Führerschein Ausstellung wegen Ablauf der Gültigkeit des Führerscheins

    Führerschein; Beantragung wegen Ablauf der Gültigkeit

    Die neuen Kartenführerscheine werden in ihrer Gültigkeit auf 15 Jahre befristet. Die Befristung betrifft nur das Dokument, nicht die Fahrerlaubnis selbst.

    Beschreibung

    Ab dem 19. Januar 2013 ausgestellte Kartenführerscheine müssen alle 15 Jahre erneuert werden. Regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden. Es wird lediglich das Dokument und das Lichtbild aktualisiert.

    Bis 19.01.2033 müssen im Übrigen nach und nach alle vor dem 19.01.2013 ausgestellten Führerscheine (sowohl die alten grauen oder rosa Führerscheine in Papierform als auch die vor diesem Datum ausgestellten Kartenführerscheine) in den neuen, befristeten Kartenführerschein getauscht werden. Hierfür sind zeitlich gestaffelte Umtauschfristen zu beachten.

    Weitere Informationen zum erforderlichen Umtausch der alten Papierführerscheine sind insofern unter „Verwandte Themen“ (hier: Führerschein; Beantragung des Umtauschs des alten grauen oder rosa Führerscheins in EU-Kartenführerschein) zu finden.

    Bei noch unbefristeten Kartenführerscheinen, also solchen die ab 01.01.1999 und vor dem vor dem 19.01.2013 ausgestellt worden sind, gelten – abhängig vom Ausstellungsdatum des Führerscheins – folgende Umtauschfristen*:

    • Ausstellungsjahre 1999-2001 bis 19.01.2026
    • Ausstellungsjahre 2002-2004 bis 19.01.2027
    • Ausstellungsjahre 2005-2007 bis 19.01.2028
    • Ausstellungsjahr 2008 bis 19.01.2029
    • Ausstellungsjahr 2009 bis 19.01.2030
    • Ausstellungsjahr 2010 bis 19.01.2031
    • Ausstellungsjahr 2011 bis19.01.2032
    • Ausstellungsjahre 2012-18.01.2013 bis 19.01.2033

    *Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein jedoch erst bis zum 19.01.2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.

    Für bestimmte Fahrerlaubnisklassen gelten abweichende Regelungen zur Gültigkeit (z. B. Klasse C "Lkw" und Klasse D "Busse"). Für weitere Informationen wird insofern auf Fahrerlaubnis für Bus und LKW; Beantragung der Verlängerung der Geltungsdauer unter "Verwandte Themen" verwiesen.

    Hinweise für Bad Kissingen: Ergänzung: Landratsamt Bad Kissingen

    Online-Dienste

    Fahrerlaubnis - Beantragung einer Verlängerung eines Kartenführerscheins

    ID: L100042_88638.-109957

    Beschreibung

    Sie können die Verlängerung des Kartenführerscheins online beantragen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

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    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Fahrerlaubnis- und Zulassungsbehörde - Online-Termin

    ID: L100042_69404.-109957

    Beschreibung

    Hier können Sie einen Termin für die Fahrerlaubnis- und Zulassungsbehörde im Landkreis Bad Kissingen vereinbaren.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

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    Ansprechpartner

    Landratsamt Bad Kissingen (LRA KG)

    Adresse

    Hausanschrift

    Obere Marktstr. 6

    97688 Bad Kissingen

    Postfachadresse

    Postfach 1820

    97685 Bad Kissingen

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@lra-kg.bayern.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=44553727394Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/44553727394Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 971 801-0

    Fax: +49 971 801-3333

    Internet

    Sprachversion

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme)
    • bisheriger Führerschein

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    • ca. 24 Euro
    • bei Versand nach Hause und Eilbestellung per Express fallen ggf. zusätzliche Kosten an

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 22.12.2023

    Hinweise für Bad Kissingen: Ergänzung: Landratsamt Bad Kissingen

    Fachlich freigegeben durch Landratsamt Bad Kissingen am 02.02.2024

    Stichwörter

    Fahrerlaubnis verlängern, Führerschein verlängern, Verlängerung Führerschein

    Sprachversion

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