KFZ-Zulassungswesen ist zwingend eine Terminvereinbarung notwendig. Bitte nutzen Sie die Online-Terminvereinbarung.
Kontakt
E-Mail: poststelle@lra-ab.bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/6936762791511Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 6021 394-6300
Fax: +49 6021 394-950
Landratsamt Aschaffenburg - Fachbereich 43 - Verkehrswesen (Standort 2) (LRA AB)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Emmy-Noether-Straße 3
63755 Alzenau
Öffnungszeiten
Mo 07:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 07:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 07:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 07:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Fr 07:00 Uhr - 12:00 Uhr
Für die Bearbeitung von Anliegen im Führerschein- und KFZ-Zulassungswesen ist zwingend eine Terminvereinbarung notwendig. Bitte nutzen Sie die Online-Terminvereinbarung.
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E-Mail: poststelle@lra-ab.bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/6936762791511Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 6021 394-6300
Fax: +49 6021 394-911
erforderliche Unterlagen
- Nachweis der Voraussetzungen durch EU-Übereinstimmungsbescheinigung oder Datenbestätigung des Herstellers
- weitere Zulassungsunterlagen sind abhängig vom Zulassungsvorgang (siehe unter "Verwandte Themen")
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Es fallen die Kosten des jeweiligen Zulassungsvorganges an (siehe unter "Verwandte Themen"). Sie können das E-Kennzeichen bei der Neuzulassung und jeder Umschreibung des Fahrzeugs beantragen.
Wollen Sie Ihr Fahrzeug mit einem E-Kennzeichen versehen, fallen Kosten etwa in Höhe von 30,00 EUR an.
Die internetbasierte Zulassung mit einem E-Kennzeichen kostet 13,10 EUR.
Hinzu kommen Gebühren des Kraftfahrt-Bundesamtes (0,60 – 3,80 EUR) und für verwendete Dokumentensiegel (je 0,30 EUR).
Außerdem darf die Zulassungsbehörde ausgegebene Portokosten in Rechnung stellen
Für die Reservierung und die Wahl eines Wunschkennzeichens fallen zusätzliche Gebühren an.
Die Kennzeichen müssen Sie auf eigene Rechnung selbst bei privaten Anbietern besorgen.
Weitere Informationen
Hinweise für Aschaffenburg: Ergänzung: Landratsamt Aschaffenburg
- Internetbasierte Fahrzeugzulassung (HZA)Anleitung zur internetbasierten Fahrzeugzulassung zu i-Kfz
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 09.07.2024
Hinweise für Aschaffenburg: Ergänzung: Landratsamt Aschaffenburg
Fachlich freigegeben durch Landratsamt Aschaffenburg am 28.02.2025
Stichwörter
E-Nummernschild