Gewerbeanzeige; Gewerbeummeldung
Beschreibung
Eine Gewerbeummeldung kann notwendig sein, wenn Sie
- den Sitz Ihres Betriebes innerhalb der Gemeinde verlegen;
- den Gegenstand Ihres Gewerbes wechseln;
- Ihren Namen bzw. bei juristischen personen (z.B. GmbH, UG ) den Namen des Unternehmens ändern oder
- den Gegenstand Ihres Gewerbes auf Waren oder Dienstleistungen ausdehnen, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind.
Bestimmte Gewerbe sind zwar nicht erlaubnispflichtig, unterliegen aber einer besonderen behördlichen Überwachung (überwachungsbedürftige Gewerbe gem. § 38 GewO). Betroffen sind folgende Gewerbezweige:
- An- und Verkauf durch auf den Handel mit Gebrauchtwaren spezialisierte Betriebe;
- Auskunftserteilung über Vermögensverhältnisse und persönliche Angelegenheiten;
- Vermittlung von Eheschließungen, Partnerschaften und Bekanntschaften;
- Betrieb von Reisebüros und Vermittlung von Unterkünften;
- Vertrieb und Einbau von Gebäudesicherungseinrichtungen einschließlich der Schlüsseldienste; und
- Herstellen und Vertreiben spezieller diebstahlsbezogener Öffnungswerkzeuge.
Die Gewerbeummeldung muss schriftlich über das bereitgestellte Formular erfolgen. Der Empfang der Gewerbeanmeldung wird von der zuständigen Behörde bescheinigt.
Über die Gewerbeummeldung werden auch an andere Stellen (z.B. Finanzamt, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer) informiert.
Hinweise für Schwaben: Ergänzung: Handwerkskammer für Schwaben
Hinweise für Schwaben: Ergänzung: Industrie- und Handelskammer Schwaben
Online-Dienste
Gewerbemeldung
Beschreibung
Online erledigen
- GewerbemeldungSie können Ihre Gewerbeanzeige (Gewerbeanmeldung, Gewerbeummeldung oder Gewerbeabmeldung) online erfassen und die Daten elektronisch an die zuständige Behörde zur weiteren Verarbeitung übermitteln.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Gewerbeummeldung
Beschreibung
Online erledigen
- GewerbeummeldungSie können Ihre Gewerbeanzeige (hier Gewerbeummeldung ) online erfassen und die Daten elektronisch an die zuständige Behörde zur weiteren Verarbeitung übermitteln.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Gewerbeummeldung Online
Beschreibung
Online erledigen
- Gewerbeummeldung OnlineSie können ein Gewerbe online ummelden.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Monheim - Bürgerbüro (mit Einwohnermelde-, Pass- und Ordnungsamt)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Marktplatz 23
86653 Monheim
Öffnungszeiten
Mo 07:30 Uhr - 12:15 Uhr
Di 07:30 Uhr - 12:15 Uhr
Mi 07:30 Uhr - 12:15 Uhr
Do 07:30 Uhr - 12:15 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr
Fr 07:30 Uhr - 12:15 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: buergeramt@vg-monheim.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/9383788785215Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9091 9091-0
Fax: +49 9091 9091-44
Internet
Industrie- und Handelskammer Schwaben (IHK Schwaben)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Stettenstraße 1+3
86150 Augsburg
Öffnungszeiten
Mo 8:00 Uhr - 17:00 Uhr
Di 8:00 Uhr - 17:00 Uhr
Mi 8:00 Uhr - 17:00 Uhr
Do 8:00 Uhr - 17:00 Uhr
Fr 8:00 Uhr - 15:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: info@schwaben.ihk.de
De-Mail: poststelle@ihk-schwaben.de-mail.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/625522010723Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 821 3162-0
Fax: +49 821 3162-323
Internet
Handwerkskammer für Schwaben - Handwerksrolle
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
86216 Augsburg
Öffnungszeiten
Mo 8:00 Uhr - 17:00 Uhr
Di 8:00 Uhr - 17:00 Uhr
Mi 8:00 Uhr - 17:00 Uhr
Do 8:00 Uhr - 17:00 Uhr
Fr 8:00 Uhr - 13:30 Uhr
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/6358836210113Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 821 3259-0
Fax: +49 821 3259-1271
Voraussetzungen
Volljährigkeit oder Genehmigung des Vormundschaftsgerichts
Rechtsgrundlage(n)
- § 14 Gewerbeordnung (GewO)Anzeigepflicht
- § 15 Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO)Empfangsbescheinigung, Betrieb ohne Zulassung
- § 38 Gewerbeordnung (GewO)Überwachungsbedürftige Gewerbe
- § 55c Gewerbeordnung (GewO)Anzeigepflicht
- Anlage zur Verordnung über den Erlass des Kostenverzeichnisses zum Kostengesetz (Kostenverzeichnis - KVz)
Rechtsbehelf
Fristen
Die Anzeige ist bei Verlegung des Betriebs oder Änderung des Gewerbegegenstands vorzunehmen.
Bei der Gewerbeummeldung eines überwachungsbedürftigen Gewerbes wird unverzüglich die Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden überprüft. Der Antragsteller ist daher verpflichtet, einen Zuverlässigkeitsnachweis zu erbringen.
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 02.10.2024
Hinweise für Schwaben: Ergänzung: Handwerkskammer für Schwaben
Fachlich freigegeben durch Handwerkskammer für Schwaben am 27.09.2024
Hinweise für Schwaben: Ergänzung: Industrie- und Handelskammer Schwaben
Fachlich freigegeben durch Industrie- und Handelskammer Schwaben am 12.03.2024
Stichwörter
Gewerbe ummelden