Kinderfreibetrag; Beantragung
Beschreibung
Der Kinderfreibetrag beträgt für 2023 bis zu 6.024 Euro und für 2024 bis zu 6.384 Euro jährlich für jedes steuerlich zu berücksichtigende Kind. Zusätzlich zum Kinderfreibetrag wird ein Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf in Höhe von bis zu 2.928 Euro gewährt (siehe unter "Verwandte Themen").
Bei der Einkommensteuer werden der Kinderfreibetrag sowie der Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf nur abgezogen, wenn die Steuerfreistellung des Kinderexistenzminimums nicht bereits durch das Kindergeld erfolgt ist. Die Steuerminderung wird mit dem Kindergeld verrechnet.
Ausführlichere Erläuterungen zum Kinderfreibetrag finden Sie in der Broschüre ''Steuertipps für Familien'' (siehe "Weiterführende Links").
Online-Dienst
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ELSTER - Ihr Online Finanzamt bündelt die Online-Dienstleistungen der Finanzverwaltung. Hier können Sie Steuererklärungen und Steueranmeldungen über das Internet erstellen und abgeben.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Finanzamt Gunzenhausen (FA GUN)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
91709 Gunzenhausen
Öffnungszeiten
und nach Vereinbarung
Kontakt
Sonstiges: https://www.finanzamt.bayern.de/Gunzenhausen/Kontakt/E-Mail-KommunikationSicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/31221187223Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9831 8009-0
Internet
Voraussetzungen
Rechtsgrundlage(n)
- § 32 Einkommensteuergesetz (EStG)Kinder, Freibeträge für Kinder
- § 38b Einkommensteuergesetz (EStG)
Rechtsbehelf
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat am 28.12.2023
Stichwörter
Steuer