Personalausweis; Auskunft über den Bearbeitungsstand
Wenn Sie einen Personalausweis beantragt haben, können Sie sich über den Bearbeitungsstand informieren.
Beschreibung
Nach Beantragung eines Personalausweises wird die Bundesdruckerei GmbH von der Personalausweisbehörde beauftragt, den Ausweis zu erstellen. Laut Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat dauert es ab Antragstellung in der Regel mindestens zwei Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können. Teilweise kann es jedoch auch mehrere Wochen dauern. Bitte informieren Sie sich bezüglich der aktuellen durchschnittlichen Produktionszeit bei Ihrer zuständigen Personalausweisbehörde.
Der Antragsteller wird informiert, sobald der Ausweis bei der Personalausweisbehörde zur Abholung bereit liegt.
Einige Gemeinden stellen für die Auskunft über den Bearbeitungsstand einen Online-Dienst zur Personalausweis-Statusabfrage zur Verfügung (siehe ggf. unter "Online-Verfahren"). Hier können Sie sich online informieren, ob der beantragte Personalausweis fertig ist bzw. über den aktuellen Bearbeitungsstand.
Hinweis: Nachdem im Rahmen der Abholung der Erhalt des PIN-Briefs zu erklären ist, sollte zunächst der Erhalt des PIN-Briefs abgewartet werden.
Hinweise für Sonstiges (092710151000): Ergänzung: Gemeinde Stephansposching
Online-Dienst
Statusabfrage Ausweis
Beschreibung
Online erledigen
- Statusabfrage AusweisWenn Sie einen Reisepass, einen Personalausweis oder eID-Karte beantragt haben, können Sie hier den Bearbeitungsstand abfragen.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Gemeinde Stephansposching
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Deggendorfer Str. 6
94569 Stephansposching
Kontakt
E-Mail: poststelle@stephansposching.bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/16218842729Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9935 9500-0
Fax: +49 9935 9500-99
Internet
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 06.09.2024
Hinweise für Sonstiges (092710151000): Ergänzung: Gemeinde Stephansposching
Fachlich freigegeben durch Gemeinde Stephansposching am 08.11.2024
Stichwörter
Perso