Ferien- oder Urlauberpatent für den Bodensee; Beantragung
Ein amtlicher Befähigungsnachweis, der von einem der Bodensee-Uferstaaten ausgestellt worden ist, für den Bodensee aber keine Geltung hat, kann auf Antrag befristet anerkannt werden.
Beschreibung
Wer kein Bodenseeschifferpatent besitzt, kann zum Führen eines Bootes auf dem Bodensee vorübergehend ein Ferien- oder Urlauberpatent (befristetes Bodenseeschifferpatent) erhalten. Es gilt für 30 Tage am Stück innerhalb eines Kalenderjahres und wird nur einmal im Jahr erteilt.
Hinweis: Zum Führen eines auf dem Bodensee zugelassenen Fahrzeuges benötigen Sie in der Regel das Bodenseeschifferpatent, wenn
- das Schiff oder Boot mit einem Motor betrieben wird und die Maschinenleistung über 4,4 Kilowatt liegt
- das Segelboot mehr als 12 Quadratmeter Segelfläche hat.
Das Schiff muss unabhängig vom befristeten Bodenseeschifferpatent eine Zulassung oder eine Registrierung für den Bodensee haben.
Hinweise für Bayern: Ergänzung: Landratsamt Lindau (Bodensee)
Online-Dienst
Antrag auf Anerkennung anderer Befähigungsnachweise als Ferienpatent
Beschreibung
Online erledigen
- Antrag auf Anerkennung anderer Befähigungsnachweise als FerienpatentSie können die Anerkennung anderer Befähigungsnachweise als Ferienpatent online beantragen.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Ansprechpartner
Landratsamt Lindau (Bodensee) (LRA LI)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 3322
88105 Lindau (Bodensee)
Öffnungszeiten
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: poststelle@landkreis-lindau.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=57220305413Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/57220305413Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8382 270-0
Fax: +49 8382 270-204
Internet
erforderliche Unterlagen
- gut lesbare Fotokopie Ihres Schifferpatentes
Voraussetzungen
Voraussetzungen für das Ferien- oder Urlauberpatent sind:
1) Sie besitzen ein Schifferpatent aus einem der Bodenseeuferstaaten:
- Schweiz
- Österreich
- Deutschland
2) Sie besitzen mindestens eines der nachfolgenden Patente:
- als Anerkennung für Segeln:
- Sportbootführerschein Binnen unter Segel
- A-Schein des DSV ausgestellt bis zum 31. März 1989
- Sportküstenschifferschein
- als Anerkennung für Motor:
- Sportbootführerschein Binnen unter Motor
- Sportbootführerschein See
- Motorbootführerschein A für Binnenfahrt
- als Anerkennung für Segeln und Motor:
- Sportbootführerschein Binnen unter Segel und Motor
- je nach Kategorie des Scheins:
- Sportbootführerschein ausgestellt seit 1. Dezember 1992
- Sporthochseeschifferschein ausgestellt seit 1. Oktober1992
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Das Ferien- oder Urlauberpatent müssen Sie vor Ihrem Urlaub bei der zuständigen Stelle beantragen. Geben Sie in Ihrem Antrag die genaue Anschrift und den Zeitraum für die befristete Anerkennung an.
Fristen
rechtzeitig vor Urlaubsbeginn
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer hängt vom Einzelfall ab und erfolgt in der Regel innerhalb einer Woche.
Kosten
Die Gebühren für das Bodenseeschifferpatent legt das Landratsamt Lindau (Bodensee) fest. Die Gebühr für die Anerkennung beträgt 12,50 Euro.
Hinweis: Legen Sie Ihrem Antrag kein Bargeld oder Scheck bei.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 09.02.2024
Hinweise für Bayern: Ergänzung: Landratsamt Lindau (Bodensee)
Fachlich freigegeben durch Landratsamt Lindau (Bodensee) am 12.06.2024