Steuerfreibeträge Eintragung für Kinder über 18 Jahren

    Freibetrag für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung; Beantragung

    Der Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf wird bei der Veranlagung zur Einkommensteuer vom Einkommen abgezogen.

    Beschreibung

    An die Stelle des früheren Betreuungsfreibetrags ist der "Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf" in Höhe von bis zu 2.928 Euro getreten.

    Bei der Einkommensteuer wird dieser Freibetrag nur abgezogen, wenn die Steuerfreistellung des Betreuungsbedarfs nicht bereits durch das Kindergeld erfolgt ist. Die Steuerminderung wird mit dem Kindergeld verrechnet.

    Ausführlichere Erläuterungen zum Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf finden Sie in der Broschüre ''Steuertipps für Familien'', die bei den Finanzämtern erhältlich ist oder beim Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat, Referat Öffentlichkeitsarbeit, angefordert werden kann. Die Broschüre steht auch auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat (siehe "Weiterführende Links") zur Verfügung.

    Online-Dienst

    ELSTER - Ihr Online-Finanzamt

    ID: L100042_11845

    Beschreibung

    ELSTER - Ihr Online Finanzamt bündelt die Online-Dienstleistungen der Finanzverwaltung. Hier können Sie Steuererklärungen und Steueranmeldungen über das Internet erstellen und abgeben.

    Online erledigen

    • ELSTER - Ihr Online-Finanzamt

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    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Finanzamt Rosenheim (FA RO)

    Adresse

    Hausanschrift

    Wittelsbacherstr. 25

    83022 Rosenheim

    Postfachadresse

    Postfach 100255

    83002 Rosenheim

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.finanzamt.bayern.de/Rosenheim/Kontakt/E-Mail-KommunikationSicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/54776811208Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8031 201-0

    Internet

    Sprachversion

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    Finanzamt Rosenheim Außenstelle Wasserburg a.Inn (FA RO)

    Adresse

    Hausanschrift

    Rosenheimer Str. 16

    83512 Wasserburg a.Inn

    Postfachadresse

    Postfach 1280

    83502 Wasserburg a.Inn

    Öffnungszeiten


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.finanzamt.bayern.de/Rosenheim/Kontakt/E-Mail-KommunikationSicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/73554574211Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8031 201-0

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    Voraussetzungen

    Bei Abgabe der Einkommensteuererklärung ist die ''Anlage Kind'' auszufüllen und der Steuererklärung beizufügen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Einspruch

    Verfahrensablauf

    Sie müssen keinen Antrag stellen. Das Finanzamt prüft die Voraussetzungen im Rahmen der jährlichen Veranlagung zur Einkommensteuer von selbst.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat am 22.11.2024

    Stichwörter

    Steuer

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English