Gewerbe Ummeldung

    Gewerbeanzeige; Gewerbeummeldung

    Wesentliche Änderungen der gewerblichen Tätigkeit und die Verlegung des Betriebs innerhalb der Gemeinde müssen angezeigt werden.

    Beschreibung

    Eine Gewerbeummeldung kann notwendig sein, wenn Sie

    • den Sitz Ihres Betriebes innerhalb der Gemeinde verlegen;
    • den Gegenstand Ihres Gewerbes wechseln;
    • Ihren Namen bzw. bei juristischen personen (z.B. GmbH, UG ) den Namen des Unternehmens ändern oder
    • den Gegenstand Ihres Gewerbes auf Waren oder Dienstleistungen ausdehnen, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind.

    Bestimmte Gewerbe sind zwar nicht erlaubnispflichtig, unterliegen aber einer besonderen behördlichen Überwachung (überwachungsbedürftige Gewerbe gem. § 38 GewO). Betroffen sind folgende Gewerbezweige:

    1. An- und Verkauf durch auf den Handel mit Gebrauchtwaren spezialisierte Betriebe;
    2. Auskunftserteilung über Vermögensverhältnisse und persönliche Angelegenheiten;
    3. Vermittlung von Eheschließungen, Partnerschaften und Bekanntschaften;
    4. Betrieb von Reisebüros und Vermittlung von Unterkünften;
    5. Vertrieb und Einbau von Gebäudesicherungseinrichtungen einschließlich der Schlüsseldienste; und
    6. Herstellen und Vertreiben spezieller diebstahlsbezogener Öffnungswerkzeuge.

    Die Gewerbeummeldung muss schriftlich über das bereitgestellte Formular erfolgen. Der Empfang der Gewerbeanmeldung wird von der zuständigen Behörde bescheinigt.

    Über die Gewerbeummeldung werden auch an andere Stellen (z.B. Finanzamt, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer) informiert.

    Hinweise für Sonstiges (092780118000): Ergänzung: Stadt Bogen

    Online-Dienst

    Gewerbeummeldung Online

    ID: L100042_52897.-84643

    Beschreibung

    Sie können ein Gewerbe online ummelden.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Stadt Bogen

    Adresse

    Hausanschrift

    Stadtplatz 56

    94327 Bogen

    Postanschrift

    Stadtplatz 56

    94327 Bogen

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@bogen.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/28886820446Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9422 505-0

    Fax: +49 9422 505-182

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Industrie- und Handelskammer für Niederbayern in Passau

    Adresse

    Hausanschrift

    Nibelungenstraße 15

    94032 Passau

    Postanschrift

    Nibelungenstraße 15

    94032 Passau

    Kontakt

    E-Mail: ihk@passau.ihk.de

    De-Mail: ihk@ihk-niederbayern.de-mail.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/726188672723Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 851 507-0

    Fax: +49 851 507-280

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz

    Adresse

    Hausanschrift

    Nikolastraße 10

    94032 Passau

    Postanschrift

    Nikolastraße 10

    94032 Passau

    Kontakt

    E-Mail: info@hwkno.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/9950615212110Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 851 5301-0

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    Volljährigkeit oder Genehmigung des Vormundschaftsgerichts

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage

    Fristen

    Die Anzeige ist bei Verlegung des Betriebs oder Änderung des Gewerbegegenstands vorzunehmen.

    Bei der Gewerbeummeldung eines überwachungsbedürftigen Gewerbes wird unverzüglich die Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden überprüft. Der Antragsteller ist daher verpflichtet, einen Zuverlässigkeitsnachweis zu erbringen.

    Kosten

    25 bis 100 EUR gemäß Kostenverzeichnis (5.III.5/2.) zum Kostengesetz

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 02.10.2024

    Hinweise für Sonstiges (092780118000): Ergänzung: Stadt Bogen

    Fachlich freigegeben durch Stadt Bogen am 23.09.2024

    Stichwörter

    Gewerbe ummelden

    Sprachversion

    Deutsch

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    Sprachbezeichnung nativ: English