Reisepass; Auskunft über den Bearbeitungsstand
Wenn Sie einen Reisepass beantragt haben, können Sie sich über den Bearbeitungsstand informieren.
Beschreibung
Nach Beantragung eines Reisepasses wird die Bundesdruckerei GmbH von der Passbehörde beauftragt, den Reisepass zu erstellen. Laut Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat dauert es ab Antragstellung in der Regel mindestens zwei Wochen, bis Sie Ihren Reisepass im Bürgeramt abholen können. Teilweise kann es jedoch auch mehrere Wochen dauern. Bitte informieren Sie sich bezüglich der aktuellen durchschnittlichen Produktionszeit bei Ihrer zuständigen Passbehörde.
Der Antragsteller wird von der Passbehörde informiert, sobald der Reisepass dort zur Abholung bereit liegt.
Einige Gemeinden stellen für die Auskunft über den Bearbeitungsstand einen Online-Dienst zur Reisepass-Statusabfrage zur Verfügung (siehe ggf. unter "Online-Verfahren"). Hier können Sie sich online informieren, ob der beantragte Reisepass fertig ist bzw. über den aktuellen Bearbeitungsstand.
Hinweise für Neumarkt i.d.OPf. (VGem): Ergänzung: Verwaltungsgemeinschaft Neumarkt i.d.OPf.
Online-Dienst
Statusabfrage für Pass oder Personalausweis
Beschreibung
Online erledigen
- Statusabfrage für Pass oder PersonalausweisHier können Sie den aktuellen Status Ihres beantragten Ausweisdokumentes abfragen.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Neumarkt i.d.OPf.
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Bahnhofstr. 12
92318 Neumarkt i.d.OPf.
Öffnungszeiten
Mo 8:00 Uhr - 17:00 Uhr
Di 8:00 Uhr - 17:00 Uhr
Mi 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 8:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 8:00 Uhr - 15:30 Uhr
Kontakt
E-Mail: info@vg-neumarkt.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=35996248809Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/35996248809Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9181 2912-0
Fax: +49 9181 2912-150
Internet
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 06.09.2024
Hinweise für Neumarkt i.d.OPf. (VGem): Ergänzung: Verwaltungsgemeinschaft Neumarkt i.d.OPf.
Fachlich freigegeben durch Verwaltungsgemeinschaft Neumarkt i.d.OPf. am 09.10.2024