Steuerfreibeträge Eintragung für Kinder über 18 Jahren

    Freibetrag für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung; Beantragung

    Der Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf wird bei der Veranlagung zur Einkommensteuer vom Einkommen abgezogen.

    Beschreibung

    An die Stelle des früheren Betreuungsfreibetrags ist der "Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf" in Höhe von bis zu 2.928 Euro getreten.

    Bei der Einkommensteuer wird dieser Freibetrag nur abgezogen, wenn die Steuerfreistellung des Betreuungsbedarfs nicht bereits durch das Kindergeld erfolgt ist. Die Steuerminderung wird mit dem Kindergeld verrechnet.

    Ausführlichere Erläuterungen zum Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf finden Sie in der Broschüre ''Steuertipps für Familien'', die bei den Finanzämtern erhältlich ist oder beim Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat, Referat Öffentlichkeitsarbeit, angefordert werden kann. Die Broschüre steht auch auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat (siehe "Weiterführende Links") zur Verfügung.

    Online-Dienst

    ELSTER - Ihr Online-Finanzamt

    ID: L100042_11845

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    ELSTER - Ihr Online Finanzamt bündelt die Online-Dienstleistungen der Finanzverwaltung. Hier können Sie Steuererklärungen und Steueranmeldungen über das Internet erstellen und abgeben.

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    Finanzamt Ansbach (FA AN)

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    91522 Ansbach

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    Finanzamt Ansbach Außenstelle Dinkelsbühl (FA AN)

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    Hausanschrift

    Föhrenberggasse 30

    91550 Dinkelsbühl

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    Postfach 150

    91542 Dinkelsbühl

    Kontakt

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    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/47332302222Weiterführende Informationen im BayernPortal

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    Finanzamt Ansbach Außenstelle Rothenburg ob der Tauber (FA AN)

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    Mannstraße 11

    91541 Rothenburg ob der Tauber

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    Postfach 1164

    91533 Rothenburg ob der Tauber

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.finanzamt-ansbach.de/kontakt/elektronischer-kontaktSicheres Kontaktformular

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    Voraussetzungen

    Bei Abgabe der Einkommensteuererklärung ist die ''Anlage Kind'' auszufüllen und der Steuererklärung beizufügen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Einspruch

    Verfahrensablauf

    Sie müssen keinen Antrag stellen. Das Finanzamt prüft die Voraussetzungen im Rahmen der jährlichen Veranlagung zur Einkommensteuer von selbst.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat am 23.05.2024

    Stichwörter

    Steuer

    Sprachversion

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