Gewerbeanzeige; Gewerbeummeldung
Beschreibung
Eine Gewerbeummeldung kann notwendig sein, wenn Sie
- den Sitz Ihres Betriebes innerhalb der Gemeinde verlegen;
- den Gegenstand Ihres Gewerbes wechseln;
- Ihren Namen bzw. bei juristischen personen (z.B. GmbH, UG ) den Namen des Unternehmens ändern oder
- den Gegenstand Ihres Gewerbes auf Waren oder Dienstleistungen ausdehnen, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind.
Bestimmte Gewerbe sind zwar nicht erlaubnispflichtig, unterliegen aber einer besonderen behördlichen Überwachung (überwachungsbedürftige Gewerbe gem. § 38 GewO). Betroffen sind folgende Gewerbezweige:
- An- und Verkauf durch auf den Handel mit Gebrauchtwaren spezialisierte Betriebe;
- Auskunftserteilung über Vermögensverhältnisse und persönliche Angelegenheiten;
- Vermittlung von Eheschließungen, Partnerschaften und Bekanntschaften;
- Betrieb von Reisebüros und Vermittlung von Unterkünften;
- Vertrieb und Einbau von Gebäudesicherungseinrichtungen einschließlich der Schlüsseldienste; und
- Herstellen und Vertreiben spezieller diebstahlsbezogener Öffnungswerkzeuge.
Die Gewerbeummeldung muss schriftlich über das bereitgestellte Formular erfolgen. Der Empfang der Gewerbeanmeldung wird von der zuständigen Behörde bescheinigt.
Über die Gewerbeummeldung werden auch an andere Stellen (z.B. Finanzamt, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer) informiert.
Hinweise für Fürth: Ergänzung: Stadt Fürth
Eine Gewerbeummeldung nimmt das Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz (Sachgebiet Gewerbe- und Wirtschaftsrecht) entgegen. Dazu kann ein Termin online vereinbart werden. Alternativ können Sie die Gewerbeummeldung auch online durchführen
Die Verlegung eines Betriebes innerhalb des Stadtgebietes Fürth sowie der Wechsel des Gegenstandes des Gewerbes oder die Ausdehnung auf Waren oder Leistungen, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind, sind im Rahmen einer Gewerbeummeldung gemäß § 14 Abs. 1 Satz 2 Nrn. 1 und 2 GewO anzuzeigen.
Anzeigepflichtig ist diejenige Person, die das Gewerbe betreibt.
Für bestimmte Gewerbearten besteht eine Erlaubnispflicht (zum Beispiel Gaststättengewerbe oder ähnliches). Bitte fragen Sie hierzu im Einzelfall unter den Rufnummern (0911) 974-1485 nach.
Bei Personengesellschaften (zum Beispiel KG, OHG oder GbR) ist das Gewerbe von jedem Gesellschafter bzw. jeder Gesellschafterin, der vertretungsberechtigt ist, anzumelden.
Bei Kapitalgesellschaften (Gesellschafter GmbH oder AG) bzw. juristischen Personen (zum Beispiel eingetragene Vereine.) ist die Anzeige von der gesetzlichen Vertretung (zum Beispiel Geschäftsführenden) vorzunehmen.
Das Unterlassen der Anzeige kann als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld bis zu 1000 Euro geahndet werden.
Bei der Verlegung eines Betriebes von außerhalb in das Stadtgebiet Fürth ist dieser zunächst bei der Ursprungsgemeinde abzumelden und im Anschluss beim Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz der Stadt Fürth anzumelden.
Sollten Sie einen Wechsel der Rechtsform ihres Gewerbebetriebes vornehmen wollen, so ist der bestehende Betrieb zunächst abzumelden und der künftige Betrieb mit der dann gültigen Rechtsform entsprechend anzumelden.
Bitte beachten sie, dass eine ordnungsgemäße Bearbeitung nur möglich ist, wenn alle erforderlichen Unterlagen zum Termin mitgebracht werden oder bei der Online-Gewerbemeldung hochgeladen werden.
Online-Dienst
Gewerbemeldung
Beschreibung
Online erledigen
- GewerbemeldungSie können Ihre Gewerbeanzeige (Gewerbeanmeldung, Gewerbeummeldung oder Gewerbeabmeldung) online erfassen und die Daten elektronisch an die zuständige Behörde zur weiteren Verarbeitung übermitteln.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Stadt Fürth - Gewerbe- und Wirtschaftsverwaltungsrecht
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach
90744 Fürth
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:30 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Die Abteilung Gewerbe- und Wirtschaftsrecht des Amtes für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz kann aktuell nur nach vorheriger telefonischer oder Online-Terminvereinbarung aufgesucht werden.
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: oa@fuerth.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/3307424063523Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 911 974-1485
Fax: +49 911 974-1456
Internet
Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
90331 Nürnberg
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 17:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 17:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 17:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 17:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 15:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: kundenservice@nuernberg.ihk.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/709410895723Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 911 1335-1335
Fax: +49 911 1335-41335
Internet
Handwerkskammer für Mittelfranken
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Sulzbacher Straße 11-15
90489 Nürnberg
Kontakt
E-Mail: info@hwk-mittelfranken.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/9933837435110Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 911 5309-0
Fax: +49 911 5309-288
Internet
Voraussetzungen
Volljährigkeit oder Genehmigung des Vormundschaftsgerichts
Hinweise für Fürth: Ergänzung: Stadt Fürth
Notwendige Unterlagen bei der Beantragung - je nach Art des Unternehmens:
Einzelunternehmen
- Gültiges Ausweisdokument des bzw. der Meldenden
- Aufenthaltstitel, bei Personen die nicht aus Deutschland bzw. dem EU-Ausland stammen
- Evtl. Nachweise der Person über Erlaubnis bzw. Handwerkskarte
OHG
- Handelsregisterauszug über die Eintragung der OHG
- Gültiges Ausweisdokument der Meldenden
- Aufenthaltstitel, bei Personen die nicht aus Deutschland bzw. dem EU-Ausland stammen
- Ist einer oder mehrere Inhaber der OHG eine juristische Person (zum Beispiel GmbH) dann Handelsregisterauszüge dieser juristischen Personen
- Eventuell Nachweise über Erlaubnis bzw. Handwerkskarte
KG
- Handelsregisterauszug über die Eintragung
- Gültiges Ausweisdokument der Meldenden
- Aufenthaltstitel, bei Personen die nicht aus Deutschland bzw. dem EU-Ausland stammen
- Eventuell Nachweise über Erlaubnis bzw. Handwerkskarte
GBR
- Gültiges Ausweisdokument jedes einzelnen Meldenden
- Aufenthaltstitel, bei Personen die nicht aus Deutschland bzw. dem EU-Ausland stammen
- Eventuell Nachweise über Erlaubnis bzw. Handwerkskarte
Partnergeselleschaft
- Gültiges Ausweisdokument jedes einzelnen Meldenden
- Aufenthaltstitel, bei Personen die nicht aus Deutschland bzw. dem EU-Ausland stammen
- Eventuell Nachweise über Erlaubnis bzw. Handwerkskarte
- Nachweis über die Eintragung in das Partnerschaftsregister
EG (Eingetragene Genossenschaft)
- Gültiges Ausweisdokument jedes einzelnen Meldenden
- Aufenthaltstitel, bei Personen die nicht aus Deutschland bzw. dem EU-Ausland stammen
- Auszug über die Eintragung in das Genossenschaftsregister
- Evtl. Angabe der Vorstandsmitglieder
Verein
- Gültiges Ausweisdokument jedes einzelnen Meldenden
- Aufenthaltstitel, bei Personen die nicht aus Deutschland bzw. dem EU-Ausland stammen
- Nachweis über die Eintragung in das Vereinsregister (nur bei eingetragenen Vereinen)
- Nennung der Gründungmitglieder mit persönlichen Daten und Anschrift (bei Neugründung)
GmbH
- Gültiges Ausweisdokument jedes einzelnen Meldenden
- Aufenthaltstitel, bei Personen die nicht aus Deutschland bzw. dem EU-Ausland stammen
- Handelsregisterauszug über die Eintragung der GmbH
- Eventuell Vollmacht der weiteren Geschäftsführer samt Ausweiskopie
GmbH & Co. KG
- Gültiges Ausweisdokument jedes einzelnen Meldenden
- Aufenthaltstitel, bei Personen die nicht aus Deutschland bzw. dem EU-Ausland stammen
- Handelsregisterauszug A über die Eintragung der GmbH & Co. KG
- Handelsregisterauszug B über die Eintragung der GmbH als Gesellschafterin (auch mehrere GmbHs sind möglich – dann von jeder Einzelnen)
AG
- Nachweis über die Eintragung in das Handelsregister
- eventuell Handwerkskarten oder Erlaubnisse
- Vollmacht des Vertretungsberechtigten
AG & Co. KG
- Gültiges Ausweisdokument jedes einzelnen Meldenden
- Aufenthaltstitel, bei Personen die nicht aus Deutschland bzw. dem EU-Ausland stammen
- Handelsregisterauszug A über die Eintragung der AG & Co. KG
Limited
- Gültiges Ausweisdokument jedes einzelnen Meldenden
- Aufenthaltstitel, bei Personen die nicht aus Deutschland bzw. dem EU-Ausland stammen
- beglaubigte Übersetzung der Eintragung der Ltd. In GB
- beglaubigte Abschrift der Eintragung in das deutsche Handelsregister (HR-B)
- gegebenenfalls Vollmacht
LTD & Co. KG
- Gültiges Ausweisdokument jedes einzelnen Meldenden
- Aufenthaltstitel, bei Personen die nicht aus Deutschland bzw. dem EU-Ausland stammen
- Handelsregisterauszug über die Eintragung der Ltd. & Co. KG in das deutsche Register
- Handelsregisterauszug über die Eintragung der Ltd. als Gesellschafterin in das englische Register (auch mehrere Ltds sind möglich, dann von jeder Einzelnen)
KGAA
- Gültiges Ausweisdokument jedes einzelnen Meldenden
- Aufenthaltstitel, bei Personen die nicht aus Deutschland bzw. dem EU-Ausland stammen
- Handelsregisterauszug über die Eintragung
- Evtl. Nachweise der Person über Erlaubnis bzw. Handwerkskarte
UGMBH
- Gültiges Ausweisdokument jedes einzelnen Meldenden
- Aufenthaltstitel, bei Personen die nicht aus Deutschland bzw. dem EU-Ausland stammen
- Handelsregisterauszug über die Eintragung der GmbH
- Eventuell Vollmacht der weiteren Geschäftsführenden samt Ausweiskopie
Stiftung & Co. KG
- Gültiges Ausweisdokument jedes einzelnen Meldenden
- Aufenthaltstitel, bei Personen die nicht aus Deutschland bzw. dem EU-Ausland stammen
- Handelsregisterauszug A über die Eintragung der Stiftung & Co. KG
- Handelsregisterauszug B über die Eintragung der Stiftung als Gesellschafterin
Rechtsgrundlage(n)
- § 14 Gewerbeordnung (GewO)Anzeigepflicht
- § 15 Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO)Empfangsbescheinigung, Betrieb ohne Zulassung
- § 38 Gewerbeordnung (GewO)Überwachungsbedürftige Gewerbe
- § 55c Gewerbeordnung (GewO)Anzeigepflicht
- Anlage zur Verordnung über den Erlass des Kostenverzeichnisses zum Kostengesetz (Kostenverzeichnis - KVz)
Rechtsbehelf
Fristen
Die Anzeige ist bei Verlegung des Betriebs oder Änderung des Gewerbegegenstands vorzunehmen.
Bei der Gewerbeummeldung eines überwachungsbedürftigen Gewerbes wird unverzüglich die Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden überprüft. Der Antragsteller ist daher verpflichtet, einen Zuverlässigkeitsnachweis zu erbringen.
Kosten
Hinweise für Fürth: Ergänzung: Stadt Fürth
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Fürth: Ergänzung: Stadt Fürth
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 02.10.2024
Hinweise für Fürth: Ergänzung: Stadt Fürth
Fachlich freigegeben durch Stadt Fürth am 06.09.2024
Stichwörter
Gewerbe ummelden