Steuerfreibeträge Eintragung für Kinder unter 18 Jahren

    Kinderfreibetrag; Beantragung

    Der Kinderfreibetrag wird bei der Veranlagung zur Einkommensteuer vom Einkommen abgezogen.

    Beschreibung

    Der Kinderfreibetrag beträgt für 2023 bis zu 6.024 Euro und für 2024 bis zu 6.384 Euro jährlich für jedes steuerlich zu berücksichtigende Kind. Zusätzlich zum Kinderfreibetrag wird ein Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf in Höhe von bis zu 2.928 Euro gewährt (siehe unter "Verwandte Themen").

    Bei der Einkommensteuer werden der Kinderfreibetrag sowie der Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf nur abgezogen, wenn die Steuerfreistellung des Kinderexistenzminimums nicht bereits durch das Kindergeld erfolgt ist. Die Steuerminderung wird mit dem Kindergeld verrechnet.

    Ausführlichere Erläuterungen zum Kinderfreibetrag finden Sie in der Broschüre ''Steuertipps für Familien'' (siehe "Weiterführende Links").

    Online-Dienst

    ELSTER - Ihr Online-Finanzamt

    ID: L100042_11845

    Beschreibung

    ELSTER - Ihr Online Finanzamt bündelt die Online-Dienstleistungen der Finanzverwaltung. Hier können Sie Steuererklärungen und Steueranmeldungen über das Internet erstellen und abgeben.

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    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

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    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Finanzamt Mühldorf a.Inn (FA MÜ)

    Adresse

    Hausanschrift

    Katharinenplatz 16

    84453 Mühldorf a.Inn

    Postfachadresse

    Postfach 1369

    84445 Mühldorf a.Inn

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.finanzamt.bayern.de/Muehldorf/Kontakt/E-Mail-KommunikationSicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/06443466211Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8631 616-0

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

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    Voraussetzungen

    Bei Abgabe der Einkommensteuererklärung ist die ''Anlage Kind'' auszufüllen und der Steuererklärung beizufügen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Einspruch

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat am 28.12.2023

    Stichwörter

    Steuer

    Sprachversion

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