Brennholz; Beantragung einer Erlaubnis zur Selbstwerbung

    Zur Deckung des privaten Brennholz-Eigenbedarfs können Sie sogenanntes Selbstwerberholz bei  kommunalen Waldbesitzern beantragen.

    Beschreibung

    Mit den stetig steigenden Energiekosten oder auch aus ökologischen Gründen, wächst zunehmend das Interesse der privaten Haushalte für die Energiegewinnung, auf Brennholz zurückzugreifen. Dabei können Privatpersonen stehendes, liegendes oder vorgerücktes Holz (auch Kronenholz) erwerben und für den eigenen Bedarf verwenden.

    Üblicherweise bieten private und kommunale Waldbesitzer Brennholz zur selbständigen Aufarbeitung an, welches nach der Holzernte nicht für den Verkauf an die Holzindustrie verwendet werden kann.

    Der Brennholz-Selbstwerber erwirbt beim Waldbesitzer ein Holzbezugsrecht für eine bestimmte Menge Brennholz oder bekommt vom Waldbesitzer eine abgegrenzte Fläche zur Brennholzaufarbeitung zugewiesen. Die Vergütung erfolgt direkt mit dem Waldbesitzer.

    Online-Dienste

    Anmeldung Eichelsammelschein

    ID: L100042_137778.-136766

    Beschreibung

    Hier können Sie einen Eichelsammelschein online beantragen.

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    Anmeldung Holzlos

    ID: L100042_137717.-136766

    Beschreibung

    Sie können ein Holzlos online beantragen.

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    Anmeldung Industrieholz

    ID: L100042_137718.-136766

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    Ansprechpartner

    Forstbetriebe der Bayerischen Staatsforsten

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/0402467921189Weiterführende Informationen im BayernPortal

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    Stadt Rieneck - Forstbetrieb und Jagd

    Adresse

    Hausanschrift

    Schulgasse 4

    97794 Rieneck

    Postanschrift

    Schulgasse 4

    97794 Rieneck

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: forst@rieneck.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/7475056379357Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9354 9733-18

    Fax: +49 9354 9733-33

    Internet

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    Stadt Rieneck

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    Schulgasse 4

    97794 Rieneck

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    Schulgasse 4

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    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

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    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@rieneck.bayern.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=69664429482Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/69664429482Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9354 9733-0

    Fax: +49 9354 9733-33

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    Voraussetzungen

    Die selbstständige Arbeit im Wald ist nicht ungefährlich. Brennholz-Selbstwerber müssen daher i. d. R. folgende Voraussetzungen erfüllen:

    • Nachweis einer Privathaftpflichtversicherung
    • Nachweis eines Motorsägenkurses, der von der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft anerkannt wird
    • Zertifizierte Schutzausrüstung bestehend aus Helm mit Gehör- und Gesichtsschutz, Handschuhen, Signaljacke, Schnittschutzhose und gut profilierten Schnittschutzstiefeln.

    Bei der Aufarbeitung von Brennholz ist grundsätzlich den Vorgaben des Waldbesitzers Folge zu leisten!

    Hinweise (Besonderheiten)

    Auch die Bayerischen Staatsforsten bieten Brennholz zum Selbermachen an. Bitte wenden Sie sich an den zuständigen Forstbetrieb.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus am 07.09.2023

    Stichwörter

    Selbstwerberholz

    Sprachversion

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