Reisepass; Auskunft über den Bearbeitungsstand
Wenn Sie einen Reisepass beantragt haben, können Sie sich über den Bearbeitungsstand informieren.
Beschreibung
Nach Beantragung eines Reisepasses wird die Bundesdruckerei GmbH von der Passbehörde beauftragt, den Reisepass zu erstellen. Laut Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat dauert es ab Antragstellung in der Regel mindestens zwei Wochen, bis Sie Ihren Reisepass im Bürgeramt abholen können. Teilweise kann es jedoch auch mehrere Wochen dauern. Bitte informieren Sie sich bezüglich der aktuellen durchschnittlichen Produktionszeit bei Ihrer zuständigen Passbehörde.
Der Antragsteller wird von der Passbehörde informiert, sobald der Reisepass dort zur Abholung bereit liegt.
Einige Gemeinden stellen für die Auskunft über den Bearbeitungsstand einen Online-Dienst zur Reisepass-Statusabfrage zur Verfügung (siehe ggf. unter "Online-Verfahren"). Hier können Sie sich online informieren, ob der beantragte Reisepass fertig ist bzw. über den aktuellen Bearbeitungsstand.
Hinweise für Sonstiges (091760131000): Ergänzung: Gemeinde Hepberg
Online-Dienst
Statusabfrage Dokumente
Beschreibung
Online erledigen
- Statusabfrage DokumenteFragen Sie den Bearbeitungsstatus Ihres Personalausweises oder Reisepasses online ab.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Gemeinde Hepberg
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Schulstraße 5
85120 Hepberg
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: poststelle@hepberg.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=38997277587Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/38997277587Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8456 9168-0
Fax: +49 8456 9168-10
Internet
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 03.12.2024
Hinweise für Sonstiges (091760131000): Ergänzung: Gemeinde Hepberg
Fachlich freigegeben durch Gemeinde Hepberg am 02.12.2024