Steuerfreibeträge Eintragung für Kinder über 18 Jahren

    Freibetrag für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung; Beantragung

    Der Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf wird bei der Veranlagung zur Einkommensteuer vom Einkommen abgezogen.

    Beschreibung

    An die Stelle des früheren Betreuungsfreibetrags ist der "Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf" in Höhe von bis zu 2.928 Euro getreten.

    Bei der Einkommensteuer wird dieser Freibetrag nur abgezogen, wenn die Steuerfreistellung des Betreuungsbedarfs nicht bereits durch das Kindergeld erfolgt ist. Die Steuerminderung wird mit dem Kindergeld verrechnet.

    Ausführlichere Erläuterungen zum Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf finden Sie in der Broschüre ''Steuertipps für Familien'', die bei den Finanzämtern erhältlich ist oder beim Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat, Referat Öffentlichkeitsarbeit, angefordert werden kann. Die Broschüre steht auch auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat (siehe "Weiterführende Links") zur Verfügung.

    Online-Dienst

    ELSTER - Ihr Online-Finanzamt

    ID: L100042_11845

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    ELSTER - Ihr Online Finanzamt bündelt die Online-Dienstleistungen der Finanzverwaltung. Hier können Sie Steuererklärungen und Steueranmeldungen über das Internet erstellen und abgeben.

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    Deutsch

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    Ansprechpartner

    Finanzamt Schwandorf (FA SAD)

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Ebert-Str. 59

    92421 Schwandorf

    Postanschrift

    92419 Schwandorf

    Öffnungszeiten


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: poststelle.fa-sad@finanzamt.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/44665654218Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9431 382-0

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    Finanzamt Schwandorf Außenstelle Neunburg vorm Wald (FA SAD)

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    Hausanschrift

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    92431 Neunburg vorm Wald

    Postfachadresse

    Postfach 100

    92428 Neunburg vorm Wald

    Kontakt

    E-Mail: poststelle.fa-sad@finanzamt.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/61443431218Weiterführende Informationen im BayernPortal

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    Voraussetzungen

    Bei Abgabe der Einkommensteuererklärung ist die ''Anlage Kind'' auszufüllen und der Steuererklärung beizufügen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Einspruch

    Verfahrensablauf

    Sie müssen keinen Antrag stellen. Das Finanzamt prüft die Voraussetzungen im Rahmen der jährlichen Veranlagung zur Einkommensteuer von selbst.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat am 23.05.2024

    Stichwörter

    Steuer

    Sprachversion

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