Breitensport Förderung

    Sport- und Schützenverein; Beantragung einer Förderung für den Sportbetrieb

    Der Freistaat Bayern unterstützt den Sportbetrieb in den Sport- und Schützenvereinen in Form einer Vereinspauschale. Die Zuschüsse müssen bis spätestens zum 1. März des Förderjahres bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde beantragt werden.

    Beschreibung

    Die Vereinspauschale dient der finanziellen Unterstützung der Sport- und Schützenvereine bei der Bewältigung ihrer vielfältigen Aufgaben im Zusammenhang mit der Organisation des Sportbetriebs.

    Sie wird für ein Haushaltsjahr gewährt und kann entsprechend ihrer Zweckbestimmung für Ausgaben im personellen (zum Beispiel Beschäftigung von Trainern und Übungsleitern) und sachlichen Bereich (zum Beispiel Bewirtschaftung der notwendigen Räume und Flächen, Ausstattung mit Sport- oder Pflegegeräten) eingesetzt werden.

    Die Höhe der Vereinspauschale bemisst sich nach den auf den jeweiligen Verein für das Förderjahr entfallenden Fördereinheiten. Der Wert einer Fördereinheit wird auf der Grundlage der im Förderjahr für die Gewährung der Vereinspauschale zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel sowie der Gesamtzahl der für das Förderjahr beantragten berücksichtigungsfähigen Fördereinheiten ermittelt.

    Die Anzahl der Fördereinheiten je Verein bestimmt sich nach der Anzahl seiner Mitglieder sowie den Trainer- und Übungsleiterlizenzen, die im Förderjahr eingesetzt werden sollen.

    Die Mitglieder werden dabei wie folgt gewichtet:

    • Mitglieder unter 27 Jahren zehnfach und
    • alle übrigen Mitglieder einfach.

    Mitglieder mit Behinderung können unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls zehnfach gewichtet werden.

    Trainer- und Übungsleiterlizenzen sind berücksichtigungsfähig, wenn sie in der vom Staatsministerium jährlich veröffentlichten Liste enthalten sind und im Förderjahr im Verein eingesetzt werden sollen. Bei der Berechnung werden die Lizenzen entsprechend den sich aus der Lizenzliste ergebenden Punktwerten gewichtet. Die Anzahl der Lizenzen die je Verein geltend gemacht werden können ist begrenzt.

    Hinweise für Starnberg: Ergänzung: Landratsamt Starnberg

    Online-Dienste

    Antrag auf Gewährung der Vereinspauschale

    ID: L100042_127674.-127746

    Beschreibung

    Sie können einen Antrag auf Gewährung der Vereinspauschale für Sport- und Schützenvereine online stellen.

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    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

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    Antrag auf Gewährung von Förderungen im Rahmen der Sportförderrichtlinien (form00007)

    ID: L100042_205658.-127746

    Beschreibung

    Sie können für Ihren Verein Zuschüsse im Rahmen der Sportförderrichtlinien des Landkreises Starnberg beantragen.

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    Ansprechpartner

    Landratsamt Starnberg (LRA STA)

    Adresse

    Hausanschrift

    Strandbadstr. 2

    82319 Starnberg

    Postanschrift

    82317 Starnberg

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 14:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 14:00 Uhr


    Persönliche Besuche nach vorheriger Terminvereinbarung.

    Kontakt

    E-Mail: info@lra-starnberg.de

    De-Mail: info@lk-starnberg.de-mail.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=85997998431Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/85997998431Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8151 148-77148

    Fax: +49 8151 148-11160

    Internet

    Sprachversion

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    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Gewährung der Vereinspauschale
    • Erklärung zur Teilung von Lizenzen (siehe unter "Formulare")

    Voraussetzungen

    Antragsberechtigt sind gemeinnützige Sport- und Schützenvereine mit Sitz in Bayern, die Mitglied bei einem anerkannten Dachverband sind und bestimmte Mindestvoraussetzungen in Bezug auf ihre Finanz- und Kassenverhältnisse und die Jugendarbeit erfüllen und eine Mindestanzahl von 500 Fördereinheiten erreichen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Der Antrag auf Gewährung der Vereinspauschale ist bei den Kreisverwaltungsbehörden einzureichen und muss dort vollständig mit allen Angaben und Anlagen spätestens am 1. März des Förderjahres (Ausschlussfrist) eingegangen sein. Auf der Grundlage aller beantragten und berücksichtigungsfähigen Fördereinheiten sowie der im Förderjahr zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel wird der Wert einer Fördereinheit ermittelt. Die Kreisverwaltungsbehörden errechnen aus der Anzahl der für den Verein jeweils berücksichtigungsfähigen Fördereinheiten sowie dem Wert der Fördereinheit die Höhe der Vereinspauschale im Förderjahr und zahlt diese an den Verein aus.

    Fristen

    Stichtag für die Abgabe von Anträgen auf Gewährung der Vereinspauschale ist der 1. März eines Förderjahres. Es handelt sich hierbei um eine Ausschlussfrist. Verspätet eingegangene Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 24.10.2024

    Hinweise für Starnberg: Ergänzung: Landratsamt Starnberg

    Fachlich freigegeben durch Landratsamt Starnberg am 31.01.2024

    Stichwörter

    Förderung des Sportbetriebs, Förderung für den Sportbetrieb eines Vereins, Vereinspauschale

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English