Gewerbe Ummeldung

    Gewerbeanzeige; Gewerbeummeldung

    Wesentliche Änderungen der gewerblichen Tätigkeit und die Verlegung des Betriebs innerhalb der Gemeinde müssen angezeigt werden.

    Beschreibung

    Eine Gewerbeummeldung kann notwendig sein, wenn Sie

    • den Sitz Ihres Betriebes innerhalb der Gemeinde verlegen;
    • den Gegenstand Ihres Gewerbes wechseln;
    • Ihren Namen bzw. bei juristischen personen (z.B. GmbH, UG ) den Namen des Unternehmens ändern oder
    • den Gegenstand Ihres Gewerbes auf Waren oder Dienstleistungen ausdehnen, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind.

    Bestimmte Gewerbe sind zwar nicht erlaubnispflichtig, unterliegen aber einer besonderen behördlichen Überwachung (überwachungsbedürftige Gewerbe gem. § 38 GewO). Betroffen sind folgende Gewerbezweige:

    1. An- und Verkauf durch auf den Handel mit Gebrauchtwaren spezialisierte Betriebe;
    2. Auskunftserteilung über Vermögensverhältnisse und persönliche Angelegenheiten;
    3. Vermittlung von Eheschließungen, Partnerschaften und Bekanntschaften;
    4. Betrieb von Reisebüros und Vermittlung von Unterkünften;
    5. Vertrieb und Einbau von Gebäudesicherungseinrichtungen einschließlich der Schlüsseldienste; und
    6. Herstellen und Vertreiben spezieller diebstahlsbezogener Öffnungswerkzeuge.

    Die Gewerbeummeldung muss schriftlich über das bereitgestellte Formular erfolgen. Der Empfang der Gewerbeanmeldung wird von der zuständigen Behörde bescheinigt.

    Über die Gewerbeummeldung werden auch an andere Stellen (z.B. Finanzamt, die Handwerkskammer oder die Industrie- und Handelskammer) informiert.

    Online-Dienst

    Gewerbemeldungsdienst

    ID: L100042_15219.-48189

    Beschreibung

    Wer einen Gewerbebetrieb neu errichtet oder eine gewerbliche Tätigkeit aufnimmt, ist verpflichtet, diese bei der zuständigen Verwaltung zu melden.

    Entsprechendes gilt für Änderungen und die Beendigung einer gewerblichen Tätigkeit.

    Online erledigen

    • Gewerbemeldungsdienst

      Wer einen Gewerbebetrieb neu errichtet oder eine gewerbliche Tätigkeit aufnimmt, ist verpflichtet, diese bei der zuständigen Verwaltung zu melden.

      Entsprechendes gilt für Änderungen und die Beendigung einer gewerblichen Tätigkeit.

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Handwerkskammer für München und Oberbayern

    Adresse

    Hausanschrift

    Max-Joseph-Straße 4

    80333 München

    Postfachadresse

    Postfach 340138

    80098 München

    Öffnungszeiten

    Mo 07:30 Uhr - 17:00 Uhr

    Di 07:30 Uhr - 17:00 Uhr

    Mi 07:30 Uhr - 17:00 Uhr

    Do 07:30 Uhr - 17:00 Uhr

    Fr 07:30 Uhr - 15:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: info@hwk-muenchen.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=424101959197Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/424101959197Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 89 5119-0

    Fax: +49 89 5119-295

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Stadt Garching b.München

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 3

    85748 Garching b.München

    Postfachadresse

    Postfach 1453

    85742 Garching b.München

    Öffnungszeiten

    Mo 8:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 8:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 8:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 8:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 8:00 Uhr - 12:00 Uhr


    Öffnungszeiten Einwohnermelde-, Pass- und Gewerbeamt:

    Montag - Freitag 8.00 - 12.00 Uhr

    Donnerstag zusätzlich 14.00 - 18.00 Uhr

     

    Öffnungszeiten Standesamt und Friedhofsverwaltung:

    Montag - Freitag 8.00 - 12.00 Uhr

    Donnerstag zusätzlich 14.00 - 18.00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: stadt@garching.de

    De-Mail: stadt@garching.de-mail.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=62442374446Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/62442374446Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 89 32089-0

    Fax: +49 89 32089-298

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern

    Adresse

    Hausanschrift

    Max-Joseph-Straße 2

    80333 München

    Postanschrift

    Max-Joseph-Straße 2

    80333 München

    Kontakt

    E-Mail: info@muenchen.ihk.de

    De-Mail: info@muenchen-ihk.de-mail.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/692633118723Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 89 5116-0

    Fax: +49 89 5116-1306

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

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    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    Volljährigkeit oder Genehmigung des Vormundschaftsgerichts

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage

    Fristen

    Die Anzeige ist bei Verlegung des Betriebs oder Änderung des Gewerbegegenstands vorzunehmen.

    Bei der Gewerbeummeldung eines überwachungsbedürftigen Gewerbes wird unverzüglich die Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden überprüft. Der Antragsteller ist daher verpflichtet, einen Zuverlässigkeitsnachweis zu erbringen.

    Kosten

    25 bis 100 EUR gemäß Kostenverzeichnis (5.III.5/2.) zum Kostengesetz

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 14.01.2024

    Stichwörter

    Gewerbe ummelden

    Sprachversion

    Deutsch

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    Sprachbezeichnung nativ: English