Gewerbeanzeige; Gewerbeummeldung
Beschreibung
Eine Gewerbeummeldung kann notwendig sein, wenn Sie
- den Sitz Ihres Betriebes innerhalb der Gemeinde verlegen;
- den Gegenstand Ihres Gewerbes wechseln;
- Ihren Namen bzw. bei juristischen personen (z.B. GmbH, UG ) den Namen des Unternehmens ändern oder
- den Gegenstand Ihres Gewerbes auf Waren oder Dienstleistungen ausdehnen, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind.
Bestimmte Gewerbe sind zwar nicht erlaubnispflichtig, unterliegen aber einer besonderen behördlichen Überwachung (überwachungsbedürftige Gewerbe gem. § 38 GewO). Betroffen sind folgende Gewerbezweige:
- An- und Verkauf durch auf den Handel mit Gebrauchtwaren spezialisierte Betriebe;
- Auskunftserteilung über Vermögensverhältnisse und persönliche Angelegenheiten;
- Vermittlung von Eheschließungen, Partnerschaften und Bekanntschaften;
- Betrieb von Reisebüros und Vermittlung von Unterkünften;
- Vertrieb und Einbau von Gebäudesicherungseinrichtungen einschließlich der Schlüsseldienste; und
- Herstellen und Vertreiben spezieller diebstahlsbezogener Öffnungswerkzeuge.
Die Gewerbeummeldung muss schriftlich über das bereitgestellte Formular erfolgen. Der Empfang der Gewerbeanmeldung wird von der zuständigen Behörde bescheinigt.
Über die Gewerbeummeldung werden auch an andere Stellen (z.B. Finanzamt, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer) informiert.
Hinweise für Fürth: Ergänzung: Stadt Fürth
Eine Gewerbeummeldung nimmt das Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz (Sachgebiet Gewerbe- und Wirtschaftsrecht) entgegen. Ein Termin hierzu kann online vereinbart werden. Alternativ können Sie die Gewerbeummeldung HIER auch online durchführen.
Die Verlegung eines Betriebes innerhalb des Stadtgebietes Fürth sowie der Wechsel des Gegenstandes des Gewerbes oder die Ausdehnung auf Waren oder Leistungen, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind, sind im Rahmen einer Gewerbeummeldung gemäß § 14 Abs. 1 Satz 2 Nrn. 1 und 2 GewO anzuzeigen.
Anzeigepflichtig ist diejenige Person, die das Gewerbe betreibt.
Für bestimmte Gewerbearten besteht eine Erlaubnispflicht (z. B. Gaststättengewerbe etc.). Bitte fragen Sie hierzu im Einzelfall unter den Rufnummern 0911 / 974 -1485 nach.
Bei Personengesellschaften (z. B. KG, OHG oder GbR) ist das Gewerbe von jedem/jeder Gesellschafter/in, der/die geschäftsführungs- oder vertretungsberechtigt ist, anzumelden.
Bei Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH oder AG) bzw. juristischen Personen (z. B. e.V.) ist die Anzeige von der gesetzlichen Vertretung (z. B. Geschäftsführer/in) vorzunehmen.
Das Unterlassen der Anzeige kann als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld bis zu 1.000 € geahndet werden.
Bei der Verlegung eines Betriebes von außerhalb in das Stadtgebiet Fürth ist dieser zunächst bei der Ursprungsgemeinde abzumelden und im Anschluss beim Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz der Stadt Fürth anzumelden. Weitere Informationen zu den benötigten Unterlagen bzgl. der Anmeldung finden Sie hier.
Sollten Sie einen Wechsel der Rechtsform ihres Gewerbebetriebes vornehmen wollen, so ist der bestehende Betrieb zunächst abzumelden und der künftige Betrieb mit der dann gültigen Rechtsform entsprechend anzumelden. Weitere Informationen zu den benötigten Unterlagen bzgl. der Anmeldung finden Sie hier.
BITTE BEACHTEN SIE, DASS EINE ORDNUNGSGEMÄSSE BEARBEITUNG NUR MÖGLICH IST SOFERN ALLE ERFORDERLICHEN UNTERLAGEN ZUM TERMIN MITGEBRACHT WERDEN ODER IM RAHMEN DER ONLINE-GEWERBEMELDUNG HOCHGELADEN WERDEN.
Online-Dienst
Gewerbemeldung
Beschreibung
Online erledigen
- GewerbemeldungSie können Ihre Gewerbeanzeige (Gewerbeanmeldung, Gewerbeummeldung oder Gewerbeabmeldung) online erfassen und die Daten elektronisch an die zuständige Behörde zur weiteren Verarbeitung übermitteln.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Stadt Fürth - Gewerbe- und Wirtschaftsverwaltungsrecht
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach
90744 Fürth
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:30 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Die Abteilung Gewerbe- und Wirtschaftsrecht des Amtes für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz kann aktuell nur nach vorheriger telefonischer oder Online-Terminvereinbarung aufgesucht werden.
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: oa@fuerth.de
De-Mail: info@fuerth.de-mail.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/3307424063523Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 911 974-1485
Fax: +49 911 974-1456
Internet
Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
90331 Nürnberg
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 17:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 17:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 17:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 17:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 15:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: kundenservice@nuernberg.ihk.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/709410895723Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 911 1335-1335
Fax: +49 911 1335-41335
Internet
Handwerkskammer für Mittelfranken
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Sulzbacher Straße 11-15
90489 Nürnberg
Kontakt
E-Mail: info@hwk-mittelfranken.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/9933837435110Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 911 5309-0
Fax: +49 911 5309-288
Internet
Voraussetzungen
Volljährigkeit oder Genehmigung des Vormundschaftsgerichts
Hinweise für Fürth: Ergänzung: Stadt Fürth
Notwendige Unterlagen bei der Beantragung - je nach Art des Unternehmens:
Einzelunternehmen
- Gültiges Ausweisdokument des/der Meldenden
- Aufenthaltstitel, bei Personen die nicht aus Deutschland bzw. dem EU-Ausland stammen
- Evtl. Nachweise der Person über Erlaubnis bzw. Handwerkskarte
OHG
- Gültiges Ausweisdokument der Meldenden
- Aufenthaltstitel, bei Personen die nicht aus Deutschland bzw. dem EU-Ausland stammen
- Evtl. Nachweise über Erlaubnis bzw. Handwerkskarte
KG
- Gültiges Ausweisdokument der Meldenden
- Aufenthaltstitel, bei Personen die nicht aus Deutschland bzw. dem EU-Ausland stammen
- Evtl. Nachweise über Erlaubnis bzw. Handwerkskarte
GBR
- Gültiges Ausweisdokument jedes/r einzelnen Meldenden
- Aufenthaltstitel, bei Personen die nicht aus Deutschland bzw. dem EU-Ausland stammen
- Evtl. Nachweise über Erlaubnis bzw. Handwerkskarte
Partnergeselleschaft
- Gültiges Ausweisdokument jedes/r einzelnen Meldenden
- Aufenthaltstitel, bei Personen die nicht aus Deutschland bzw. dem EU-Ausland stammen
- Evtl. Nachweise über Erlaubnis bzw. Handwerkskarte
EG (Eingetragene Genossenschaft)
- Gültiges Ausweisdokument jedes/r einzelnen Meldenden
- Aufenthaltstitel, bei Personen die nicht aus Deutschland bzw. dem EU-Ausland stammen
- Evtl. Angabe der Vorstandsmitglieder
Verein
- Gültiges Ausweisdokument jedes/r einzelnen Meldenden
- Aufenthaltstitel, bei Personen die nicht aus Deutschland bzw. dem EU-Ausland stammen
- Evtl. Nachweise über Erlaubnis bzw. Handwerkskarte
GmbH
- Gültiges Ausweisdokument jedes/r einzelnen Meldenden
- Aufenthaltstitel, bei Personen die nicht aus Deutschland bzw. dem EU-Ausland stammen
- Evtl. Vollmacht der weiteren Geschäftsführer samt Ausweiskopie
- Evtl. Nachweise über Erlaubnis bzw. Handwerkskarte
GmbH & Co. KG
- Gültiges Ausweisdokument jedes/r einzelnen Meldenden
- Aufenthaltstitel, bei Personen die nicht aus Deutschland bzw. dem EU-Ausland stammen
- Evtl. Nachweise über Erlaubnis bzw. Handwerkskarte
AG
- evtl. Handwerkskarten oder Erlaubnisse
- Vollmacht des Vertretungsberechtigten
AG & Co. KG
- Gültiges Ausweisdokument jedes/r einzelnen Meldenden
- Aufenthaltstitel, bei Personen die nicht aus Deutschland bzw. dem EU-Ausland stammen
- Evtl. Nachweise über Erlaubnis bzw. Handwerkskarte
Limited
- Gültiges Ausweisdokument jedes/r einzelnen Meldenden
- Aufenthaltstitel, bei Personen die nicht aus Deutschland bzw. dem EU-Ausland stammen
- Evtl. Nachweise über Erlaubnis bzw. Handwerkskarte
- ggf. Vollmacht
LTD & Co. KG
- Gültiges Ausweisdokument jedes/r einzelnen Meldenden
- Aufenthaltstitel, bei Personen die nicht aus Deutschland bzw. dem EU-Ausland stammen
- Evtl. Nachweise über Erlaubnis bzw. Handwerkskarte
KGAA
- Gültiges Ausweisdokument jedes/r einzelnen Meldenden
- Aufenthaltstitel, bei Personen die nicht aus Deutschland bzw. dem EU-Ausland stammen
- Evtl. Nachweise über Erlaubnis bzw. Handwerkskarte
UGMBH
- Gültiges Ausweisdokument jedes/r einzelnen Meldenden
- Aufenthaltstitel, bei Personen die nicht aus Deutschland bzw. dem EU-Ausland stammen
- Evtl. Vollmacht der weiteren Geschäftsführer samt Ausweiskopie
- Evtl. Nachweise über Erlaubnis bzw. Handwerkskarte
Stiftung & Co. KG
- Gültiges Ausweisdokument jedes/r einzelnen Meldenden
- Aufenthaltstitel, bei Personen die nicht aus Deutschland bzw. dem EU-Ausland stammen
- Evtl. Nachweise über Erlaubnis bzw. Handwerkskarte
Rechtsgrundlage(n)
- § 14 Gewerbeordnung (GewO)Anzeigepflicht
- § 15 Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO)Empfangsbescheinigung, Betrieb ohne Zulassung
- § 38 Gewerbeordnung (GewO)Überwachungsbedürftige Gewerbe
- § 55c Gewerbeordnung (GewO)Anzeigepflicht
- Anlage zur Verordnung über den Erlass des Kostenverzeichnisses zum Kostengesetz (Kostenverzeichnis - KVz)
Rechtsbehelf
Fristen
Die Anzeige ist bei Verlegung des Betriebs oder Änderung des Gewerbegegenstands vorzunehmen.
Bei der Gewerbeummeldung eines überwachungsbedürftigen Gewerbes wird unverzüglich die Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden überprüft. Der Antragsteller ist daher verpflichtet, einen Zuverlässigkeitsnachweis zu erbringen.
Kosten
Hinweise für Fürth: Ergänzung: Stadt Fürth
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Fürth: Ergänzung: Stadt Fürth
Für ein erlaubnispflichtiges Gaststättengewerbe (Alkoholausschank) ist vor der Gewerbemeldung Kontakt unter den Telefonnummern 0911/974-1451 bzw. 0911/974-1452 aufzunehmen.
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 14.01.2024
Hinweise für Fürth: Ergänzung: Stadt Fürth
Fachlich freigegeben durch Stadt Fürth am 19.04.2024
Stichwörter
Gewerbe ummelden