Sport- und Schützenverein; Beantragung einer Förderung für den Sportbetrieb
Der Freistaat Bayern unterstützt den Sportbetrieb in den Sport- und Schützenvereinen in Form einer Vereinspauschale. Die Zuschüsse müssen bis spätestens zum 1. März des Förderjahres bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde beantragt werden.
Beschreibung
Die Vereinspauschale dient der finanziellen Unterstützung der Sport- und Schützenvereine bei der Bewältigung ihrer vielfältigen Aufgaben im Zusammenhang mit der Organisation des Sportbetriebs.
Sie wird für ein Haushaltsjahr gewährt und kann entsprechend ihrer Zweckbestimmung für Ausgaben im personellen (zum Beispiel Beschäftigung von Trainern und Übungsleitern) und sachlichen Bereich (zum Beispiel Bewirtschaftung der notwendigen Räume und Flächen, Ausstattung mit Sport- oder Pflegegeräten) eingesetzt werden.
Die Höhe der Vereinspauschale bemisst sich nach den auf den jeweiligen Verein für das Förderjahr entfallenden Fördereinheiten. Der Wert einer Fördereinheit wird auf der Grundlage der im Förderjahr für die Gewährung der Vereinspauschale zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel sowie der Gesamtzahl der für das Förderjahr beantragten berücksichtigungsfähigen Fördereinheiten ermittelt.
Die Anzahl der Fördereinheiten je Verein bestimmt sich nach der Anzahl seiner Mitglieder sowie den Trainer- und Übungsleiterlizenzen, die im Förderjahr eingesetzt werden sollen.
Die Mitglieder werden dabei wie folgt gewichtet:
- Mitglieder unter 27 Jahren zehnfach und
- alle übrigen Mitglieder einfach.
Mitglieder mit Behinderung können unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls zehnfach gewichtet werden.
Trainer- und Übungsleiterlizenzen sind berücksichtigungsfähig, wenn sie in der vom Staatsministerium jährlich veröffentlichten Liste enthalten sind und im Förderjahr im Verein eingesetzt werden sollen. Bei der Berechnung werden die Lizenzen entsprechend den sich aus der Lizenzliste ergebenden Punktwerten gewichtet. Die Anzahl der Lizenzen die je Verein geltend gemacht werden können ist begrenzt.
Hinweise für Fürth: Ergänzung: Stadt Fürth
Online-Dienste
Antrag auf Gewährung der Vereinspauschale
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- Antrag auf Gewährung der VereinspauschaleSie können einen Antrag auf Gewährung der Vereinspauschale für Sport- und Schützenvereine online stellen.
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Antrag auf Investitionszuschuss
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- Antrag auf InvestitionszuschussSie können den Antrag auf Investitionszuschuss online übermitteln.
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Antrag auf Mitglieder- und Betriebszuschuss
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- Antrag auf Mitglieder- und BetriebszuschussBeantragung online eines Antrags auf Mitglieder- und Betriebszuschuss
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Sportförderung – Antrag auf Auszahlung eines Zuschusses zu einem bereits vorliegenden Bewilligungsbescheid
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- Sportförderung – Antrag auf Auszahlung eines Zuschusses zu einem bereits vorliegenden BewilligungsbescheidGemeinden können Vereine, die sich insbesondere am sportlichen, kulturellen und sozialen Leben in der Gemeinde engagieren, im Rahmen ihrer Aufgaben finanziell unterstützen.
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Sportförderung der Stadt Fürth
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- Sportförderung der Stadt FürthGemeinden können Vereine, die sich insbesondere am sportlichen, kulturellen und sozialen Leben in der Gemeinde engagieren, im Rahmen ihrer Aufgaben finanziell unterstützen.
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Zusatzformular Vereinskennzahlen
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- Zusatzformular VereinskennzahlenSie könnendie Vereinskennzahlen online übermitteln.
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Ansprechpartner
Stadt Fürth - Amt für Sport und Gesundheitsförderung
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach
90744 Fürth
Öffnungszeiten
Mo 8:30 Uhr - 15:30 Uhr
Di 8:30 Uhr - 15:30 Uhr
Mi 8:30 Uhr - 15:30 Uhr
Do 08:30 Uhr - 15:30 Uhr
Fr 8:30 Uhr - 12:30 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: sport@fuerth.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/4736204556517Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 911 974-1901
Fax: +49 911 974-1903
Internet
erforderliche Unterlagen
- Erklärung zur Teilung von Lizenzen (siehe unter "Formulare")
- Online-Antrag Vereinspauschale
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind gemeinnützige Sport- und Schützenvereine mit Sitz in Bayern, die Mitglied bei einem anerkannten Dachverband sind und bestimmte Mindestvoraussetzungen in Bezug auf ihre Finanz- und Kassenverhältnisse und die Jugendarbeit erfüllen und eine Mindestanzahl von 500 Fördereinheiten erreichen.
Rechtsgrundlage(n)
- Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Förderung des organisierten Sports (Sportförderrichtlinien – SportFöR)vom 5. Dezember 2022 (BayMBl. Nr. 714)
Verfahrensablauf
Der Antrag auf Gewährung der Vereinspauschale ist bei den Kreisverwaltungsbehörden einzureichen und muss dort vollständig mit allen Angaben und Anlagen spätestens am 1. März des Förderjahres (Ausschlussfrist) eingegangen sein. Auf der Grundlage aller beantragten und berücksichtigungsfähigen Fördereinheiten sowie der im Förderjahr zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel wird der Wert einer Fördereinheit ermittelt. Die Kreisverwaltungsbehörden errechnen aus der Anzahl der für den Verein jeweils berücksichtigungsfähigen Fördereinheiten sowie dem Wert der Fördereinheit die Höhe der Vereinspauschale im Förderjahr und zahlt diese an den Verein aus.
Fristen
Stichtag für die Abgabe von Anträgen auf Gewährung der Vereinspauschale ist der 1. März eines Förderjahres. Es handelt sich hierbei um eine Ausschlussfrist. Verspätet eingegangene Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Fürth: Ergänzung: Stadt Fürth
Für die Anträge zur Sportförderung benötigen Sie ein Passwort, das Sie unter der E-Mailadresse sportservice@fuerth.de vom Amt für Sport und Gesundheitsförderung erhalten.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 13.12.2024
Hinweise für Fürth: Ergänzung: Stadt Fürth
Fachlich freigegeben durch Stadt Fürth am 15.09.2024
Stichwörter
Förderung des Sportbetriebs, Förderung für den Sportbetrieb eines Vereins, Vereinspauschale