Wasserfahrzeug Zulassung auf dem BodenseeOnline erledigen

    Wasserfahrzeug auf dem Bodensee; Beantragung der Zulassung oder Registrierung

    Motorboote und -schiffe auf dem Bodensee müssen zugelassen werden. Segelboote ohne Motor, Paddel- und Ruderboote, die länger als 2,5 Meter sind, müssen registriert werden.

    Beschreibung

    Alle Motorboote und -schiffe auf dem Bodensee müssen zugelassen sein. Auch Segelboote, die mit einem Motor oder einer mit Wohn-, Koch- oder sanitären Einrichtung ausgerüstet sind, sind zulassungspflichtig.

    Segelboote ohne Motor, Paddel- und Ruderboote, die länger als 2,5 Meter sind, müssen Sie lediglich registrieren lassen. Mit der Registrierung erhalten Sie gleichzeitig einen Bootsausweis.

    Online-Dienste

    Antrag auf Registrierung/Zulassung/Umschreibung eines Wasserfahrzeuges für den Bodensee

    ID: L100042_103336.-115730

    Beschreibung

    Ein Antrag mit dem sowohl die Registrierung, Zulassung und Umschreibung eines Wasserfahrzeuges möglich sind.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Wartungsbestätigung für nicht abgastypengeprüfte Schiffsmotoren

    ID: L100042_114202.-115730

    Beschreibung

    Sie können die Wartungsbestätigung für nicht abgastypengeprüfte Schiffsmotoren online übermitteln.

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    Ansprechpartner

    Landratsamt Lindau (Bodensee) (LRA LI)

    Adresse

    Hausanschrift

    Stiftsplatz 4

    88131 Lindau (Bodensee)

    Postfachadresse

    Postfach 3322

    88105 Lindau (Bodensee)

    Öffnungszeiten


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@landkreis-lindau.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=57220305413Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/57220305413Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8382 270-0

    Fax: +49 8382 270-204

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Zulassungsurkunde im Original (bei Halterwechsel)
    • Kopie des Kaufvertrages
    • Kopie des Abgastypenprüfzertifikats des Motors
    • Eignerhandbuch in Landessprache (deutsch)/CE-Konformitätserklärung
    • ggf. Bescheinigung des Bootsherstellers, dass das Boot den Vorschriften der BSO entspricht

    Voraussetzungen

    Voraussetzung für die Zulassung ist:

    • Neue Boote müssen nach der EU-Sportbootrichtlinie zertifiziert sein.
    • Der Maschinenantrieb muss den Abgasvorschriften der Bodensee-Schifffahrts-Ordnung (BSO) entsprechen (Nachweis durch Abgastypenprüfzertifikat).
    • Das Fahrzeug darf einen Schallpegel von 72 Dezibel (dB) bei 25 Metern seitlichem Abstand nicht übersteigen.
    • Das Fahrzeug muss so gebaut sein, dass es das Gewässer nicht verunreinigen oder sich nachteilig auf den See auswirken kann. Die Beleuchtung muss den Bestimmungen entsprechen. Geeignete Rettungsmittel müssen an Bord sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen die Zulassung Ihres Bootes bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Ein Sachverständiger bestimmt Ort und Zeit der ersten Untersuchung. Er untersucht das gesamte Boot auf seine

    • Tauglichkeit
    • Betriebssicherheit und
    • Ausrüstung.

    Die amtliche Untersuchung findet bei jedem Wetter statt. Das Boot muss für die Untersuchung im Wasser liegen und in allen Teilen zugänglich sein. Der Sachverständige kann eine Probefahrt verlangen.

    Sie erhalten die Zulassungsurkunde, wenn bei der Untersuchung das Boot den Vorschriften entspricht. 

    Hinweis: Wenn Sie die Zulassungsurkunde verloren haben oder diese unbrauchbar geworden ist, können Sie bei der Ausstellungsbehörde eine Zweitausfertigung beantragen.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer hängt vom Einzelfall ab. Eine Bearbeitung erfolgt üblicherweise innerhalb von ein bis zwei Wochen.

    Kosten

    zwischen 20 bis 10.000 Euro

    Die Gebühren richten sich nach Art und Größe des Wasserfahrzeugs. Kriterien sind vor allem Motorenstärke, Kajütaufbau und Segelfläche.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sie müssen zugelassene Boote alle drei Jahre von der zuständigen Stelle erneut untersuchen lassen (Nachuntersuchung).

    Veränderungen, die sich auf die Angaben der Zulassungsurkunde auswirken, müssen Sie der Behörde innerhalb von zwei Wochen mitteilen.

    Wenn Sie Ihr Fahrzeug verkaufen, müssen Sie der Behörde innerhalb von zwei Wochen die Anschrift des Käufers oder der Käuferin und den künftigen Standort mitteilen.

    Verlegen Sie den gewöhnlichen Aufenthalt Ihres Fahrzeuges in den Zuständigkeitsbereich einer anderen Behörde, müssen Sie innerhalb von zwei Monaten eine neue Zulassungsurkunde beantragen.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 06.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English