Gewerbe UmmeldungOnline erledigen

    Gewerbeanzeige; Gewerbeummeldung

    Wesentliche Änderungen der gewerblichen Tätigkeit und die Verlegung des Betriebs innerhalb der Gemeinde müssen angezeigt werden.

    Beschreibung

    Eine Gewerbeummeldung kann notwendig sein, wenn Sie

    • den Sitz Ihres Betriebes innerhalb der Gemeinde verlegen;
    • den Gegenstand Ihres Gewerbes wechseln;
    • Ihren Namen bzw. bei juristischen personen (z.B. GmbH, UG ) den Namen des Unternehmens ändern oder
    • den Gegenstand Ihres Gewerbes auf Waren oder Dienstleistungen ausdehnen, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind.

    Bestimmte Gewerbe sind zwar nicht erlaubnispflichtig, unterliegen aber einer besonderen behördlichen Überwachung (überwachungsbedürftige Gewerbe gem. § 38 GewO). Betroffen sind folgende Gewerbezweige:

    1. An- und Verkauf durch auf den Handel mit Gebrauchtwaren spezialisierte Betriebe;
    2. Auskunftserteilung über Vermögensverhältnisse und persönliche Angelegenheiten;
    3. Vermittlung von Eheschließungen, Partnerschaften und Bekanntschaften;
    4. Betrieb von Reisebüros und Vermittlung von Unterkünften;
    5. Vertrieb und Einbau von Gebäudesicherungseinrichtungen einschließlich der Schlüsseldienste; und
    6. Herstellen und Vertreiben spezieller diebstahlsbezogener Öffnungswerkzeuge.

    Die Gewerbeummeldung muss schriftlich über das bereitgestellte Formular erfolgen. Der Empfang der Gewerbeanmeldung wird von der zuständigen Behörde bescheinigt.

    Über die Gewerbeummeldung werden auch an andere Stellen (z.B. Finanzamt, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer) informiert.

    Hinweise für Fürth: Ergänzung: Stadt Fürth

    Eine Gewerbeummeldung nimmt das Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz (Sachgebiet Gewerbe- und Wirtschaftsrecht) entgegen. Ein Termin hierzu kann online vereinbart werden. Alternativ können Sie die Gewerbeummeldung  HIER auch online durchführen.

    Die Verlegung eines Betriebes innerhalb des Stadtgebietes Fürth sowie der Wechsel des Gegenstandes des Gewerbes oder die Ausdehnung auf Waren oder Leistungen, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind, sind im Rahmen einer Gewerbeummeldung gemäß § 14 Abs. 1 Satz 2 Nrn. 1 und 2 GewO anzuzeigen.

    Anzeigepflichtig ist diejenige Person, die das Gewerbe betreibt.

    Für bestimmte Gewerbearten besteht eine Erlaubnispflicht (z. B. Gaststättengewerbe etc.). Bitte fragen Sie hierzu im Einzelfall unter den Rufnummern 0911 / 974 -1485 nach.

    Bei Personengesellschaften (z. B. KG, OHG oder GbR) ist das Gewerbe von jedem/jeder Gesellschafter/in, der/die geschäftsführungs- oder vertretungsberechtigt ist, anzumelden.

    Bei Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH oder AG) bzw. juristischen Personen (z. B. e.V.) ist die Anzeige von der gesetzlichen Vertretung (z. B. Geschäftsführer/in) vorzunehmen.

    Das Unterlassen der Anzeige kann als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld bis zu 1.000 € geahndet werden.

    Bei der Verlegung eines Betriebes von außerhalb in das Stadtgebiet Fürth ist dieser zunächst bei der Ursprungsgemeinde abzumelden und im Anschluss beim Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz der Stadt Fürth anzumelden. Weitere Informationen zu den benötigten Unterlagen bzgl. der Anmeldung finden Sie  hier.

    Sollten Sie einen Wechsel der Rechtsform ihres Gewerbebetriebes vornehmen wollen, so ist der bestehende Betrieb zunächst abzumelden und der künftige Betrieb mit der dann gültigen Rechtsform entsprechend anzumelden. Weitere Informationen zu den benötigten Unterlagen bzgl. der Anmeldung finden Sie  hier.

    BITTE BEACHTEN SIE, DASS EINE ORDNUNGSGEMÄSSE BEARBEITUNG NUR MÖGLICH IST SOFERN ALLE ERFORDERLICHEN UNTERLAGEN ZUM TERMIN MITGEBRACHT WERDEN ODER IM RAHMEN DER ONLINE-GEWERBEMELDUNG HOCHGELADEN WERDEN.

    Online-Dienst

    Gewerbemeldung

    ID: L100042_27938.-63088

    Beschreibung

    Sie können Ihre Gewerbeanzeige (Gewerbeanmeldung, Gewerbeummeldung oder Gewerbeabmeldung) online erfassen und die Daten elektronisch an die zuständige Behörde zur weiteren Verarbeitung übermitteln.

    Online erledigen

    • Gewerbemeldung
      Sie können Ihre Gewerbeanzeige (Gewerbeanmeldung, Gewerbeummeldung oder Gewerbeabmeldung) online erfassen und die Daten elektronisch an die zuständige Behörde zur weiteren Verarbeitung übermitteln.

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Stadt Fürth - Gewerbe- und Wirtschaftsverwaltungsrecht

    Adresse

    Hausanschrift

    Schwabacher Straße 170

    90763 Fürth

    Postfachadresse

    Postfach

    90744 Fürth

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:30 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    Die Abteilung Gewerbe- und Wirtschaftsrecht des Amtes für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz kann aktuell nur nach vorheriger telefonischer oder Online-Terminvereinbarung aufgesucht werden.


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: oa@fuerth.de

    De-Mail: info@fuerth.de-mail.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/3307424063523Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 911 974-1485

    Fax: +49 911 974-1456

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptmarkt 25/27

    90403 Nürnberg

    Postanschrift

    90331 Nürnberg

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 15:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: kundenservice@nuernberg.ihk.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/709410895723Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 911 1335-1335

    Fax: +49 911 1335-41335

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Handwerkskammer für Mittelfranken

    Adresse

    Hausanschrift

    Sulzbacher Straße 11-15

    90489 Nürnberg

    Postanschrift

    Sulzbacher Straße 11-15

    90489 Nürnberg

    Kontakt

    E-Mail: info@hwk-mittelfranken.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/9933837435110Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 911 5309-0

    Fax: +49 911 5309-288

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    Volljährigkeit oder Genehmigung des Vormundschaftsgerichts

    Hinweise für Fürth: Ergänzung: Stadt Fürth

    Notwendige Unterlagen bei der Beantragung - je nach Art des Unternehmens:

    Einzelunternehmen

    • Gültiges Ausweisdokument des/der Meldenden
    • Aufenthaltstitel, bei Personen die nicht aus Deutschland bzw. dem EU-Ausland stammen
    • Evtl. Nachweise der Person über Erlaubnis bzw. Handwerkskarte

    OHG

    • Gültiges Ausweisdokument der Meldenden
    • Aufenthaltstitel, bei Personen die nicht aus Deutschland bzw. dem EU-Ausland stammen
    • Evtl. Nachweise über Erlaubnis bzw. Handwerkskarte

    KG

    • Gültiges Ausweisdokument der Meldenden
    • Aufenthaltstitel, bei Personen die nicht aus Deutschland bzw. dem EU-Ausland stammen
    • Evtl. Nachweise über Erlaubnis bzw. Handwerkskarte

    GBR

    • Gültiges Ausweisdokument jedes/r einzelnen Meldenden
    • Aufenthaltstitel, bei Personen die nicht aus Deutschland bzw. dem EU-Ausland stammen
    • Evtl. Nachweise über Erlaubnis bzw. Handwerkskarte

    Partnergeselleschaft

    • Gültiges Ausweisdokument jedes/r einzelnen Meldenden
    • Aufenthaltstitel, bei Personen die nicht aus Deutschland bzw. dem EU-Ausland stammen
    • Evtl. Nachweise über Erlaubnis bzw. Handwerkskarte

    EG (Eingetragene Genossenschaft)

    • Gültiges Ausweisdokument jedes/r einzelnen Meldenden
    • Aufenthaltstitel, bei Personen die nicht aus Deutschland bzw. dem EU-Ausland stammen
    • Evtl. Angabe der Vorstandsmitglieder

    Verein

    • Gültiges Ausweisdokument jedes/r einzelnen Meldenden
    • Aufenthaltstitel, bei Personen die nicht aus Deutschland bzw. dem EU-Ausland stammen
    • Evtl. Nachweise über Erlaubnis bzw. Handwerkskarte

    GmbH

    • Gültiges Ausweisdokument jedes/r einzelnen Meldenden
    • Aufenthaltstitel, bei Personen die nicht aus Deutschland bzw. dem EU-Ausland stammen
    • Evtl. Vollmacht der weiteren Geschäftsführer samt Ausweiskopie
    • Evtl. Nachweise über Erlaubnis bzw. Handwerkskarte

    GmbH & Co. KG

    • Gültiges Ausweisdokument jedes/r einzelnen Meldenden
    • Aufenthaltstitel, bei Personen die nicht aus Deutschland bzw. dem EU-Ausland stammen
    • Evtl. Nachweise über Erlaubnis bzw. Handwerkskarte

    AG

    • evtl. Handwerkskarten oder Erlaubnisse
    • Vollmacht des Vertretungsberechtigten

    AG & Co. KG

    • Gültiges Ausweisdokument jedes/r einzelnen Meldenden
    • Aufenthaltstitel, bei Personen die nicht aus Deutschland bzw. dem EU-Ausland stammen
    • Evtl. Nachweise über Erlaubnis bzw. Handwerkskarte

    Limited

    • Gültiges Ausweisdokument jedes/r einzelnen Meldenden 
    • Aufenthaltstitel, bei Personen die nicht aus Deutschland bzw. dem EU-Ausland stammen
    • Evtl. Nachweise über Erlaubnis bzw. Handwerkskarte
    • ggf. Vollmacht

    LTD & Co. KG

    • Gültiges Ausweisdokument jedes/r einzelnen Meldenden 
    • Aufenthaltstitel, bei Personen die nicht aus Deutschland bzw. dem EU-Ausland stammen
    • Evtl. Nachweise über Erlaubnis bzw. Handwerkskarte

    KGAA

    • Gültiges Ausweisdokument jedes/r einzelnen Meldenden 
    • Aufenthaltstitel, bei Personen die nicht aus Deutschland bzw. dem EU-Ausland stammen
    • Evtl. Nachweise über Erlaubnis bzw. Handwerkskarte

    UGMBH

    • Gültiges Ausweisdokument jedes/r einzelnen Meldenden
    • Aufenthaltstitel, bei Personen die nicht aus Deutschland bzw. dem EU-Ausland stammen
    • Evtl. Vollmacht der weiteren Geschäftsführer samt Ausweiskopie
    • Evtl. Nachweise über Erlaubnis bzw. Handwerkskarte

    Stiftung & Co. KG

    • Gültiges Ausweisdokument jedes/r einzelnen Meldenden
    • Aufenthaltstitel, bei Personen die nicht aus Deutschland bzw. dem EU-Ausland stammen
    • Evtl. Nachweise über Erlaubnis bzw. Handwerkskarte

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage

    Fristen

    Die Anzeige ist bei Verlegung des Betriebs oder Änderung des Gewerbegegenstands vorzunehmen.

    Bei der Gewerbeummeldung eines überwachungsbedürftigen Gewerbes wird unverzüglich die Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden überprüft. Der Antragsteller ist daher verpflichtet, einen Zuverlässigkeitsnachweis zu erbringen.

    Kosten

    25 bis 100 EUR gemäß Kostenverzeichnis (5.III.5/2.) zum Kostengesetz

    Hinweise für Fürth: Ergänzung: Stadt Fürth

    Die Gebühren für die Gewerbeummeldung betragen einmalig 43,00 €. Es besteht die Möglichkeit der Bar- bzw. EC-Kartenzahlung.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Fürth: Ergänzung: Stadt Fürth

    Für ein erlaubnispflichtiges Gaststättengewerbe (Alkoholausschank) ist vor der Gewerbemeldung Kontakt unter den Telefonnummern 0911/974-1451 bzw. 0911/974-1452 aufzunehmen.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 14.01.2024

    Hinweise für Fürth: Ergänzung: Stadt Fürth

    Fachlich freigegeben durch Stadt Fürth am 19.04.2024

    Stichwörter

    Gewerbe ummelden

    Sprachversion

    Deutsch

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    Sprachbezeichnung nativ: English