Führerschein; Beantragung wegen Ablauf der Gültigkeit
Die neuen Kartenführerscheine werden in ihrer Gültigkeit auf 15 Jahre befristet. Die Befristung betrifft nur das Dokument, nicht die Fahrerlaubnis selbst.
Beschreibung
Ab dem 19. Januar 2013 ausgestellte Kartenführerscheine müssen alle 15 Jahre erneuert werden. Regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden. Es wird lediglich das Dokument und das Lichtbild aktualisiert.
Bis 19.01.2033 müssen im Übrigen nach und nach alle vor dem 19.01.2013 ausgestellten Führerscheine (sowohl die alten grauen oder rosa Führerscheine in Papierform als auch die vor diesem Datum ausgestellten Kartenführerscheine) in den neuen, befristeten Kartenführerschein getauscht werden. Hierfür sind zeitlich gestaffelte Umtauschfristen zu beachten.
Weitere Informationen zum erforderlichen Umtausch der alten Papierführerscheine sind insofern unter „Verwandte Themen“ (hier: Führerschein; Beantragung des Umtauschs des alten grauen oder rosa Führerscheins in EU-Kartenführerschein) zu finden.
Bei noch unbefristeten Kartenführerscheinen, also solchen die ab 01.01.1999 und vor dem vor dem 19.01.2013 ausgestellt worden sind, gelten – abhängig vom Ausstellungsdatum des Führerscheins – folgende Umtauschfristen*:
- Ausstellungsjahre 1999-2001 bis 19.01.2026
- Ausstellungsjahre 2002-2004 bis 19.01.2027
- Ausstellungsjahre 2005-2007 bis 19.01.2028
- Ausstellungsjahr 2008 bis 19.01.2029
- Ausstellungsjahr 2009 bis 19.01.2030
- Ausstellungsjahr 2010 bis 19.01.2031
- Ausstellungsjahr 2011 bis19.01.2032
- Ausstellungsjahre 2012-18.01.2013 bis 19.01.2033
*Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein jedoch erst bis zum 19.01.2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
Für bestimmte Fahrerlaubnisklassen gelten abweichende Regelungen zur Gültigkeit (z. B. Klasse C "Lkw" und Klasse D "Busse"). Für weitere Informationen wird insofern auf Fahrerlaubnis für Bus und LKW; Beantragung der Verlängerung der Geltungsdauer unter "Verwandte Themen" verwiesen.
Hinweise für Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim: Ergänzung: Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim
Online-Dienst
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Beschreibung
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Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
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Fax: +49 9161 92-91060
Internet
erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme)
- bisheriger Führerschein
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
- ca. 24 Euro
- bei Versand nach Hause und Eilbestellung per Express fallen ggf. zusätzliche Kosten an
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 22.12.2023
Hinweise für Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim: Ergänzung: Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim
Fachlich freigegeben durch Landratsamt Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim am 27.09.2024
Stichwörter
Fahrerlaubnis verlängern, Führerschein verlängern, Verlängerung Führerschein