Gewerbeanzeige; Gewerbeummeldung
Beschreibung
Eine Gewerbeummeldung kann notwendig sein, wenn Sie
- den Sitz Ihres Betriebes innerhalb der Gemeinde verlegen;
- den Gegenstand Ihres Gewerbes wechseln;
- Ihren Namen bzw. bei juristischen personen (z.B. GmbH, UG ) den Namen des Unternehmens ändern oder
- den Gegenstand Ihres Gewerbes auf Waren oder Dienstleistungen ausdehnen, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind.
Bestimmte Gewerbe sind zwar nicht erlaubnispflichtig, unterliegen aber einer besonderen behördlichen Überwachung (überwachungsbedürftige Gewerbe gem. § 38 GewO). Betroffen sind folgende Gewerbezweige:
- An- und Verkauf durch auf den Handel mit Gebrauchtwaren spezialisierte Betriebe;
- Auskunftserteilung über Vermögensverhältnisse und persönliche Angelegenheiten;
- Vermittlung von Eheschließungen, Partnerschaften und Bekanntschaften;
- Betrieb von Reisebüros und Vermittlung von Unterkünften;
- Vertrieb und Einbau von Gebäudesicherungseinrichtungen einschließlich der Schlüsseldienste; und
- Herstellen und Vertreiben spezieller diebstahlsbezogener Öffnungswerkzeuge.
Die Gewerbeummeldung muss schriftlich über das bereitgestellte Formular erfolgen. Der Empfang der Gewerbeanmeldung wird von der zuständigen Behörde bescheinigt.
Über die Gewerbeummeldung werden auch an andere Stellen (z.B. Finanzamt, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer) informiert.
Hinweise für Bayreuth: Ergänzung: Stadt Bayreuth
Online-Dienst
Gewerbeummeldung Online
Beschreibung
Online erledigen
- Gewerbeummeldung OnlineSie können ein Gewerbe online ummelden.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Ansprechpartner
Stadt Bayreuth - Gewerbeabteilung, Gaststätten, Handwerk
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 101052
95410 Bayreuth
Kontakt
E-Mail: gewerbebehoerde@stadt.bayreuth.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/5079323532500Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 921 25-0
Fax: +49 921 25-1305
Industrie- und Handelskammer für Oberfranken Bayreuth
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
95440 Bayreuth
Kontakt
E-Mail: info@bayreuth.ihk.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/642299787723Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 921 886-0
Fax: +49 921 886-9299
Internet
Handwerkskammer für Oberfranken
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Kerschensteinerstr. 7
95448 Bayreuth
Kontakt
E-Mail: info@hwk-oberfranken.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/9967392989110Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 921 910-0
Fax: +49 921 910-309
Internet
Voraussetzungen
Volljährigkeit oder Genehmigung des Vormundschaftsgerichts
Rechtsgrundlage(n)
- § 14 Gewerbeordnung (GewO)Anzeigepflicht
- § 15 Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO)Empfangsbescheinigung, Betrieb ohne Zulassung
- § 38 Gewerbeordnung (GewO)Überwachungsbedürftige Gewerbe
- § 55c Gewerbeordnung (GewO)Anzeigepflicht
- Anlage zur Verordnung über den Erlass des Kostenverzeichnisses zum Kostengesetz (Kostenverzeichnis - KVz)
Rechtsbehelf
Fristen
Die Anzeige ist bei Verlegung des Betriebs oder Änderung des Gewerbegegenstands vorzunehmen.
Bei der Gewerbeummeldung eines überwachungsbedürftigen Gewerbes wird unverzüglich die Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden überprüft. Der Antragsteller ist daher verpflichtet, einen Zuverlässigkeitsnachweis zu erbringen.
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 02.10.2024
Hinweise für Bayreuth: Ergänzung: Stadt Bayreuth
Fachlich freigegeben durch Stadt Bayreuth am 03.12.2023
Stichwörter
Gewerbe ummelden