Führerschein; Beantragung wegen Ablauf der Gültigkeit
Die neuen Kartenführerscheine werden in ihrer Gültigkeit auf 15 Jahre befristet. Die Befristung betrifft nur das Dokument, nicht die Fahrerlaubnis selbst.
Beschreibung
Ab dem 19. Januar 2013 ausgestellte Kartenführerscheine müssen alle 15 Jahre erneuert werden. Regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden. Es wird lediglich das Dokument und das Lichtbild aktualisiert.
Bis 19.01.2033 müssen im Übrigen nach und nach alle vor dem 19.01.2013 ausgestellten Führerscheine (sowohl die alten grauen oder rosa Führerscheine in Papierform als auch die vor diesem Datum ausgestellten Kartenführerscheine) in den neuen, befristeten Kartenführerschein getauscht werden. Hierfür sind zeitlich gestaffelte Umtauschfristen zu beachten.
Weitere Informationen zum erforderlichen Umtausch der alten Papierführerscheine sind insofern unter „Verwandte Themen“ (hier: Führerschein; Beantragung des Umtauschs des alten grauen oder rosa Führerscheins in EU-Kartenführerschein) zu finden.
Bei noch unbefristeten Kartenführerscheinen, also solchen die ab 01.01.1999 und vor dem vor dem 19.01.2013 ausgestellt worden sind, gelten – abhängig vom Ausstellungsdatum des Führerscheins – folgende Umtauschfristen*:
- Ausstellungsjahre 1999-2001 bis 19.01.2026
- Ausstellungsjahre 2002-2004 bis 19.01.2027
- Ausstellungsjahre 2005-2007 bis 19.01.2028
- Ausstellungsjahr 2008 bis 19.01.2029
- Ausstellungsjahr 2009 bis 19.01.2030
- Ausstellungsjahr 2010 bis 19.01.2031
- Ausstellungsjahr 2011 bis19.01.2032
- Ausstellungsjahre 2012-18.01.2013 bis 19.01.2033
*Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein jedoch erst bis zum 19.01.2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
Für bestimmte Fahrerlaubnisklassen gelten abweichende Regelungen zur Gültigkeit (z. B. Klasse C "Lkw" und Klasse D "Busse"). Für weitere Informationen wird insofern auf Fahrerlaubnis für Bus und LKW; Beantragung der Verlängerung der Geltungsdauer unter "Verwandte Themen" verwiesen.
Hinweise für Roth: Ergänzung: Landratsamt Roth
Online-Dienste
Führerschein - Antrag auf Umstellung des Führerscheins (Erneuerung Kartenführerschein)
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- Führerschein - Antrag auf Umstellung des Führerscheins (Erneuerung Kartenführerschein)Mit diesem Online-Verfahren können Sie die Umstellung Ihres Kartenführerscheins in einen neuen Kartenführerschein beantragen.
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Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Führerschein - Umtausch eines grauen/rosa Führerscheins in einen Kartenführerschein
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- Führerschein - Umtausch eines grauen/rosa Führerscheins in einen KartenführerscheinMit diesem Online-Verfahren können Sie den Umtausch Ihres alten grauen oder rosa Führerscheins in einen Kartenführerschein beantragen.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Führerschein - Umtausch-Rechner
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- Führerschein - Umtausch-RechnerMit diesem Online-Verfahren können Sie den Termin berechnen lassen, an dem Ihr Führerschein spätestens umgetauscht sein muss.
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Führerschein - Vollmacht zur Abholung eines Führerscheins
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- Führerschein - Vollmacht zur Abholung eines FührerscheinsMit diesem Online-Verfahren können Sie eine Vollmacht zur Abholung eines Führerscheins erstellen.
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Ansprechpartner
Landratsamt Roth - Verkehrswesen - Führerscheinstelle (LRA RH)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Westring 36
91154 Roth
Öffnungszeiten
Mo 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di 07:30 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 07:30 Uhr - 13:00 Uhr
Do 07:30 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 07:30 Uhr - 13:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: fuehrerschein@landratsamt-roth.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/6969873437512Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9171 81-1160
Fax: +49 9171 81-1169
Internet
erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme)
- bisheriger Führerschein
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
- ca. 24 Euro
- bei Versand nach Hause und Eilbestellung per Express fallen ggf. zusätzliche Kosten an
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 22.12.2023
Hinweise für Roth: Ergänzung: Landratsamt Roth
Fachlich freigegeben durch Landratsamt Roth am 08.01.2024
Stichwörter
Fahrerlaubnis verlängern, Führerschein verlängern, Verlängerung Führerschein