Sport- und Schützenverein; Beantragung einer Förderung für den Sportbetrieb
Der Freistaat Bayern unterstützt den Sportbetrieb in den Sport- und Schützenvereinen in Form einer Vereinspauschale. Die Zuschüsse müssen bis spätestens zum 1. März des Förderjahres bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde beantragt werden.
Beschreibung
Die Vereinspauschale dient der finanziellen Unterstützung der Sport- und Schützenvereine bei der Bewältigung ihrer vielfältigen Aufgaben im Zusammenhang mit der Organisation des Sportbetriebs.
Sie wird für ein Haushaltsjahr gewährt und kann entsprechend ihrer Zweckbestimmung für Ausgaben im personellen (zum Beispiel Beschäftigung von Trainern und Übungsleitern) und sachlichen Bereich (zum Beispiel Bewirtschaftung der notwendigen Räume und Flächen, Ausstattung mit Sport- oder Pflegegeräten) eingesetzt werden.
Die Höhe der Vereinspauschale bemisst sich nach den auf den jeweiligen Verein für das Förderjahr entfallenden Fördereinheiten. Der Wert einer Fördereinheit wird auf der Grundlage der im Förderjahr für die Gewährung der Vereinspauschale zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel sowie der Gesamtzahl der für das Förderjahr beantragten berücksichtigungsfähigen Fördereinheiten ermittelt.
Die Anzahl der Fördereinheiten je Verein bestimmt sich nach der Anzahl seiner Mitglieder sowie den Trainer- und Übungsleiterlizenzen, die im Förderjahr eingesetzt werden sollen.
Die Mitglieder werden dabei wie folgt gewichtet:
- Mitglieder unter 27 Jahren zehnfach und
- alle übrigen Mitglieder einfach.
Mitglieder mit Behinderung können unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls zehnfach gewichtet werden.
Trainer- und Übungsleiterlizenzen sind berücksichtigungsfähig, wenn sie in der vom Staatsministerium jährlich veröffentlichten Liste enthalten sind und im Förderjahr im Verein eingesetzt werden sollen. Bei der Berechnung werden die Lizenzen entsprechend den sich aus der Lizenzliste ergebenden Punktwerten gewichtet. Die Anzahl der Lizenzen die je Verein geltend gemacht werden können ist begrenzt.
Hinweise für Roth: Ergänzung: Landratsamt Roth
Online-Dienst
Antrag auf Gewährung der Vereinspauschale
Beschreibung
Online erledigen
- Antrag auf Gewährung der VereinspauschaleSie können einen Antrag auf Gewährung der Vereinspauschale für Sport- und Schützenvereine online stellen.
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Landratsamt Roth - Sportförderung (LRA RH)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
91152 Roth
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: sportfoerderung@landratsamt-roth.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/7538093315517Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9171 81-1324
Fax: +49 9171 81-1328
Internet
erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Gewährung der Vereinspauschale
- Erklärung zur Teilung von Lizenzen (siehe unter "Formulare")
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind gemeinnützige Sport- und Schützenvereine mit Sitz in Bayern, die Mitglied bei einem anerkannten Dachverband sind und bestimmte Mindestvoraussetzungen in Bezug auf ihre Finanz- und Kassenverhältnisse und die Jugendarbeit erfüllen und eine Mindestanzahl von 500 Fördereinheiten erreichen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Der Antrag auf Gewährung der Vereinspauschale ist bei den Kreisverwaltungsbehörden einzureichen und muss dort vollständig mit allen Angaben und Anlagen spätestens am 1. März des Förderjahres (Ausschlussfrist) eingegangen sein. Auf der Grundlage aller beantragten und berücksichtigungsfähigen Fördereinheiten sowie der im Förderjahr zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel wird der Wert einer Fördereinheit ermittelt. Die Kreisverwaltungsbehörden errechnen aus der Anzahl der für den Verein jeweils berücksichtigungsfähigen Fördereinheiten sowie dem Wert der Fördereinheit die Höhe der Vereinspauschale im Förderjahr und zahlt diese an den Verein aus.
Fristen
Stichtag für die Abgabe von Anträgen auf Gewährung der Vereinspauschale ist der 1. März eines Förderjahres. Es handelt sich hierbei um eine Ausschlussfrist. Verspätet eingegangene Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 24.10.2024
Hinweise für Roth: Ergänzung: Landratsamt Roth
Fachlich freigegeben durch Landratsamt Roth am 30.07.2024
Stichwörter
Förderung des Sportbetriebs, Förderung für den Sportbetrieb eines Vereins, Vereinspauschale