Reisepass; Auskunft über den Bearbeitungsstand
Wenn Sie einen Reisepass beantragt haben, können Sie sich über den Bearbeitungsstand informieren.
Beschreibung
Nach Beantragung eines Reisepasses wird die Bundesdruckerei GmbH von der Passbehörde beauftragt, den Reisepass zu erstellen. Laut Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat dauert es ab Antragstellung in der Regel mindestens zwei Wochen, bis Sie Ihren Reisepass im Bürgeramt abholen können. Teilweise kann es jedoch auch mehrere Wochen dauern. Bitte informieren Sie sich bezüglich der aktuellen durchschnittlichen Produktionszeit bei Ihrer zuständigen Passbehörde.
Der Antragsteller wird von der Passbehörde informiert, sobald der Reisepass dort zur Abholung bereit liegt.
Einige Gemeinden stellen für die Auskunft über den Bearbeitungsstand einen Online-Dienst zur Reisepass-Statusabfrage zur Verfügung (siehe ggf. unter "Online-Verfahren"). Hier können Sie sich online informieren, ob der beantragte Reisepass fertig ist bzw. über den aktuellen Bearbeitungsstand.
Hinweise für Dentlein a.Forst (VGem): Ergänzung: Verwaltungsgemeinschaft Dentlein a.Forst
Online-Dienst
Statusabfrage Ausweis
Beschreibung
Online erledigen
- Statusabfrage AusweisWenn Sie einen Reisepass, einen Personalausweis oder eID-Karte beantragt haben, können Sie hier den Bearbeitungsstand abfragen.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Dentlein a.Forst
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Rathausplatz 1
91599 Dentlein a.Forst
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: poststelle@vg-dentlein.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/87107468785Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9855 9799-0
Fax: +49 9855 9799-40
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 03.12.2024
Hinweise für Dentlein a.Forst (VGem): Ergänzung: Verwaltungsgemeinschaft Dentlein a.Forst
Fachlich freigegeben durch Verwaltungsgemeinschaft Dentlein a.Forst am 08.02.2025