Freibetrag für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung; Beantragung
Beschreibung
An die Stelle des früheren Betreuungsfreibetrags ist der "Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf" in Höhe von bis zu 2.928 Euro getreten.
Bei der Einkommensteuer wird dieser Freibetrag nur abgezogen, wenn die Steuerfreistellung des Betreuungsbedarfs nicht bereits durch das Kindergeld erfolgt ist. Die Steuerminderung wird mit dem Kindergeld verrechnet.
Ausführlichere Erläuterungen zum Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf finden Sie in der Broschüre ''Steuertipps für Familien'', die bei den Finanzämtern erhältlich ist oder beim Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat, Referat Öffentlichkeitsarbeit, angefordert werden kann. Die Broschüre steht auch auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat (siehe "Weiterführende Links") zur Verfügung.
Online-Dienst
ELSTER - Ihr Online-Finanzamt
Beschreibung
ELSTER - Ihr Online Finanzamt bündelt die Online-Dienstleistungen der Finanzverwaltung. Hier können Sie Steuererklärungen und Steueranmeldungen über das Internet erstellen und abgeben.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Finanzamt Memmingen (FA MM)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1345
87683 Memmingen
Öffnungszeiten
Mo 07:30 Uhr - 12:30 Uhr
Di 07:30 Uhr - 12:30 Uhr
Mi 07:30 Uhr - 12:30 Uhr
Do 07:30 Uhr - 12:30 Uhr
Fr 07:30 Uhr - 12:30 Uhr
zusätzlich vom 01. November bis 31. Mai: Donnerstags 07:30 - 17:00
Kontakt
Sonstiges: https://www.finanzamt.bayern.de/Memmingen/Kontakt/E-Mail-KommunikationSicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/25887891215Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8331 608-0
Internet
Finanzamt Memmingen Außenstelle Mindelheim (FA MM)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1165
87711 Mindelheim
Öffnungszeiten
Mo 07:30 Uhr - 12:30 Uhr
Di 07:30 Uhr - 12:30 Uhr
Mi 07:30 Uhr - 12:30 Uhr
Do 07:30 Uhr - 12:30 Uhr
Fr 07:30 Uhr - 12:30 Uhr
zusätzlich vom 01. November bis 31. Mai: Donnerstags 07:30 - 17:00
Kontakt
Sonstiges: https://www.finanzamt.bayern.de/Memmingen/Kontakt/E-Mail-KommunikationSicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/26554553216Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8331 608-0
Internet
Voraussetzungen
Rechtsgrundlage(n)
- § 31 Einkommensteuergesetz (EStG)Familienleistungsausgleich
- § 32 Einkommensteuergesetz (EStG)Kinder, Freibeträge für Kinder
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
Sie müssen keinen Antrag stellen. Das Finanzamt prüft die Voraussetzungen im Rahmen der jährlichen Veranlagung zur Einkommensteuer von selbst.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat am 23.05.2024
Stichwörter
Steuer