Bodenseeschifferpatent Erteilung als Ferien- oder UrlauberpatentOnline erledigen

    Ferien- oder Urlauberpatent für den Bodensee; Beantragung

    Ein amtlicher Befähigungsnachweis, der von einem der Bodensee-Uferstaaten ausgestellt worden ist, für den Bodensee aber keine Geltung hat, kann auf Antrag befristet anerkannt werden.

    Beschreibung

    Wer kein Bodenseeschifferpatent besitzt, kann zum Führen eines Bootes auf dem Bodensee vorübergehend ein Ferien- oder Urlauberpatent (befristetes Bodenseeschifferpatent) erhalten. Es gilt für 30 Tage am Stück innerhalb eines Kalenderjahres und wird nur einmal im Jahr erteilt.

    Hinweis: Zum Führen eines auf dem Bodensee zugelassenen Fahrzeuges benötigen Sie in der Regel das Bodenseeschifferpatent, wenn

    • das Schiff oder Boot mit einem Motor betrieben wird und die Maschinenleistung über 4,4 Kilowatt liegt
    • das Segelboot mehr als 12 Quadratmeter Segelfläche hat.

    Das Schiff muss unabhängig vom befristeten Bodenseeschifferpatent eine Zulassung oder eine Registrierung für den Bodensee haben.

    Online-Dienst

    Antrag auf Anerkennung anderer Befähigungsnachweise als Ferienpatent

    ID: L100042_106082.-122025

    Beschreibung

    Sie können die Anerkennung anderer Befähigungsnachweise als Ferienpatent online beantragen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Landratsamt Lindau (Bodensee) (LRA LI)

    Adresse

    Hausanschrift

    Stiftsplatz 4

    88131 Lindau (Bodensee)

    Postfachadresse

    Postfach 3322

    88105 Lindau (Bodensee)

    Öffnungszeiten


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@landkreis-lindau.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=57220305413Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/57220305413Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8382 270-0

    Fax: +49 8382 270-204

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • gut lesbare Fotokopie Ihres Schifferpatentes

    Voraussetzungen

    Voraussetzungen für das Ferien- oder Urlauberpatent sind:

    1) Sie besitzen ein Schifferpatent aus einem der Bodenseeuferstaaten:

    • Schweiz
    • Österreich
    • Deutschland

    2) Sie besitzen mindestens eines der nachfolgenden Patente:

    • als Anerkennung für Segeln:
      • Sportbootführerschein Binnen unter Segel
      • A-Schein des DSV ausgestellt bis zum 31. März 1989
      • Sportküstenschifferschein
    • als Anerkennung für Motor:
      • Sportbootführerschein Binnen unter Motor
      • Sportbootführerschein See
      • Motorbootführerschein A für Binnenfahrt
    • als Anerkennung für Segeln und Motor:
      • Sportbootführerschein Binnen unter Segel und Motor
    • je nach Kategorie des Scheins:
      • Sportbootführerschein ausgestellt seit 1. Dezember 1992
      • Sporthochseeschifferschein ausgestellt seit 1. Oktober1992

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Das Ferien- oder Urlauberpatent müssen Sie vor Ihrem Urlaub bei der zuständigen Stelle beantragen. Geben Sie in Ihrem Antrag die genaue Anschrift und den Zeitraum für die befristete Anerkennung an.

    Fristen

    rechtzeitig vor Urlaubsbeginn

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer hängt vom Einzelfall ab und erfolgt in der Regel innerhalb einer Woche.

    Kosten

    Die Gebühren für das Bodenseeschifferpatent legt das Landratsamt Lindau (Bodensee) fest. Die Gebühr für die Anerkennung beträgt 12,50 Euro.

    Hinweis: Legen Sie Ihrem Antrag kein Bargeld oder Scheck bei.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 09.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English