Erlaubnis zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen mit Zulassungszeichen der PTB - Kleiner Waffenschein Erteilung

    Kleiner Waffenschein; Beantragung

    Wenn Sie Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen mit Zulassungszeichen der Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) in der Öffentlichkeit bei sich tragen wollen, müssen Sie vorher einen kleinen Waffenschein beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Sie Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen mit Zulassungszeichen der PTB im Kreis (sog. SRS-Waffen) außerhalb

    • der eigenen Wohnung,
    • der eigenen Geschäftsräume oder
    • des eigenen befriedeten Besitztums (zum Beispiel eigener Garten)

    zugriffsbereit tragen wollen, benötigen Sie hierfür einen kleinen Waffenschein. Das Führen einer SRS-Waffe ist bei öffentlichen Veranstaltungen jedoch generell verboten.

    Für Druckluft-, Federdruckwaffen und CO2-Waffen, die mit einem „F“-Zeichen gekennzeichnet sind, besitzt der kleine Waffenschein keine Gültigkeit.

    Es wird empfohlen, dass Sie sich vor der Antragstellung ausführlich über die Regelungen des Waffenrechts informieren.

    Wenn Sie eine SRS-Waffe bei sich tragen, müssen Sie den kleinen Waffenschein bei sich haben und sich mit einem Personalausweis oder Reisepass ausweisen können.

    Der kleine Waffenschein gilt unbefristet.

    Der kleine Waffenschein kann Ihnen versagt werden, wenn Sie nicht innerhalb der letzten 5 Jahre in Deutschland gewohnt haben.

    Wenn Sie in eine andere Stadt oder Gemeinde umziehen, müssen Sie den kleinen Waffenschein nicht umschreiben lassen.

    Wenn Sie ohne eine erforderliche waffenrechtliche Erlaubnis mit Waffen und Munition umgehen, droht Ihnen eine Geld- oder Freiheitsstrafe.

    Hinweise für München: Ergänzung: Landratsamt München

    Online-Dienste

    Kleinen Waffenschein für das Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen beantragen

    ID: L100042_149302.-146434

    Beschreibung

    Wenn Sie eine Reizstoff-, Schreckschuss- oder Signalwaffe in der Öffentlichkeit führen wollen, benötigen Sie den sogenannten "Kleinen Waffenschein". Wenn Sie noch keinen kleinen Waffenschein besitzen oder beantragt haben, können Sie diesen hier beantragen.

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    Online-Terminvereinbarung Waffen- und Sprengstoffrecht

    ID: L100042_202796.-146434

    Beschreibung

    Das Landratsamt München bietet eine Online-Terminvereinbarung an.

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    Ansprechpartner

    Landratsamt München (LRA M)

    Adresse

    Hausanschrift

    Mariahilfplatz 17

    81541 München

    Postfachadresse

    Postfach 90 07 51

    81507 München

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:30 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    Wir empfehlen Ihnen, Termine zu vereinbaren. Termine können auch außerhalb der Öffnungszeiten vereinbart werden.

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@lra-m.bayern.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=93442507417Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/93442507417Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 89 6221-0

    Fax: +49 89 6221-2278

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    erforderliche Unterlagen

    • Es sind folgende Unterlagen erforderlich:

      • Personalausweis oder Reisepass (Kopie)

    Voraussetzungen

    Um den kleinen Waffenschein zu erhalten, müssen Sie

    • mindestens 18 Jahre alt sein,
    • die waffenrechtliche Zuverlässigkeit und
    • persönliche Eignung

    besitzen.

    Waffenrechtliche Zuverlässigkeit

    Sie müssen waffenrechtlich zuverlässig sein.

    Als waffenrechtlich unzuverlässig können Sie unter anderem eingeschätzt werden, wenn

    • Sie innerhalb der letzten 10 Jahre rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt worden sind oder in den letzten 10 Jahren Mitglied einer verbotenen Organisation waren bzw. diese unterstützt haben.
    • angenommen werden kann, dass Sie Waffen oder Munition missbräuchlich verwenden oder unsachgemäß damit umgehen, diese Gegenstände nicht sorgfältig verwahren oder Personen überlassen, die dazu nicht berechtigt sind.
    • Sie in den letzten 5 Jahren mehr als einmal mit richterlicher Genehmigung wegen Gewalttätigkeit in polizeilichem Präventivgewahrsam waren.
    • Sie wiederholt oder gröblich gegen das Waffenrecht verstoßen haben.

    Persönliche Eignung

    Sie müssen persönlich geeignet sein.

    Als persönlich nicht geeignet können Sie unter anderem eingeschätzt werden, wenn

    • Sie geschäftsunfähig sind.
    • Sie abhängig von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln, psychisch krank oder debil sind.
    • Sie an schweren Erkrankungen, wie Hirnverletzungen, oder körperlichen Beeinträchtigungen, wie Amputationen oder schwerer Sehschwäche leiden.
    • angenommen werden kann, dass Sie mit Waffen oder Munition nicht vorsichtig oder sachgemäß umgehen oder diese Gegenstände nicht sorgfältig verwahren können oder dass die konkrete Gefahr besteht, dass Sie andere oder sich selbst gefährden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Verpflichtungsklage beim Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Sie müssen den kleinen Waffenschein bei der zuständigen Waffenbehörde beantragen. Reichen Sie den Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ein.

    Die Waffenbehörde stellt den kleinen Waffenschein aus, wenn Sie die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen.

    Kosten

    Die Gebühren für die Ausstellung eines kleinen Waffenscheins betragen zwischen 30 und 150 EUR.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 28.02.2024

    Hinweise für München: Ergänzung: Landratsamt München

    Fachlich freigegeben durch Landratsamt München am 04.03.2024

    Stichwörter

    kleiner waffenschein bayern

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