Reisepass; Auskunft über den Bearbeitungsstand
Wenn Sie einen Reisepass beantragt haben, können Sie sich über den Bearbeitungsstand informieren.
Beschreibung
Nach Beantragung eines Reisepasses wird die Bundesdruckerei GmbH von der Passbehörde beauftragt, den Reisepass zu erstellen. Laut Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat dauert es ab Antragstellung in der Regel mindestens zwei Wochen, bis Sie Ihren Reisepass im Bürgeramt abholen können. Teilweise kann es jedoch auch mehrere Wochen dauern. Bitte informieren Sie sich bezüglich der aktuellen durchschnittlichen Produktionszeit bei Ihrer zuständigen Passbehörde.
Der Antragsteller wird von der Passbehörde informiert, sobald der Reisepass dort zur Abholung bereit liegt.
Einige Gemeinden stellen für die Auskunft über den Bearbeitungsstand einen Online-Dienst zur Reisepass-Statusabfrage zur Verfügung (siehe ggf. unter "Online-Verfahren"). Hier können Sie sich online informieren, ob der beantragte Reisepass fertig ist bzw. über den aktuellen Bearbeitungsstand.
Hinweise für Marktbreit (VGem): Ergänzung: Verwaltungsgemeinschaft Marktbreit
Online-Dienst
Statusabfrage Dokumente
Beschreibung
Online erledigen
- Statusabfrage DokumenteFragen Sie den Bearbeitungsstatus Ihres Personalausweises oder Reisepasses online ab.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Marktbreit - Einwohnermeldewesen
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Marktstraße 4
97340 Marktbreit
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 15:30 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: ewo@marktbreit.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/250519385780Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9332 405-130
Fax: +49 9332 405-9999
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 06.09.2024
Hinweise für Marktbreit (VGem): Ergänzung: Verwaltungsgemeinschaft Marktbreit
Fachlich freigegeben durch Verwaltungsgemeinschaft Marktbreit am 18.11.2024