Gewerbe Ummeldung

    Gewerbeanzeige; Gewerbeummeldung

    Wesentliche Änderungen der gewerblichen Tätigkeit und die Verlegung des Betriebs innerhalb der Gemeinde müssen angezeigt werden.

    Beschreibung

    Eine Gewerbeummeldung kann notwendig sein, wenn Sie

    • den Sitz Ihres Betriebes innerhalb der Gemeinde verlegen;
    • den Gegenstand Ihres Gewerbes wechseln;
    • Ihren Namen bzw. bei juristischen personen (z.B. GmbH, UG ) den Namen des Unternehmens ändern oder
    • den Gegenstand Ihres Gewerbes auf Waren oder Dienstleistungen ausdehnen, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind.

    Bestimmte Gewerbe sind zwar nicht erlaubnispflichtig, unterliegen aber einer besonderen behördlichen Überwachung (überwachungsbedürftige Gewerbe gem. § 38 GewO). Betroffen sind folgende Gewerbezweige:

    1. An- und Verkauf durch auf den Handel mit Gebrauchtwaren spezialisierte Betriebe;
    2. Auskunftserteilung über Vermögensverhältnisse und persönliche Angelegenheiten;
    3. Vermittlung von Eheschließungen, Partnerschaften und Bekanntschaften;
    4. Betrieb von Reisebüros und Vermittlung von Unterkünften;
    5. Vertrieb und Einbau von Gebäudesicherungseinrichtungen einschließlich der Schlüsseldienste; und
    6. Herstellen und Vertreiben spezieller diebstahlsbezogener Öffnungswerkzeuge.

    Die Gewerbeummeldung muss schriftlich über das bereitgestellte Formular erfolgen. Der Empfang der Gewerbeanmeldung wird von der zuständigen Behörde bescheinigt.

    Über die Gewerbeummeldung werden auch an andere Stellen (z.B. Finanzamt, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer) informiert.

    Hinweise für Schwaben: Ergänzung: Industrie- und Handelskammer Schwaben

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Industrie- und Handelskammer Schwaben (IHK Schwaben)

    Adresse

    Hausanschrift

    Stettenstraße 1+3

    86150 Augsburg

    Postanschrift

    Stettenstraße 1+3

    86150 Augsburg

    Öffnungszeiten

    Mo 8:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Di 8:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Mi 8:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Do 8:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Fr 8:00 Uhr - 15:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: info@schwaben.ihk.de

    De-Mail: poststelle@ihk-schwaben.de-mail.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/625522010723Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 821 3162-0

    Fax: +49 821 3162-323

    Internet

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    Gemeinde Bellenberg - FB: Service und Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Memminger Str. 7

    89287 Bellenberg

    Postanschrift

    Memminger Straße 7

    89287 Bellenberg

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:30 Uhr und 14:00 Uhr - 18:30 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:30 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:30 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:30 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: lipp@gemeinde-bellenberg.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/690516305846Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 7306 784-0

    Fax: +49 7306 784-15

    Sprachversion

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    Handwerkskammer für Schwaben - Handwerksrolle

    Adresse

    Hausanschrift

    Siebentischstraße 52-58

    86161 Augsburg

    Postanschrift

    86216 Augsburg

    Öffnungszeiten

    Mo 8:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Di 8:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Mi 8:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Do 8:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Fr 8:00 Uhr - 13:30 Uhr

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/6358836210113Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 821 3259-0

    Fax: +49 821 3259-1271

    Sprachversion

    Deutsch

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    Voraussetzungen

    Volljährigkeit oder Genehmigung des Vormundschaftsgerichts

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage

    Fristen

    Die Anzeige ist bei Verlegung des Betriebs oder Änderung des Gewerbegegenstands vorzunehmen.

    Bei der Gewerbeummeldung eines überwachungsbedürftigen Gewerbes wird unverzüglich die Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden überprüft. Der Antragsteller ist daher verpflichtet, einen Zuverlässigkeitsnachweis zu erbringen.

    Kosten

    25 bis 100 EUR gemäß Kostenverzeichnis (5.III.5/2.) zum Kostengesetz

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 14.01.2024

    Hinweise für Schwaben: Ergänzung: Industrie- und Handelskammer Schwaben

    Fachlich freigegeben durch Industrie- und Handelskammer Schwaben am 12.03.2024

    Stichwörter

    Gewerbe ummelden

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