Kinderfreibetrag; Beantragung
Beschreibung
Der Kinderfreibetrag beträgt ab 2024 bis zu 6.612 Euro jährlich für jedes steuerlich zu berücksichtigende Kind. Zusätzlich zum Kinderfreibetrag wird ein Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf in Höhe von bis zu 2.928 Euro gewährt (siehe unter "Verwandte Themen").
Bei der Einkommensteuer werden der Kinderfreibetrag sowie der Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf nur abgezogen, wenn die Steuerfreistellung des Kinderexistenzminimums nicht bereits durch das Kindergeld erfolgt ist. Die Steuerminderung wird mit dem Kindergeld verrechnet.
Ausführlichere Erläuterungen zum Kinderfreibetrag finden Sie in der Broschüre ''Steuertipps für Familien'' (siehe "Weiterführende Links").
Online-Dienst
ELSTER - Ihr Online-Finanzamt
Beschreibung
ELSTER - Ihr Online Finanzamt bündelt die Online-Dienstleistungen der Finanzverwaltung. Hier können Sie Steuererklärungen und Steueranmeldungen über das Internet erstellen und abgeben.
Online erledigen
- ELSTER - Ihr Online-Finanzamt
ELSTER - Ihr Online Finanzamt bündelt die Online-Dienstleistungen der Finanzverwaltung. Hier können Sie Steuererklärungen und Steueranmeldungen über das Internet erstellen und abgeben.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Finanzamt Burghausen (FA BURGH)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1257
84480 Burghausen
Öffnungszeiten
und nach Vereinbarung
Kontakt
Sonstiges: https://www.finanzamt.bayern.de/Burghausen/Kontakt/E-Mail-KommunikationSicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/71554588208Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8677 8706-0
Internet
Voraussetzungen
Rechtsgrundlage(n)
- § 32 Einkommensteuergesetz (EStG)Kinder, Freibeträge für Kinder
- § 38b Einkommensteuergesetz (EStG)
Rechtsbehelf
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat am 22.11.2024
Stichwörter
Steuer