Führerschein; Beantragung wegen Ablauf der Gültigkeit
Die neuen Kartenführerscheine werden in ihrer Gültigkeit auf 15 Jahre befristet. Die Befristung betrifft nur das Dokument, nicht die Fahrerlaubnis selbst.
Beschreibung
Ab dem 19. Januar 2013 ausgestellte Kartenführerscheine müssen alle 15 Jahre erneuert werden. Regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem Dokumententausch grundsätzlich nicht verbunden. Es wird lediglich das Dokument und das Lichtbild aktualisiert.
Bis 19.01.2033 müssen im Übrigen nach und nach alle vor dem 19.01.2013 ausgestellten Führerscheine (sowohl die alten grauen oder rosa Führerscheine in Papierform als auch die vor diesem Datum ausgestellten, unbefristeten Kartenführerscheine) in den neuen, befristeten Kartenführerschein getauscht werden. Hierfür sind zeitlich gestaffelte Umtauschfristen zu beachten.
Weitere Informationen zum erforderlichen Umtausch dieser Führerscheine sind insofern unter „Verwandte Themen“ (hier: Führerschein; Beantragung des Umtauschs ) zu finden.
Für bestimmte Fahrerlaubnisklassen gelten im Hinblick auf die Fahrerlaubnis abweichende Regelungen zur Gültigkeit (z. B. Klasse C "Lkw" und Klasse D "Busse"). Für weitere Informationen wird insofern auf Fahrerlaubnis für Bus und LKW; Beantragung der Verlängerung der Geltungsdauer unter "Verwandte Themen" verwiesen.
Hinweise für Starnberg: Ergänzung: Landratsamt Starnberg
Online-Dienst
Antrag auf Verlängerung einer Fahrerlaubnis (form00397)
Beschreibung
Online erledigen
- Antrag auf Verlängerung einer Fahrerlaubnis (form00397)Sie können die Verlängerung der Gültigkeit des Führerscheins online beantragen.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Landratsamt Starnberg (LRA STA)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
82317 Starnberg
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 14:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 14:00 Uhr
Persönliche Besuche nach vorheriger Terminvereinbarung.
Kontakt
E-Mail: info@lra-starnberg.de
De-Mail: info@lk-starnberg.de-mail.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=85997998431Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/85997998431Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8151 148-77148
Fax: +49 8151 148-11160
Internet
erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- aktuelles biometrisches Lichtbild (Frontalaufnahme)
- bisheriger Führerschein
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
- ca. 24 Euro
- bei Versand nach Hause und Eilbestellung per Express fallen ggf. zusätzliche Kosten an
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 29.11.2024
Hinweise für Starnberg: Ergänzung: Landratsamt Starnberg
Fachlich freigegeben durch Landratsamt Starnberg am 02.02.2024
Stichwörter
Fahrerlaubnis verlängern, Führerschein verlängern, Verlängerung Führerschein