Steuerfreibeträge Eintragung für Kinder über 18 Jahren

    Freibetrag für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung; Beantragung

    Der Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf wird bei der Veranlagung zur Einkommensteuer vom Einkommen abgezogen.

    Beschreibung

    An die Stelle des früheren Betreuungsfreibetrags ist der "Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf" in Höhe von bis zu 2.928 Euro getreten.

    Bei der Einkommensteuer wird dieser Freibetrag nur abgezogen, wenn die Steuerfreistellung des Betreuungsbedarfs nicht bereits durch das Kindergeld erfolgt ist. Die Steuerminderung wird mit dem Kindergeld verrechnet.

    Ausführlichere Erläuterungen zum Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf finden Sie in der Broschüre ''Steuertipps für Familien'', die bei den Finanzämtern erhältlich ist oder beim Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat, Referat Öffentlichkeitsarbeit, angefordert werden kann. Die Broschüre steht auch auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat (siehe "Weiterführende Links") zur Verfügung.

    Online-Dienst

    ELSTER - Ihr Online-Finanzamt

    ID: L100042_11845

    Beschreibung

    ELSTER - Ihr Online Finanzamt bündelt die Online-Dienstleistungen der Finanzverwaltung. Hier können Sie Steuererklärungen und Steueranmeldungen über das Internet erstellen und abgeben.

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    Sprache

    Deutsch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Finanzamt Nürnberg-Nord (FA N N)

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchenweg 10

    90419 Nürnberg

    Postanschrift

    90340 Nürnberg

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 13:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 13:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 13:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    Zeiten, in denen Sie uns telefonisch am besten erreichen entnehmen Sie bitte der öffiziellen Internetseite des Finanzamtes Nürnberg-Nord unter https://www.finanzamt.bayern.de/Nuernberg-Nord/

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.finanzamt.bayern.de/Nuernberg-Nord/Kontakt/E-Mail-KommunikationSicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/46665640221Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 911 3998-0

    Internet

    Sprachversion

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    Englisch

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    Finanzamt Nürnberg-Süd (FA N S)

    Adresse

    Hausanschrift

    Sandstr. 20

    90443 Nürnberg

    Postanschrift

    90339 Nürnberg

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.finanzamt.bayern.de/Nuernberg-Sued/Kontakt/E-Mail-KommunikationSicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/80221194221Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 911 248-0

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    Zentralfinanzamt Nürnberg (ZFA N)

    Adresse

    Hausanschrift

    Thomas-Mann-Str. 50

    90471 Nürnberg

    Postanschrift

    Thomas-Mann-Str. 50

    90471 Nürnberg

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.zentralfinanzamt-nuernberg.de/kontakt/elektronischer-kontaktSicheres Kontaktformular

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    Voraussetzungen

    Bei Abgabe der Einkommensteuererklärung ist die ''Anlage Kind'' auszufüllen und der Steuererklärung beizufügen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Einspruch

    Verfahrensablauf

    Sie müssen keinen Antrag stellen. Das Finanzamt prüft die Voraussetzungen im Rahmen der jährlichen Veranlagung zur Einkommensteuer von selbst.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat am 22.11.2024

    Stichwörter

    Steuer

    Sprachversion

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    Sprachbezeichnung nativ: English