Kinderfreibetrag; Beantragung
Beschreibung
Der Kinderfreibetrag beträgt ab 2024 bis zu 6.612 Euro jährlich für jedes steuerlich zu berücksichtigende Kind. Zusätzlich zum Kinderfreibetrag wird ein Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf in Höhe von bis zu 2.928 Euro gewährt (siehe unter "Verwandte Themen").
Bei der Einkommensteuer werden der Kinderfreibetrag sowie der Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf nur abgezogen, wenn die Steuerfreistellung des Kinderexistenzminimums nicht bereits durch das Kindergeld erfolgt ist. Die Steuerminderung wird mit dem Kindergeld verrechnet.
Ausführlichere Erläuterungen zum Kinderfreibetrag finden Sie in der Broschüre ''Steuertipps für Familien'' (siehe "Weiterführende Links").
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Beschreibung
ELSTER - Ihr Online Finanzamt bündelt die Online-Dienstleistungen der Finanzverwaltung. Hier können Sie Steuererklärungen und Steueranmeldungen über das Internet erstellen und abgeben.
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Ansprechpartner
Finanzamt Memmingen (FA MM)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1345
87683 Memmingen
Öffnungszeiten
Mo 07:30 Uhr - 12:30 Uhr
Di 07:30 Uhr - 12:30 Uhr
Mi 07:30 Uhr - 12:30 Uhr
Do 07:30 Uhr - 12:30 Uhr
Fr 07:30 Uhr - 12:30 Uhr
zusätzlich vom 01. November bis 31. Mai: Donnerstags 07:30 - 17:00
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Sonstiges: https://www.finanzamt.bayern.de/Memmingen/Kontakt/E-Mail-KommunikationSicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/25887891215Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8331 608-0
Internet
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87711 Mindelheim
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Do 07:30 Uhr - 12:30 Uhr
Fr 07:30 Uhr - 12:30 Uhr
zusätzlich vom 01. November bis 31. Mai: Donnerstags 07:30 - 17:00
Kontakt
Sonstiges: https://www.finanzamt.bayern.de/Memmingen/Kontakt/E-Mail-KommunikationSicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/26554553216Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8331 608-0
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Voraussetzungen
Rechtsgrundlage(n)
- § 32 Einkommensteuergesetz (EStG)Kinder, Freibeträge für Kinder
- § 38b Einkommensteuergesetz (EStG)
Rechtsbehelf
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat am 22.11.2024
Stichwörter
Steuer