Marktüberwachungsmaßnahmen nach Produktsicherheitsgesetz Durchführung

    Technischer Verbraucherschutz; Durchführung von Maßnahmen zur Produktsicherheit

    Auftrag der Gewerbeaufsicht bei den Regierungen von Mittelfranken und Oberbayern ist es, im Bereich des technischen Verbraucherschutzes für sichere Produkte zu sorgen.

    Beschreibung

    Produktsicherheit

    Hierzu zählen insbesondere Spielzeug, persönliche Schutzausrüstungen, Geräte und Produkte für Heim und Freizeit, Sportgeräte, Maschinen, Gasverbrauchseinrichtungen und vieles mehr.

    Hersteller, Importeure und Händler dürfen nur sichere Produkte in den Verkehr bringen. Sie tragen die Verantwortung dafür, dass ihre Produkte so beschaffen sind, dass Benutzer und Dritte vor Gefahren für Leben und Gesundheit geschützt werden. Dies ist ein maßgeblicher Beitrag zum vorbeugenden Schutz von Verbrauchern, Beschäftigten und Patienten. Der Sicherheitsstandard orientiert sich dabei an EU-Verordnungen und EU-Richtlinien sowie an europäischen Normen, die für den freien Warenverkehr im Binnenmarkt maßgebend sind.

    Grenzüberschreitende Zusammenarbeit

    Die Überwachungstätigkeit der Gewerbeaufsichtsämter bei den Regierungen ist seit 1993 mit Einführung des Europäischen Binnenmarktes grenzüberschreitend. Informationen über Sicherheitsmängel an Produkten werden EU-weit ausgetauscht.

    Um sicherzustellen, dass nur sichere, den hohen europäischen Standards entsprechende Produkte in Verkehr gebracht werden (d.h. in den Handel gelangen), nimmt die Bayerische Gewerbeaufsicht insbesondere folgende Aufgaben war.

    Die Gewerbeaufsicht

    • berät Hersteller und Importeure bei Fragen zur CE- Kennzeichnung technischer Produkte (Erklärung, dass die Anforderungen einschlägiger EU-Verordnung bzw. EU-Richtlinien an die Beschaffenheit des Produktes eingehalten werden), zu europäischen Sicherheitsstandards und zu Konformitätsbewertungsverfahren,
    • kontrolliert technische Produkte auf Messen, Ausstellungen, im Handel - auch im Online-Handel - durch gezielte Stichproben,
    • kontrolliert technische Produkte im Einzelfall beim Hersteller, Händler oder Importeur,
    • nimmt als Verbraucherschutzbehörde am europaweiten EU-Schnellinformationssystem teil und
    • zieht unsichere Produkte aus dem Verkehr.

     

    Wenn Sie Fragen zu Sicherheitsanforderungen technischer Produkte haben, oder der Verdacht besteht, dass ein Produkt die vorgeschriebenen sicherheitstechnischen Anforderungen nicht erfüllt, können Sie sich direkt an das Gewerbeaufsichtsamt bei der Regierung wenden. Als Instrument zum Informationsaustausch über unsichere Produkte und Produktrisiken steht dem Verbraucher und den Behörden das internetgestützte Informations- und Kommunikationssystem zur europaweiten Marktüberwachung von technischen Produkten (ICSMS) (siehe "Online-Verfahren") zur Verfügung.

    Online-Dienste

    Informations- und Kommunikationssystem zur europaweiten Marktüberwachung von technischen Produkten (ICSMS)

    ID: L100042_99724

    Beschreibung

    In der "Suche" kann mittels verschiedenen Kriterien nach Produktinformationen gesucht werden. Nachdem eine Suchabfrage durchgeführt wurde, werden die Treffer in einer Trefferliste angezeigt.

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    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Schnellwarnsystem der Europäischen Union

    ID: L100042_99725

    Beschreibung

    Über das Schnellwarnsystem („Safety Gate“) können Informationen über Maßnahmen zum Schutz vor gefährlichen Non-Food-Produkten rasch an die für Produktsicherheit zuständigen nationalen Behörden übermittelt werden. Mithilfe des Schnellwarnsystems werden täglich Warnmeldungen der nationalen Behörden weitergeleitet. Jede Warnmeldung enthält Angaben zu dem als gefährlich eingestuften Produkt, eine Beschreibung der Risiken und die von Wirtschaftsbeteiligten ergriffenen oder von den Behörden angeordneten Maßnahmen. 

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    • Schnellwarnsystem der Europäischen Union

      Über das Schnellwarnsystem („Safety Gate“) können Informationen über Maßnahmen zum Schutz vor gefährlichen Non-Food-Produkten rasch an die für Produktsicherheit zuständigen nationalen Behörden übermittelt werden. Mithilfe des Schnellwarnsystems werden täglich Warnmeldungen der nationalen Behörden weitergeleitet. Jede Warnmeldung enthält Angaben zu dem als gefährlich eingestuften Produkt, eine Beschreibung der Risiken und die von Wirtschaftsbeteiligten ergriffenen oder von den Behörden angeordneten Maßnahmen. 

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Für Bayern wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Marktüberwachung wird in Bayern von den Gewerbeaufsichtsämtern bei den Regierungen wahrgenommen. Dabei übernimmt jedes Gewerbeaufsichtsamt spezielle Zuständigkeiten für ganz Bayern. Einen Überblick über die entsprechenden Zuständigkeiten finden Sie unter "Weiterführende Links".

    Die zuständigen Marktüberwachungsbehörden für den Bereich der technischen Produktsicherheit sind die Gewerbeaufsichtsämter bei den Regierungen von Mittelfranken und Oberbayern, Kompetenzzentrum Marktüberwachung.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 12.08.2024

    Stichwörter

    Gerätesicherheit, Gewerbeaufsicht, Haushaltsgeräte, Haushaltswaren, Konsumgüter, Maschinen, Medizinprodukte, Produktsicherheit, Schutzausrüstung, sicherheitsgerechte Gestaltung, Spielzeug, technische Beratung, Unfall, Vermeidung von Unfällen, Werkzeug

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English