Kinderfreibetrag; Beantragung
Beschreibung
Der Kinderfreibetrag beträgt ab 2024 bis zu 6.612 Euro jährlich für jedes steuerlich zu berücksichtigende Kind. Zusätzlich zum Kinderfreibetrag wird ein Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf in Höhe von bis zu 2.928 Euro gewährt (siehe unter "Verwandte Themen").
Bei der Einkommensteuer werden der Kinderfreibetrag sowie der Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf nur abgezogen, wenn die Steuerfreistellung des Kinderexistenzminimums nicht bereits durch das Kindergeld erfolgt ist. Die Steuerminderung wird mit dem Kindergeld verrechnet.
Ausführlichere Erläuterungen zum Kinderfreibetrag finden Sie in der Broschüre ''Steuertipps für Familien'' (siehe "Weiterführende Links").
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Beschreibung
ELSTER - Ihr Online Finanzamt bündelt die Online-Dienstleistungen der Finanzverwaltung. Hier können Sie Steuererklärungen und Steueranmeldungen über das Internet erstellen und abgeben.
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Ansprechpartner
Finanzamt Wunsiedel (FA WUN)
Adresse
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Postanschrift
95631 Wunsiedel
Öffnungszeiten
und nach Vereinbarung
Kontakt
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Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/62776755220Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9232 607-0
Internet
Finanzamt Wunsiedel Außenstelle Selb (FA WUN)
Adresse
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Postfachadresse
Postfach 1227
95086 Selb
Öffnungszeiten
und nach Vereinbarung
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Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/79554532220Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9232 607-0
Internet
Voraussetzungen
Rechtsgrundlage(n)
- § 32 Einkommensteuergesetz (EStG)Kinder, Freibeträge für Kinder
- § 38b Einkommensteuergesetz (EStG)
Rechtsbehelf
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat am 22.11.2024
Stichwörter
Steuer