Personalausweis; Auskunft über den Bearbeitungsstand
Wenn Sie einen Personalausweis beantragt haben, können Sie sich über den Bearbeitungsstand informieren.
Beschreibung
Nach Beantragung eines Personalausweises wird die Bundesdruckerei GmbH von der Personalausweisbehörde beauftragt, den Ausweis zu erstellen. Laut Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat dauert es ab Antragstellung in der Regel mindestens zwei Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können. Teilweise kann es jedoch auch mehrere Wochen dauern. Bitte informieren Sie sich bezüglich der aktuellen durchschnittlichen Produktionszeit bei Ihrer zuständigen Personalausweisbehörde.
Der Antragsteller wird informiert, sobald der Ausweis bei der Personalausweisbehörde zur Abholung bereit liegt.
Einige Gemeinden stellen für die Auskunft über den Bearbeitungsstand einen Online-Dienst zur Personalausweis-Statusabfrage zur Verfügung (siehe ggf. unter "Online-Verfahren"). Hier können Sie sich online informieren, ob der beantragte Personalausweis fertig ist bzw. über den aktuellen Bearbeitungsstand.
Hinweis: Nachdem im Rahmen der Abholung der Erhalt des PIN-Briefs zu erklären ist, sollte zunächst der Erhalt des PIN-Briefs abgewartet werden.
Hinweise für Ebelsbach (VGem): Ergänzung: Verwaltungsgemeinschaft Ebelsbach
Online-Dienst
Statusabfrage Ausweis
Beschreibung
Online erledigen
- Statusabfrage AusweisWenn Sie einen Reisepass, einen Personalausweis oder eID-Karte beantragt haben, können Sie hier den Bearbeitungsstand abfragen.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Ebelsbach - Einwohnermelde- und Passamt
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Georg-Schäfer-Str. 56
97500 Ebelsbach
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/6950426212518Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9522 725-0
Fax: +49 9522 725-66
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 03.12.2024
Hinweise für Ebelsbach (VGem): Ergänzung: Verwaltungsgemeinschaft Ebelsbach
Fachlich freigegeben durch Verwaltungsgemeinschaft Ebelsbach am 17.12.2024
Stichwörter
Perso