Steuerfreibeträge Eintragung für Kinder über 18 Jahren

    Freibetrag für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung; Beantragung

    Der Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf wird bei der Veranlagung zur Einkommensteuer vom Einkommen abgezogen.

    Beschreibung

    An die Stelle des früheren Betreuungsfreibetrags ist der "Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf" in Höhe von bis zu 2.928 Euro getreten.

    Bei der Einkommensteuer wird dieser Freibetrag nur abgezogen, wenn die Steuerfreistellung des Betreuungsbedarfs nicht bereits durch das Kindergeld erfolgt ist. Die Steuerminderung wird mit dem Kindergeld verrechnet.

    Ausführlichere Erläuterungen zum Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf finden Sie in der Broschüre ''Steuertipps für Familien'', die bei den Finanzämtern erhältlich ist oder beim Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat, Referat Öffentlichkeitsarbeit, angefordert werden kann. Die Broschüre steht auch auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat (siehe "Weiterführende Links") zur Verfügung.

    Online-Dienst

    ELSTER - Ihr Online-Finanzamt

    ID: L100042_11845

    Beschreibung

    ELSTER - Ihr Online Finanzamt bündelt die Online-Dienstleistungen der Finanzverwaltung. Hier können Sie Steuererklärungen und Steueranmeldungen über das Internet erstellen und abgeben.

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Finanzamt Kempten (Allgäu) (FA KE)

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Stadtpark 3

    87435 Kempten

    Postanschrift

    87432 Kempten (Allgäu)

    Öffnungszeiten

    Mo 07:30 Uhr - 13:00 Uhr

    Di 07:30 Uhr - 13:00 Uhr

    Mi 07:30 Uhr - 13:00 Uhr

    Do 13:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Fr 07:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.finanzamt.bayern.de/Kempten/Kontakt/E-Mail-KommunikationSicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/09110114215Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 831 256-0

    Internet

    Sprachversion

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    Finanzamt Kempten (Allgäu) Außenstelle Immenstadt i.Allgäu (FA KE)

    Adresse

    Hausanschrift

    Rothenfelsstr. 18

    87509 Immenstadt i.Allgäu

    Postfachadresse

    Postfach 1251

    87502 Immenstadt i.Allgäu

    Öffnungszeiten

    Mo 07:30 Uhr - 13:00 Uhr

    Di 07:30 Uhr - 13:00 Uhr

    Mi 07:30 Uhr - 13:00 Uhr

    Do 13:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Fr 07:30 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.finanzamt.bayern.de/Kempten/Kontakt/E-Mail-KommunikationSicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/76887884216Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8323 801-0

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    Voraussetzungen

    Bei Abgabe der Einkommensteuererklärung ist die ''Anlage Kind'' auszufüllen und der Steuererklärung beizufügen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Einspruch

    Verfahrensablauf

    Sie müssen keinen Antrag stellen. Das Finanzamt prüft die Voraussetzungen im Rahmen der jährlichen Veranlagung zur Einkommensteuer von selbst.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat am 23.05.2024

    Stichwörter

    Steuer

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English